„Bin nüchtern nicht so ein Mensch“: 48-Jähriger verurteilt

Frau bedroht

Am 18. Mai 2024 hatte ein Notstandshilfebezieher die Nerven verloren und eine Frau bedroht. „Hoit di Goschn sonst hau i dir die Zähnt ein wie an Hawara“, ließ er die Frau damals wissen.

Der 48-Jährige wurde jetzt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der 48-Jährige wurde jetzt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

© BVZ/Kirchmeir

Diese Äußerung hatte der 48-Jährige am ersten Verhandlungstag am 7. Oktober 2024 am Landesgericht Eisenstadt bereits zugegeben. Er habe die Frau „einschüchtern wollen“, erklärte er.

Am 28. Oktober wurde die Adressatin der Drohung als Zeugin befragt. „Es ging darum, dass er vom Auto weggehen sollte“, schilderte diese den Vorfall. Sie sei mit dem „Schwiegersohn“ des Angeklagten im Auto gesessen. Der „Schwiegersohn“ hatte sich damals von der Tochter des 48-Jährigen getrennt gehabt und sei kurzzeitig mit ihr in einer Beziehung gewesen, so die Zeugin.

Sie zeigte der Richterin ein Video, das sie damals von dem Vorfall aufgenommen hatte. Darauf ist die vom Angeklagten ausgesprochene Drohung deutlich zu hören.

„Sagten Sie vorher, dass er sich vom Auto schleichen soll, sonst würden Sie ihn hauen lassen?“, fragte die Richterin.

Opfer der Drohung berichtete von weiterem Vorfall

„Nein“, antwortete die Zeugin. „Er führt sich dort jedes Mal so auf. Drei Wochen vorher war auch ein Vorfall.“

Damals habe der Angeklagte gedroht, sie umzubringen.

„Was soll ich sagen?“, gab der Angeklagte dazu an. „Das ist alles gelogen.“

Befragt wurde auch sein Schwiegersohn, der jetzt wieder mit der Tochter des Angeklagten zusammen ist. Der Schwiegervater sei damals im Mai „a bissl aufgegangen“. „Es war nur verbal“, sagte der Schwiegersohn.

„Mein Vater wollte mit meinem Freund damals reden, weil wir getrennt waren“, berichtete die Tochter des Angeklagten, die am Tag des Vorfalls ebenfalls vor Ort anwesend gewesen war. Die kurzzeitige Freundin ihres Lebensgefährten sei damals „frech geworden“.

Zeugen schilderten, Angeklagter sei bei Vorfall alkoholisiert gewesen

Ebenso wie ihr Freund bestätigte sie, dass die Worte vom „Zähnt einhauen“ gefallen seien. Dass der 48-Jährige damals betrunken war, gaben alle Beteiligten vor Gericht an.

„Das mit dem Video ist ein Privateingriff“, empörte sich der Angeklagte. „Nüchtern bin ich nicht so ein Mensch“, sagte er abschließend und bat um ein mildes Urteil.

Zu seinen zwölf Vorstrafen kam nun eine dreizehnte hinzu: Die Richterin verurteilte den Mann wegen Nötigung zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zum angeblichen weiteren Vorfall bleibt der Staatsanwaltschaft die Verfolgung vorbehalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.