Soldat soll Bus während Covid „durchgewunken“ haben: Freispruch
Nickelsdorf
Im August 2020 soll ein heute 25-Jähriger als Soldat im Assistenzeinsatz am Grenzübergang Nickelsdorf einen Reisebus aus dem Kosovo ohne Covid-Kontrolle „durchgewunken“ haben.
Der 25-Jährige bekannte sich zum Vorwurf des Amtsmissbrauchs nicht schuldig.
© BVZ/Kirchmeir
Wegen dieses angeblichen Vorfalls musste sich der Ex-Soldat am 24. Oktober 2024 in Eisenstadt vor Gericht verantworten. Die Staatsanwalt machte ihm zum Vorwurf, er habe einen Missbrauch der Amtsgewalt begangen. Als Soldat im Assistenzeinsatz habe er nämlich im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft und somit als Beamter gehandelt.
Die 30 Personen im Bus hätten einen negativen Covid-Test vorweisen müssen, hielt die Staatsanwältin dem Angeklagten vor. Ohne negatives Testergebnis hätte sich die einreisende Person in Heimquarantäne begeben müssen.
„Gefallen“ gegenüber Landsleuten?
Der angeklagte Ex-Soldat, der selbst aus dem Kosovo stammt, soll den Bus mit einem Kollegen betreten, den Kollegen dann aus dem Bus geschickt und selbst keine korrekte Kontrolle der Passagiere durchgeführt haben. Das habe der Angeklagte „als Gefallen gegenüber seinen Landsleuten“ getan, erklärte die Staatsanwältin.
Der Angeklagte, österreichischer Staatsbürger und im Ausland berufstätig, bekannte sich nicht schuldig. Am Grenzübergang Nickelsdorf „fuhren im Sommer 30.000 Fahrzeuge pro Tag durch“, berichtete der 25-Jährige. Je nach Befehl des Kommandanten sei unterschiedlich kontrolliert worden.
„Zum Beispiel hieß es, wir achten auf Hitze und Stau und führen nur Stichproben durch“, erinnerte sich der Ex-Soldat. Grundsätzlich benötigten Einreisende damals einen gültigen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein durfte.
„Corona war ein frisches Thema, man musste kreativ sein“
Wenn der Chauffeur glaubhaft machen konnte, dass es eine Transitfahrt ohne Zwischenstopp in Österreich war, habe er die Tests nicht kontrollieren müssen, so der Angeklagte. „Corona war ein frisches Thema, es gab keine Regeln, man musste kreativ sein“, erinnerte er sich.
Er könne sich, so der Angeklagte, nicht erklären, warum er von einem seiner damaligen Kollegen belastet werde. Dieser hatte angegeben, der Angeklagte habe ihn am 2. August 2020 mit den Worten „passt schon“ aus dem Bus geschickt und die Kontrolle allein durchgeführt.
Der Ex-Kollege des 25-Jährigen glänzte vor Gericht durch Erinnerungslücken. „Ich weiß, dass ich Busse kontrollierte, aber ich bin nicht mit ihm in den Bus hineingegangen“, meinte er zunächst. Von der Richterin über die Folgen einer Falschaussage belehrt, korrigierte er sich und bestätigte, dass er mit dem Angeklagten in Nickelsdorf Buskontrollen durchgeführt habe.
„Wie lief das ab?“, fragte die Richterin. „Er sagte, er übernimmt das“, sagte der Zeuge.
„Ich kann Serbisch, Albanisch und habe einen Grundkurs in Russisch“, warf der Angeklagte ein. „Die meisten sprachen kein Deutsch“, sagte er und meinte damit die Einreisenden an der Grenze.
„Es gab immer andere Bestimmungen“
„Es gab immer andere Bestimmungen“, erwähnte der Ex-Kollege des Angeklagten. „Transit nicht kontrollieren, Transit schon kontrollieren.“
Ein 36-jähriger Wiener, der am 2. August 2020 mit dem Bus nach Wien gefahren war, berichtete vor Gericht über seine Wahrnehmungen: „Zwei Bundesheersoldaten stiegen ein. Sie wollten die Covid-Tests sehen. Als der Angeklagte merkte, dass es ein Reisebus aus seinem Land ist, schickte er den Kollegen raus. Er sagte, das mache ich schon alleine.“ Dann habe der Soldat die Passagiere in ihrer Landessprache angesprochen und mitgeteilt: „Es ist erledigt, ihr braucht nichts vorweisen.“
Passagier erkannte Angeklagten nicht wieder
Den Angeklagten erkenne er nicht wieder, so der Zeuge. Die Soldaten waren bei den Kontrollen mit FFP2-Maske, Kappe und Sonnenbrille ausgestattet gewesen, Namensschilder trugen sie nicht.
Befragt wurde auch eine Polizistin. „Bei Transitfahrten konnten die Soldaten Busse ohne PCR-Test-Kontrolle durchfahren lassen“, sagte sie.
„Ich habe mein Bestes gegeben, in dem Beruf, der mein Kindheitstraum war“, sagte der Angeklagte am Schluss des Verfahrens. Er habe seine Karriere beim Bundesheer „wegen dieses Vorfalls hinschmeißen“ müssen.
Freispruch für den Angeklagten
Der Schöffensenat sprach den Angeklagten schließlich vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs frei. „Ein Schuldspruch erfordert, dass das Schöffengericht überzeugt ist, dass Sie die Tathandlung begangen haben“, informierte die Richterin den 25-Jährigen. Weder habe das Bundesheer bestätigt, dass der Angeklagte als einziger in der Gruppe vor Ort Albanisch sprach, noch konnte dieser vom Buspassagier, der als Zeuge befragt worden war, wiedererkannt werden.
„Wir können nicht davon ausgehen, dass Sie es waren, der die Kontrolle machte“, sagte die Richterin. Der Schöffensenat sei auch davon ausgegangen, „dass es die Transitregel damals gab“, so die Richterin. Der Freispruch ist rechtskräftig. „Ich bin erleichtert“, sagte der 25-Jährige.