Konflikt um Enkelin: Großvater freigesprochen

Familienstreit

„Wenn ich dich das nächste Mal sehe, haue ich dir die Pappen ein“, soll ein Pensionist dem Vater seiner Enkelin gedroht haben. Vor Gericht entrollte sich ein kleines Familiendrama.

Der 71-jährige Pensionist musste wegen des Vorwurfs der gefährlichen Drohung vor Gericht.

Der 71-jährige Pensionist musste wegen des Vorwurfs der gefährlichen Drohung vor Gericht.

© BVZ/Kirchmeir

Die angeklagte Drohung soll am 25. September dieses Jahres vor einer Schule im Bezirk Neusiedl gefallen sein. Vor dem Landesgericht verantworten musste sich deshalb am 18. November ein 71-jähriger Pensionist.

Er bekannte sich nicht schuldig. „Meine Ex-Gattin war von unserer Enkelin angerufen worden“, berichtete der Angeklagte. „Oma, bitte, komm', wir haben nichts zu essen“, habe die Enkelin am Telefon gebeten.

Großeltern brachten der Enkelin etwas zu essen

„Natürlich fahren wir hin, wenn das Kind anruft“, sagte der Angeklagte. Seine Ex-Frau habe in einem Supermarkt etwas zu essen besorgt und sie seien zur Schule gefahren.

Während die Großmutter mit der Enkelin sprach, sei er im Auto gesessen und habe Radio gehört, so der Angeklagte.

Dann sei der Vater des Mädchens aufgetaucht. „Auf einmal hörte ich ihn brüllen: Du kommst sofort her!“, schilderte der Angeklagte die Situation. „Ich rief, lass' die Kleine in Ruh' und hau' sie nicht.“

Darauf habe der Vater seine Tochter gefragt: „Hau' ich dich?“, und das Mädchen habe geantwortet, dass sie nicht durch den Vater, aber von dessen neuer Frau geschlagen werde.

Eine Drohung habe er, so der Angeklagte, nicht geäußert.

Großmutter gab dem Mädchen Geld

„Ich umarmte meine Enkelin und sagte, ich habe nur etwas vom Supermarkt für dich“, berichtete die Ex-Gattin des Angeklagten. „Und ich gab ihr 10 Euro“, fügte sie hinzu. Geld, das sie dem Mädchen zu einem früheren Zeitpunkt gegeben hatte, habe der Vater dem Kind wieder abgenommen.

Der Vater sei brüllend aufgetaucht und habe das Mädchen aufgefordert, in sein Auto einzusteigen. „Sie sagte, nein, ich fahre mit dem Bus“, berichtete die Großmutter. „Ich wusste nicht, was weiter passiert. Meine Enkelin weinte. Ich dachte, vielleicht schlägt er sie“, sagte die Frau.

Die Männer hätten sich gegenseitig angebrüllt, „wie zwei Hirsche“, sagte sie weiter.

Vater bezeichnet Besuche vor der Schule als „Auflauern“

Dem Vater sei es nicht recht, dass die Großeltern ihre Enkelin sehen. „Er nennt das Auflauern“, sagte die Großmutter. „Aber ich komme nur, wenn ich angerufen werde.“

Der Vater des Mädchens gab an, die Situation vor der Schule habe sich „aufgebauscht“. Er wiederholte die Drohung, die der Pensionist angeblich geäußert haben soll. „Sie begannen schon in der Volksschule, meiner Tochter aufzulauern“, beschwerte er sich.

Dadurch habe sich das Benehmen seiner Tochter „verschlechtert“, meinte er. „Meine Frau ist sowieso die Böse, deshalb will ich nicht, dass sie meine Tochter sehen“, erklärte er.

Klärung des Besuchsrechts ist anhängig

Die Großeltern hätten einen Antrag auf Besuchsrecht gestellt, dieser sei in Prüfung. Mit einem begleiteten Besuchsrecht wäre er einverstanden, so der Vater.

Zur Polizei sei er drei Tage nach dem Konflikt gegangen, weil er sich erkundigen wollte, wie er die Besuche der Großeltern vor der Schule unterbinden könne. „Sie sagten, da sind ihnen die Hände gebunden“, berichtete der Vater.

„Er wollte die Großeltern wegen Stalkings ihrer Enkelin anzeigen“, sagte der Verteidiger. „Das ging in die Hosen.“ Stattdessen wurde Anzeige wegen gefährlicher Drohung erstattet.

Verteidiger: „Die Großeltern machen sich Sorgen“

„Die Großeltern machen sich Sorgen“, brachte der Verteidiger vor. „Das hätte der Vater sehen müssen, wenn er etwas empathischer wäre.“

Die Richterin sprach den Pensionisten vom Vorwurf der gefährlichen Drohung frei. Falls die Drohung überhaupt geäußert wurde, sei sei wohl in der aufgeheizten Stimmung vor der Schule als milieubedingte Unmutsäußerung einzustufen gewesen, meinte sie. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.