Vergewaltigung im Thermenurlaub? 39-Jähriger vor Gericht
Frauen zeigten ihn an
Nach dem Tod seiner Frau soll ein Mann zwei Frauen misshandelt, eine sogar vergewaltigt haben. Jetzt muss er sich vor Gericht verantworten.
Der Angeklagte war zwischendurch enthaftet worden, kam nach dem Bekanntwerden weiterer Vorwürfe jedoch wieder in U-Haft.
© BVZ/Kirchmeir
Weil die angeklagte Vergewaltigung im Rahmen eines Thermenurlaubs im Bezirk Oberwart stattgefunden haben soll, wird gegen den 39-jährigen Steirer am Landesgericht Eisenstadt verhandelt.
Am ersten Prozesstag, dem 11. Juli 2024, bekannte sich der Vater zweier Kinder nicht schuldig.
Seine Frau sei „einen Tag nach Weihnachten“, am 25. Dezember 2018, überraschend verstorben. Ein „massiver Verlust“, wie auch die Staatsanwältin betonte. Bei einem Kinderfaschingsfest lernte der Steirer 2019 eine andere Frau kennen und ging mit der Mutter zweier Kinder eine Lebensgemeinschaft ein.
Mikrofone und Kameras in Haus und Garten versteckt?
Der Angeklagte habe, als die Covid-Pandemie begann und er in Kurzarbeit musste, vermehrt Alkohol zu trinken und das Leben seiner Freundin zu kontrollieren begonnen. „Er montierte im Garten und Haus Mikrofone und Kameras und drohte, er werde Aufnahmen ihres Intimlebens im Internet veröffentlichen“, berichtete die Staatsanwältin.
Aus Eifersucht soll er ihr Handy zerstört und die Frau eine Stiege hinuntergestoßen haben. Um ihre Kinder zu schützen, erstattete die Frau zunächst keine Anzeige. Erst eine spätere Freundin des Mannes brachte den Stein ins Rollen: Sie zeigte den Steirer an. Im Zuge der Ermittlungen wurde bekannt, dass dieser bereits zuvor eine Frau misshandelt, bedroht und genötigt haben soll.
Die Beziehung zur ersten Freundin nach dem Tod seiner Ehefrau ging zu Ende. Nach einem Selbstmordversuch im August 2020 lag diese Frau im Spital, da soll der Angeklagte deren Konto geplündert und 12.500 Euro abgehoben haben.
Nächste Freundin bestätigte Kontrollwahn des Angeklagten
Mit diesem Geld lud er eine Freundin der Erkrankten in ein Hotel ein und ging mit dieser eine Beziehung ein. „Sie bestätigte den Kontrollwahn des Angeklagten“, sagte die Staatsanwältin.
Der Angeklagte unternahm 2021 und 2023 selbst zwei Suizidversuche. Die Beziehung zur zweiten Freundin nach dem Tod seiner Frau ging 2022 zu Ende. Danach war er mit einer weiteren Frau zusammen und lernte später bei einem Reha-Aufenthalt eine vierte Frau kennen. Mit dieser suchte er am 7. Oktober 2023 in der Steiermark eine Diskothek auf, am Parkplatz davor soll er mit einem Klappmesser einen ihm nicht näher bekannten Mann bedroht haben.
Wegen Ohrfeige bereits verurteilt worden
Am 3. Dezember 2023 versetzte er dieser neuen Freundin eine Ohrfeige, weshalb er an einem Bezirksgericht in der Steiermark rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Mitte Dezember 2023 befand sich das Paar auf einem Thermenurlaub in Bad Tatzmannsdorf. In der Unterkunft kam es zum Streit. Der Angeklagte soll gedroht haben: „Wennst net aufhörst, stich i di ab.“ Er soll die Frau trotz ihrer Gegenwehr zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben.
