Parndorf: Flüchtlingsdrama mit 71 Toten jährt sich zum zehnten Mal

Flüchtlingskrise 2015

Am Höhepunkt der Flüchtlingsbewegung wurde das Burgenland 2015 zum Schauplatz einer Tragödie: Am 27. August entdeckte ein Mitarbeiter der Asfinag auf der Ostautobahn (A4) bei Parndorf einen etwa 7,5 Tonnen schweren Kühl-Lkw, der in einer Pannenbucht abgestellt war.

 Am 27. August 2025 jährt sich das Flüchtlingsdrama mit 71 Toten auf der A4 bei Parndorf im Burgenland zum zehnten Mal. Im Bild: Einsatzkräfte der Polizei und der Spurensicherung neben dem abgestellten Lkw, in dem die Flüchtlinge gefunden wurden, am Donnerstag, 27. August 2015, auf der A4.

Am 27. August 2025 jährt sich das Flüchtlingsdrama mit 71 Toten auf der A4 bei Parndorf im Burgenland zum zehnten Mal. Im Bild: Einsatzkräfte der Polizei und der Spurensicherung neben dem abgestellten Lkw, in dem die Flüchtlinge gefunden wurden, am Donnerstag, 27. August 2015, auf der A4.

© APA/HERBERT P. OCZERET, HERBERT P. OCZERET

Im luftdicht verschlossenen Laderaum befanden sich die Leichen von 71 Flüchtlingen, die während der Schlepperfahrt erstickt waren. Die vier Haupttäter wurden 2019 in Ungarn zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.

Den Ermittlern, die den Lkw öffneten, bot sich ein grauenhaftes Bild: 71 Menschen aus Afghanistan, Syrien, dem Irak und dem Iran hatten auf engstem Raum um ihr Leben gekämpft. Beim Eintreffen der Polizei trat bereits Verwesungsflüssigkeit aus der Ladefläche. Später stellte sich heraus, dass die Flüchtlinge schon am Tag vor ihrem Auffinden auf ungarischem Staatsgebiet gestorben waren.

Es handelte sich um 59 Männer, acht Frauen und vier Kinder, darunter drei Familien. Die burgenländische Justiz bezifferte den Zeithorizont, in dem die Flüchtlinge in dem Lastwagen hätten überleben können, mit nicht mehr als drei Stunden. Es dauerte Tage, die Leichen aus dem Schwerfahrzeug zu holen. Monate vergingen, bis sie identifiziert waren. Eine Person ist es bis heute nicht.

Parndorf: Flüchtlingsdrama mit 71 Toten jährt sich zum zehnten Mal

© APA/ROLAND SCHLAGER, ROLAND SCHLAGER

Prozess gegen 14 Angeklagte in Ungarn

Gerichtlich abgehandelt wurde der Sachverhalt in Ungarn, weil die Flüchtlinge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon dort ums Leben gekommen waren. Deshalb übernahmen die ungarischen Behörden das Verfahren. Die Flüchtlinge waren von den Schleppern an der ungarisch-serbischen Grenze übernommen und in den Lastwagen gepfercht worden. Für das Verfahren war die Staatsanwaltschaft Kecskemét zuständig, weil der Lkw dort gestartet sein dürfte.

Die vier Hauptverdächtigen wurden im Juni 2018 zunächst zu jeweils 25 Jahren Haft verurteilt. Ein Jahr später wurden ihre Haftstrafen im Berufungsverfahren auf lebenslang erhöht. Zehn weitere Angeklagte erhielten Freiheitsstrafen zwischen vier und acht Jahren. Das Gericht betonte in der Urteilsbegründung, die Angeklagten seien sich darüber im Klaren gewesen, dass die Menschen im hermetisch abgeschlossenen Kühl-Lkw ersticken könnten. Sie wussten weiter, dass der Laderaum von innen nicht zu öffnen war. Der Tod der Flüchtlinge habe sich ereignet, da den Schleppern ihr eigenes Untertauchen wichtiger gewesen sei als das Leben der 71 Menschen.

Der Fall löste national wie international große Betroffenheit aus und hatte weitreichende politische Folgen. Nur wenige Tage nach dem Bekanntwerden des Dramas begann die große Flüchtlingswelle. Zehntausende hatten sich auf den Weg gemacht und reisten über den Balkan und Österreich weiter in Richtung Deutschland.

