„Im Iran war ich ihr Gott“: Freispruch für Mann nach Gewaltvorwürfen

Bezirk Neusiedl

Ein im Bezirk Neusiedl lebender afghanischer Staatsbürger soll seine iranische Frau eingesperrt, bedroht und verletzt haben. „Alles Lüge“, sagte der Angeklagte am 1. April 2026 am Landesgericht Eisenstadt.

Der Angeklagte will die Scheidung, seine Frau aber nicht.

Der Angeklagte will die Scheidung, seine Frau aber nicht.

© BVZ/Kirchmeir

Seit 2011 lebt der afghanische Staatsbürger in Österreich, er verfügt über einen Aufenthaltstitel mittels Rot-Weiß-Rot-Karte. Seine Frau lernte er über Instagram kennen, 2021 traf er die Iranerin erstmals in ihrer Heimat, 2023 wurde geheiratet.

„Schon im Iran war sie teilweise respektlos“, beschwerte sich der Angeklagte. In Österreich angekommen, sei seine Frau dann aber „komplett ausgewechselt“ gewesen. „Im Iran war ich ihr Gott“, blickte er zurück. In Österreich sei sie nur nett gewesen, „wenn man ihr Geld zur Verfügung stellte“.

Seine Frau habe ihn beleidigt und beschimpft und den Haushalt nicht erledigt. Im April 2025 ging sie ins Frauenhaus und erstattete, als ihr Mann die Scheidung verlangte, Anzeige.

Attacke mit Schürhaken?

Ihr Mann habe ihr einen Schürhaken gegen den Hals gedrückt und gedroht: „Ich brauche nur einmal andrücken, dann bist du weg.“ „Das stimmt überhaupt nicht“, sagte der Angeklagte vor Gericht. „Ich wurde niemals tätlich.“

Er fühle sich „überhaupt nicht schuldig“, die Vorwürfe seiner Frau bezeichnete er als „Lügen“.

Er habe seiner Frau niemals Handy und Dokumente weggenommen und sie eingesperrt. Er habe seine Frau auch nicht mit dem Handrücken geschlagen. Die geschwollene Lippe, die sie vorwies, habe wohl von einer Schönheitsbehandlung gestammt.

Verteidiger: „Sie ist eine gute Schauspielerin“

„Sie sagt, eine Scheidung ist nicht möglich, weil sie dann den Aufenthaltstitel verliert“, versuchte Verteidiger Andreas Radel die Motivationslage der Frau seines Mandanten zu erläutern. „Sie ist eine gute Schauspielerin“, fügte er hinzu.

Bei der auf Video aufgezeichneten schonenden Einvernahme sei die Frau „religiös verschleiert“ aufgetreten, sonst zeige sie sich als „selbstbewusste, moderne Frau“, so der Anwalt. „Sie geht ins Fitnessstudio, postet Fotos von sich auf Instagram.“

Die Richterin glaubte den Angaben des Mannes und sprach diesen im Zweifel von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen frei.

Hilfe bei Gewalterfahrungen

Das Gewaltschutzzentrum Burgenland erreichen Sie unter:

Telefon: 03352 31420

Informationen finden Sie unter: www.gewaltschutz.at