Polizist mit Veröffentlichen von fiktivem Video gedroht: Freispruch

Nordburgenland

Ein 47-jähriger Mann musste sich vor Gericht verantworten, weil er einem Bekannten - ausgerechnet einem Polizisten! - mit der Veröffentlichung eines Videos gedroht hatte.

Mit einem Video, das es tatsächlich gar nicht gab, drohte ein 47-jähriger Österreicher.

Mit einem Video, das es tatsächlich gar nicht gab, drohte ein 47-jähriger Österreicher.

© Symbolfoto: 19 STUDIO, Shutterstock, 19 STUDIO

Am 24. Februar 2024 hatte der Angeklagte den Bruder des Polizisten im Bezirk Neusiedl getroffen und eine Drohung übermittelt: „Er sagte: Ich pack' gegen deinen Bruder aus“, schilderte der Zeuge dieses Gespräch. Von „irgendeinem Video“ sei die Rede gewesen. Er habe dann seinen Bruder angerufen, so der Zeuge, und ihm von der Drohung des 47-Jährigen erzählt.

„Mein Bruder sagte, dass es kein Video gibt, dass das frei erfunden ist“, so der Zeuge.

Zwischen dem Polizisten und dem Angeklagten ist ein Zivilverfahren anhängig. Offenbar war dieses Anlass für den Nötigungsversuch des 47-Jährigen. „Wenn wir uns vor Gericht sehen, wird er auspacken mit dem Video und er hat schon einen Haufen Zeugen“, diese Botschaft soll laut dem betroffenen Polizisten von dem 47-Jährigen übermittelt worden sein.

Er sprach von einer „Erpressungstaktik“, Auslöser sei ein Autoverkauf gewesen.

Polizist sollte mit Drogen in Verbindung gebracht werden

Im Zuge anderer Ermittlungen habe er erfahren, so der Polizist, was auf dem ominösen Video zu sehen sein soll. „Im Juni 2023 wurde ein anonymes Schreiben an die Staatsanwaltschaft geschickt, dass es ein Video gibt, auf dem zu sehen ist, dass ich mit Drogen handeln soll“, so der Polizist.

„Das Video sollte mich mit der Aufzucht oder dem Abernten von Drogen in Verbindung bringen“, berichtete er weiter. Der 47-Jährige habe angekündigt, er werde das Video vorbringen, wenn ihn der Polizist „nicht in Ruhe lasse“.

In einer Vernehmung habe der 47-Jährige dann aber angegeben, dass die Sache mit dem Video frei erfunden gewesen sei.

Richterin Melanie Gschiel sprach den 47-Jährigen vom Vorwurf der Nötigung frei. „Ich glaube schon, dass Sie etwas von einem Video sagten“, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Jedoch habe der Polizist bereits gewusst, dass das Video in Wahrheit gar nicht existierte. Eine Drohung müsse eine „begründete Besorgnis“ erregen, diese kann aber bei dem Polizisten nicht vorgelegen haben.

„Ich rate Ihnen, dass Sie es unterlassen, das weiterzuerzählen“, sagte die Richterin zum freigesprochenen Angeklagten. Und sie empfahl ihm weiters, „die Nachbarschaftsstreitigkeiten einzustellen“.