Parndorf: Flüchtlingsdrama mit 71 Toten jährt sich zum zehnten Mal

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A4-Flüchtlingsdrama - Die Chronologie des Falles
  • 27. August 2015- In einem Kühl-Lkw, der in einer Pannenbucht der A4 im Burgenland abgestellt wurde, werden 71 Leichen gefunden. Die geschleppten Flüchtlinge waren in dem luftdicht abgeschlossenen Laderaum erstickt.
  • 28. August 2015 - Die Behörden geben die noch am Vortag erfolgte Festnahme von vier Männern in Ungarn bekannt. Es handelt sich um drei Bulgaren und einen Afghanen.
  • 29. August 2015 - Die vier Verdächtigen werden in der ungarischen Stadt Kecskemét in U-Haft genommen. In der folgenden Nacht wird in Ungarn ein fünfter Verdächtiger festgenommen. Es handelt sich um einen weiteren Bulgaren. Unter den Beschuldigten befindet sich der Fahrer des Lkw. Die österreichischen Behörden gehen davon aus, dass Ungarn die Tatverdächtigen ausliefern wird.
  • 4. September 2015 - Der damalige Landespolizeidirektor Hans Peter Doskozil gibt bekannt, dass die erstickten Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak und Afghanistan kamen. Außerdem berichtet er, dass es Dutzenden Menschen kurze Zeit später gelungen sei, sich in der Nähe von Parndorf aus einem Lkw und einer lebensbedrohlichen Situation zu befreien. Für die Schleppung sei dieselbe Tätergruppe verantwortlich wie im Fall der erstickten Flüchtlinge.
  • 11. September 2015 - Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt vermeldet unter Berufung auf ein Gutachten, dass die 71 Flüchtlinge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon am Tag vor dem Auffinden auf ungarischem Staatsgebiet gestorben sind.
  • 8. Oktober 2015 - Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt teilt mit, dass sie das Strafverfahren an die ungarischen Behörden abtreten möchte. Diese prüfen den Antrag und stimmen vier Wochen später zu.
  • 26. November 2015 - Landespolizeidirektor Doskozil sagt, dass 70 der 71 Flüchtlinge identifiziert worden sind. 21 stammten aus Afghanistan, 29 aus dem Irak, 15 aus Syrien und fünf aus dem Iran.
  • 4. Mai 2017 - Die Oberstaatsanwaltschaft des ungarischen Komitats Bács-Kiskun verkündet die Anklageerhebung gegen zunächst elf Verdächtige aus Afghanistan, Bulgarien und dem Libanon wegen Mordes und Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung. Zehn Beschuldigte befinden sich in Untersuchungshaft, ein Mann ist auf der Flucht. Gegen ihn wird in Abwesenheit Anklage erhoben.
  • 21. Juni 2017 - Der Prozess gegen die Schlepperbande beginnt am Gericht in Kecskemét. Es herrscht enormes mediales Interesse, mit dem die ungarischen Behörden nicht gerechnet haben. Die Angeklagten, die sich im Verlauf des Prozesses gegenseitig die Schuld zuschieben und oft die Aussage verweigern, werden unter schwerer Bewachung und in Handschellen vorgeführt. Im Lauf des Hauptverfahrens werden drei weitere mutmaßliche Mitglieder der Bande angeklagt.
  • 14. Juni 2018 - Die vier Hauptangeklagten werden zu jeweils 25 Jahren Haft ohne Möglichkeit zur vorzeitigen Entlassung verurteilt. Das Gericht in Kecskemét bleibt damit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten lebenslangen Haftstrafen. Zehn weitere Angeklagte erhalten Freiheitsstrafen von drei bis zwölf Jahren. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger berufen gegen das Urteil.
  • 6. Juni 2019 - Am Tafelgericht Szeged beginnt der Berufungsprozess gegen die Schlepperbande.
  • 20. Juni 2019 - Das Berufungsverfahren endet mit einem erhöhten Strafmaß für die vier Hauptangeklagten. Sie werden zu lebenslanger Haft verurteilt, drei von ihnen ohne die Chance auf eine vorzeitige Entlassung, nur der Drittangeklagte soll nach 30 Jahren die Möglichkeit bekommen. Die übrigen Angeklagten erhalten Strafen zwischen vier und acht Jahren.