Lenker fuhr mit Pkw in Graben - und meldete ihn als gestohlen

Bezirk Mattersburg

22-jähriger Mann ohne Führerschein kaufte sich ein Auto, fuhr damit in den Straßengraben und erstattete Anzeige wegen PKW-Diebstahls.

Er sei in Panik gewesen und habe deshalb bei der Polizei gelogen, sagte der Angeklagte.

Er sei in Panik gewesen und habe deshalb bei der Polizei gelogen, sagte der Angeklagte.

© BVZ/Kirchmeir

Am 16. Februar 2024 musste sich der Autobesitzer wegen Falschaussage und Vortäuschung einer Straftat vor Richterin Melanie Gschiel verantworten.

Diese hatte bereits am 5. Februar im Gerichtssaal auf den Angeklagten gewartet, der Angeklagte war der Vorladung zum Prozess aber nicht gefolgt. Die Richterin hatte den 22-Jährigen daraufhin angerufen. Er sei arbeiten und habe auf den Gerichtstermin vergessen, gab der Mann an.

Elf Tage später klappte es dann.

Den Strafprozess hätte sich der 22-Jährige ersparen können, wenn er das Diversionsangebot der Staatsanwaltschaft angenommen hätte.

„Ich schickte ein Mail, da kam aber nichts zurück“, behauptete der Angeklagte. Wegen der vorerst gescheiterten Diversion musste er sich nun dem Strafverfahren vor Gericht stellen.

Anzeige bei der Polizei: „Mein Auto wurde gestohlen“

Am 29. April 2023 hatte der junge Mann Anzeige erstattet: Sein Auto sei gestohlen worden, gab er bei der Polizei zu Protokoll.

Das entsprach aber nicht der Wahrheit. Vielmehr war der 22-Jährige mit dem Auto, das mit ungarischen Überstellungskennzeichen ausgestattet war, in einen Straßengraben gefahren und hatte dabei eine Sachbeschädigung verursacht.

Später gab er zu, bei der Anzeigeerstattung gelogen zu haben.

„Ich war alkoholisiert und in Panik“, erklärte der Angeklagte vor Gericht.

Er sei nicht im Besitz eines Führerscheins, habe auch zum Zeitpunkt des Unfalls keinen besessen. „Hatten Sie überhaupt schon einmal einen Führerschein?“, fragte die Richterin. „Ja“, beteuerte der Angeklagte.

„Warum kauften Sie sich ein Auto?“, wunderte sich die Richterin.

„Weil es günstig war“, argumentierte der Angeklagte.

Der 22-Jährige übernahm die Verantwortung für seine Straftat und erhielt neuerlich ein Diversionsangebot. In Raten muss er 1.500 Euro bezahlen, dann wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.