Schlepper flüchtete vor Polizei: 3,5 Jahre Haft
Gefährliche Situation
Am 15. November 2025 fuhr ein Schlepper beim Grenzübergang Heiligenkreuz direkt auf einen Polizisten los. Im Dezember klickten nach einer weiteren Schleppung die Handschellen.
Der Angeklagte erzählte dem Schöffensenat seltsam klingende Geschichten.
© BVZ/KIrchmeir
Am Dienstag, 26. Mai 2026, musste sich der Schlepper, ein 23-jähriger Georgier, am Landesgericht Eisenstadt verantworten.
Geständig war er aber nur zur zweiten Schlepperfahrt, nach der er geschnappt worden war. Dass er am 15. November 2025 am Grenzübergang Heiligenkreuz einen Polizisten beinahe niedergefahren hatte, bestritt er.
Vor dem Schöffensenat tischte der Angeklagte eine unglaubwürdige Geschichte nach der anderen auf.
Angeklagter: „War auf Jobsuche“
Er behauptete, nach Europa gekommen zu sein, weil er einen Job gesucht habe, um Geld für die medizinische Behandlung seines kranken Kindes zu verdienen. Auf Instagram habe er im Dezember einen Job gefunden - einen Personentransport von Kroatien nach Italien.
Dass die Personen - fünf Chinesen - aus dem Wald kamen und in sein Auto stiegen, irritierte ihn noch nicht.
Erst als die Flüchtlinge angesichts von Polizeibeamten zu schreien begannen, habe bemerkt, „dass etwas faul an der Sache war“.
Mit bis zu 133 km/h flüchtete er in Thörl-Maglern an der Grenze zwischen Kärnten und Italien durch das Ortsgebiet. Das war am 9. Dezember 2025. An diesem Tag wurde er verhaftet.
Operation Fox-Beamten fiel das Schlepperfahrzeug auf
Mit einem Auto, das auf seinen Namen angemeldet war, hatte der Schlepper offenbar bereits einmal einen Flüchtlingstransport durchgeführt. Am 15. November 2025 waren Polizeibeamte von der Operation Fox bei Heiligenkreuz im Bezirk Güssing auf das überladene Fahrzeug aufmerksam geworden.
„Wir errichteten eine Straßensperre, aber das Fahrzeug umfuhr die Sperre und kam direkt auf mich zu“, berichtete einer der Polizisten. Wäre er nicht zur Seite gesprungen, hätte ihn das Fahrzeug „frontal erwischt“.
Nach dieser gefährlichen Aktion war der Schlepper geflüchtet. Sein Handy war an der österreichisch-ungarischen Grenze eingeloggt gewesen. Auch dazu hatte der Angeklagte eine abenteuerliche Erklärung: Er habe an diesem Tag sein Auto an „Türken“ verkauft gehabt, obwohl es sich angeblich nicht starten ließ.
„Am Abend wollten sie das Auto wieder zurückgeben“, behauptete der Angeklagte. „Ich sagte ihnen, dass ich das Geld nicht mehr habe.“ Mit der Schleppung am 15. November habe er jedenfalls nichts zu tun.
Staatsanwalt: „Ein Bild, ein Standort lügen nicht“
Dem Gericht lagen auch Videos und Bilder vor, die Hinweise auf die Täterschaft des Angeklagten gaben. „Ein Bild, ein Standort lügen nicht. Der Angeklagte offenbar schon“, meinte der Staatsanwalt. „Er reist kreuz und quer durch Europa, kauft Autos, fährt mit gemieteten Autos mit, fährt zum Feiern nach Triest, kauft Cannabis in Wien, hat eine Affäre in Laibach“, zählte er die vielen Storys des Georgiers auf.
Der Schöffensenat glaubte der Verantwortung des Angeklagten nicht und sprach ihn zu beiden Schleppungen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung und wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig. Der Georgier wurde zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Er bat um Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.