Geschwister gingen bei Erbe leer aus: Schwester vor Gericht
Mittelburgenland
Eine 59-Jährige, die im NÖ Bezirk Wiener Neustadt lebt, wurde von ihren drei Geschwistern angezeigt: Sie soll das Erbe des Vaters aus dem Bezirk Oberpullendorf an sich genommen haben.
In einem Tresor soll der Verstorbene Bargeld aufbewahrt haben.
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Am Montag, dem 27. Mai 2024, stand die 59-Jährige in Eisenstadt vor Gericht. Die im Bezirk Wiener Neustadt lebende Hausfrau hatte ihren Vater bis zu dessen Tod am 27. August 2023 einmal in der Woche an seinem Wohnsitz im Bezirk Oberpullendorf besucht.
Angeklagt wurde sie wegen Diebstahls: Sie soll nach dem Tod des Vaters zumindest 40.000 Euro aus einem Tresor entnommen haben.
„Sie hat sich über zehn Jahre hinweg aufopfernd und liebevoll um ihren Vater gekümmert“, sagte der Verteidiger der Frau. „Er schenkte ihr 50.000 Euro, darum geht es hier.“
Die 59-Jährige bekannte sich nicht schuldig. Sie gab aber zu, 50.000 Euro Bargeld aus dem Safe des verstorbenen Vaters entnommen zu haben. Diesen Betrag hatte sie zuvor bei den Angaben zu ihrer Person als Vermögen genannt.
Sie habe regelmäßig die Pension des Vaters bei der Bank abgehoben, der Vater habe das Geld angespart.
Vater steckte Geldscheine in Papiersäckchen
Die Geldscheine habe er in Papiersäckchen gesteckt, wie man sie in Banken zum Transport von Bargeld erhält. „Ein Jahr vor seinem Tod sah ich das Bargeld im Tresor“, berichtete der 61-jährige Bruder der Angeklagten. „Es waren vier Kuverts mit jeweils 10.000 Euro. Für jedes Kind hat er ein Kuvert gerichtet gehabt“, sagte der Bruder als Zeuge vor Gericht aus. Damals sei der Vater 86 Jahre alt gewesen.
„Davon weiß ich nichts“, sagte hingegen die Angeklagte. Das Geld sei noch vorhanden, es befinde sich bei ihr zuhause.
„Am Tag nach dem Tod unseres Vaters rief mich meine Schwester an, ob ich den Tresorschlüssel schon gefunden habe. Und sie hat mich beschimpft“, erinnerte sich die Angeklagte. „Warum wollte sie den Tresorschlüssel?“, fragte Richterin Melanie Gschiel.
„Um das Geld herauszunehmen“, sagte die Angeklagte. „Keine Ahnung, wie sie drauf kam, dass da Geld drinnen ist.“
Angeklagte: „Der Vater sagte: Der Rest ist für dich“
Bei ihrem Besuch am 2. August 2023 habe ihr der Vater das Geld geschenkt. „Da waren nur ich und mein Vater dabei. Er setzte sich zu mir und sagte, er will nicht mehr leben, weil ihm die Füße und das Kreuz wehtun und er immer alleine ist. Er sagte, für das Begräbnis ist Geld da, der Rest ist für dich, weil du immer auf mich geschaut hast. Ich sagte: Danke, Papa.“
Nach dem Tod der Mutter im Jahr 2014 habe sie anfangs bis zu drei Tage pro Woche beim Vater verbracht und auch bei ihm übernachtet. Seit der Covid-19-Pandemie sei sie nur noch einmal pro Woche gekommen.
Sie habe für den Vater eingekauft, seine Medikamente besorgt und Arbeiten im Haushalt erledigt. Der Vater sei geistig noch fit gewesen.
„Kamen die Geschwister auch regelmäßig?“, fragte die Richterin. „Eigentlich nicht“, erwiderte die Angeklagte.
Anders schilderten es die beiden Brüder und die Schwester. Er habe den Vater wöchentlich gesehen, sagte der 61-jährige Bruder, der in der Nachbarortschaft nicht weit vom Elternhaus entfernt lebt.
Bruder: „Für mich war klar, dass man das Geld aufteilt“
„Für mich war klar, dass man den Tresor aufmacht und das Geld aufteilt“, meinte er. Die 59-jährige Schwester habe das Elternhaus bekommen, weil sie die Pflege des Vaters übernommen habe. „Wenn man das Pflege nennen kann: einkaufen gehen...“, fügt er hinzu. 500 Euro habe seine Schwester monatlich für diese Dienste vom Vater bekommen.
Ein- bis zweimal pro Monat sei sie beim Vater gewesen, sagte die in Niederösterreich lebende 66-jährige Schwester der Angeklagten. Der Vater habe den Haushalt noch selbst erledigt, habe gekocht und seine Wäsche gewaschen.
Am Totenbett des Vaters habe die Schwester zu ihr gesagt, dass sie das Geld ihrem Sohn überlassen wolle. Am Tag nach dem Tod des Vaters habe sie mit der Schwester wegen des Geldes telefoniert. „Ich sagte, das kannst du nicht machen, das Geld steht uns allen zu. Sie sagte, ihr habt auf alles verzichtet und der Notar wird euch das noch sagen.“
Schwester: „Sie hat uns überall blockiert“
Danach sei die Schwester nicht mehr erreichbar gewesen: „Sie hat uns überall blockiert“, sagte die 66-Jährige.
„Wir waren alle dafür, dass sie das Haus bekommt, dafür muss sie den Vater betreuen“, sagte der 64-jährige Bruder der Angeklagten. „Aber dass sie das Geld auch bekommen soll, davon war nie die Rede.“ Er sei nicht so oft beim Vater gewesen. „Wenn er etwas gebraucht hat, hat er mich angerufen“, berichtete der 64-Jährige, der im selben Ort lebt, wo sich auch das Elternhaus befindet.
Die drei Geschwister der Angeklagten machten vor Gericht jeweils 10.996 Euro geltend, die Richterin sah dafür aber keine Anspruchsgrundlage. Rechtlich sei von einer Unterschlagung und nicht von Diebstahl auszugehen, weil die Angeklagte als Erbin des Hauses auch hinsichtlich des darin aufbewahrten Geldes über das Gewahrsam verfügte.
Richterin fällte Freispruch
Die Angeklagte wurde von dem gegen sie erhobenen Vorwurf freigesprochen, die Geschwister wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. „Ich bin mir nicht einmal sicher, dass es das Geld überhaupt gab“, begründete die Richterin das Urteil. „Folgt man den Angaben der Beschuldigten, so gab es das Geld - 50.000 Euro - und das wurde ihr geschenkt. Folgt man den Angaben der anderen, weiß man es nicht so genau.“
Es gebe keinen Bereicherungsvorsatz, der für einen Diebstahl oder eine Unterschlagung erforderlich wäre.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und die Privatbeteiligten gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.