Beim Putzen Bankomatkarte entwendet: Reinigungskraft vor Gericht

Geld abgehoben

1.900 Euro behob eine Reinigungskraft mit einer Bankomatkarte, die sie einem Pensionisten im Bezirk Mattersburg entwendet hatte, in dessen Wohnung sie Putzarbeiten durchführte.

Die Täterin hob mit der Bankomatkarte des Pensionisten Geld ab.

Die Täterin hob mit der Bankomatkarte des Pensionisten Geld ab.

© Shutterstock, Aida Servi

Am 20. Juni 2023 stahl eine 48-jährige Reinigungskraft bei einem Mann aus dem Bezirk Mattersburg dessen Bankomatkarte. Danach hob sie mit dieser Bankomatkarte an zwei Geldausgabestellen insgesamt 1.900 Euro ab und legte die Bankomatkarte danach an ihren Platz zurück.

Am Freitag, 20. September 2024, musste sich die Reinigungskraft vor Gericht verantworten.

Ausgeforscht werden konnte sie, weil der Pensionist angegeben hatte, sie könnte die Täterin gewesen sein. Bei Kontrolle seiner Bankauszüge hatte er mit Schrecken festgestellt, dass auf seinem Konto viel Geld fehlt.

Bei der Polizei hatte die Angeklagte gleich alles zugegeben. Vor Gericht gab sie an, nicht mehr als Reinigungskraft tätig zu sein, sondern als Küchenhilfe zu arbeiten. Sie verdiene knapp mehr als 800 Euro und habe bei einem Energieversorger 1.600 Euro Schulden. Sie müsse für zwei minderjährige Kinder aufkommen.

„Wieso haben Sie das gemacht?“, fragte die Richterin.

Diebin: „Mein Partner hat mich sitzengelassen“

„Es ist das Schlimmste, was ich machen konnte“, sagte die Frau. „Mein Partner hatte mich mit zwei Kindern sitzengelassen, ich hatte Mietrückstände.“

„Das ist ein Ausnützen eines Vertrauensverhältnisses“, ermahnte die Richterin die Angeklagte.

Diese bot an, den entwendeten Betrag in Raten zurückzuzahlen.

Der im Gerichtssaal anwesende Pensionist gab an, er habe noch keinen Euro von dem abgehobenen Betrag zurück bekommen. „Ich will das Geld wieder zurück!“, erklärte er.

Die Richterin bot der 48-Jährigen eine Diversion an. „Sie müssen den Schaden binnen zwei Jahren Probezeit gutmachen“, erklärte die Richterin. „Bemühen Sie sich. Das ist die Voraussetzung für die Diversion.“

Der Pensionist zeigte sich mit dieser Vorgangsweise einverstanden. Die Angeklagte muss jetzt monatlich Raten an den Pensionisten überweisen. Sollten die Zahlungen ausbleiben, wird das Strafverfahren gegen die Frau fortgesetzt.