Als die Frau vor Schmerzen schrie, so die Staatsanwältin, soll der Angeklagte ihr mitgeteilt haben: „Was du willst, interessiert schon lange keinen mehr.“
Am 25. Jänner 2024 besuchte das Paar trotz dieses Vorfalls das Nightrace in Schladming. Dort soll der Steirer seiner Freundin aus Eifersucht einen Schlag versetzt haben. Am 5. Februar 2024 machte die Frau einen Versuch, sich aus der Beziehung zu lösen. Sie teilte dem Mann mit, dass sie ausziehen wolle. Daraufhin soll er sie an den Haaren gepackt, ihren Kopf auf den Fußboden geschlagen und sie ins Badezimmer gezerrt haben.
Vorwurf: Kopf der Frau in WC-Muschel getaucht
„Er tauchte ihren Kopf in die WC-Muschel und betätigte zweimal die Spülung. Sie erlitt Todesangst, weil sie fürchtete zu ertrinken“, schilderte die Staatsanwältin die Vorkommnisse.
Mit einer Zigarette soll der Mann ihr außerdem eine Brandwunde zugefügt haben.
Endlich gelang es der Frau, sich von dem Peiniger zu trennen. Bekannte redeten ihr gut zu, sie fasste sich ein Herz und erstattete Anzeige. Die einige Tage zuvor erlittenen Verletzungen konnten von der Polizei dokumentiert werden.
Verteidiger stellte mutmaßliches Opfer als labil dar
Der Angeklagte bekannte sich zu keinem der Anklagepunkte schuldig. „Ich versichere Ihnen, dass es nicht so war, wie von der Staatsanwältin dargestellt“, hatte sich zuvor sein Anwalt an die Schöffen gewandt. Er verwies darauf, dass die angeblich vergewaltigte Frau „massive psychische Probleme und Alkoholprobleme“ gehabt habe und unter „Medikamenteneinfluss“ gestanden sei.
Der Angeklagte bestritt, Kameras im Haus versteckt zu haben. „Ich bin ja kein Detektiv“, sagte er. Er gab aber zu, das Handy der ersten Freundin nach dem Tod seiner Frau zerstört zu haben. „Da hatten wir Streit, weil sich mich angelogen hat, dass sie sich mit einem anderen Mann trifft“, so der Angeklagte. „Ich sagte, zeig' mir dein Handy. Ich sah, dass sie sich mit dem Herrn einen Termin ausgemacht hat. Da habe ich das Handy auf den Boden geschlagen. Sie entschuldigte sich.“
Die Beziehung zu der Frau endete, nahtlos zog der Steirer dann zur nächsten Frau, einer Freundin seiner vorigen Lebensgefährtin, die er schon vorher kennengelernt hatte. „Das ist ein kleiner Ort“, argumentierte der Angeklagte. Er habe aber nicht das Konto der Ex-Freundin geplündert. „Sie war bestellsüchtig“, behauptete er.
Angeklagte: „Ich sagte: Gib' a Ruah, sonst...“
Der Angeklagte bestritt auch, am Parkplatz vor einer steirischen Diskothek einen Mann mit einem Messer bedroht zu haben. „Ich sagte: Gib' a Ruah, sonst... I hab' ein Messer“, erklärte der Angeklagte. In Wirklichkeit habe er damals kein Messer bei sich gehabt.
Zur angeklagten Vergewaltigung sagte er: „Im Schlafzimmer hatten wir ganz normal Sex. Ohne dass ich ihr drohte. Ich habe das nicht gemacht.“
Die Richterin wies den Angeklagten darauf hin, dass das mutmaßliche Opfer den Vorfall im Rahmen des Thermenaufenthalts anders schilderte: „Sie sagte, sie wollte über die Terrasse fliehen.“ Der Angeklagte habe sie in das Pensionszimmer gezerrt, gewürgt, mit dem „Abstechen“ bedroht und vergewaltigt.
„Na, das stimmt nicht“, sagte der Angeklagte.
Am 11. Februar 2024 war er, nachdem die letzte Freundin Anzeige erstattet hatte, verhaftet worden. Ende Februar wurde er wieder enthaftet. Als ein weiteres Opfer ausgeforscht worden war, wurde der Verdächtige neuerlich in Untersuchungshaft genommen.
Der Prozess wurde vertagt.
Das Gewaltschutzzentrum Burgenland erreichen Sie unter:
Telefon: 03352 31420
Informationen finden Sie unter: www.gewaltschutz.at