Streit um Barrierefreiheit geht in Nikitsch trotz Adaptierungen weiter
Gemeindezentrum
Obwohl Handlauf und Gehsteig nun angepasst werden sowie zusätzliche Markierungen für Sehbehinderte geplant sind, zeigt sich die FGM weiterhin unzufrieden.
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Nach einer Beschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) hinsichtlich der Barrierefreiheit des neuen Gemeindeamtes und der darin befindlichen Arztpraxis beauftragte die BH einen Behindertenanwalt, die Situation zu prüfen.
„In seinem Schreiben wurde festgehalten, dass zwei der drei Zugänge barrierefrei sind. Es sind lediglich geringfügige Adaptierungen erforderlich, wie etwa die Absenkung des Handlaufs an der Außentreppe vor dem Gemeindezentrum auf 90 cm sowie die Anpassung des Gehsteigs zur Beseitigung des Quergefälles. Zusätzlich wurden Empfehlungen für Markierungen für sehbehinderte Personen ausgesprochen. Alle notwendigen Maßnahmen werden zeitnah umgesetzt“, erklärt Bürgermeister Christian Balogh (SPÖ).
Für die Absenkung des Handlaufs und die Korrektur des Quergefälles entstehen der Gemeinde keine Kosten. „Das übernimmt die Gewährleistung der Baufirma“, so Balogh. Die Kosten für die Ergänzung der taktilen Markierungen für Sehbehinderte – die laut Bürgermeister keine verpflichtende, sondern eine optionale Maßnahme darstellen – trägt die Gemeinde.
Die Arbeiten sollen witterungsabhängig durchgeführt werden.
Für die FGM bleibt das Thema Barrierefreiheit im Gemeindezentrum trotz der geplanten Adaptierungen weiter ein Dorn im Auge (die BVZ berichtete). „Kein Zugang zum Gemeindezentrum ist derzeit barrierefrei“, heißt es seitens der FGM-Fraktion. Sie fordert unter anderem nach wie vor, den Zugang auf der Westseite der Hauptstraße rückzubauen und den Zugang auf der Ostseite „nach allen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und technischen Vorschriften“ umzubauen.
Beim rückwärtigen Zugang bemängelt die FGM zudem weiter, „dass die Wegstrecke vom Parkplatz bis zum Arzteingang für Menschen mit Behinderung zu lang ist. In der Mitte ist daher zwingend eine geeignete Rastmöglichkeit vorzusehen“. Grundlage dieser Forderungen ist ein von der FGM in Auftrag gegebenes Gutachten eines gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für barrierefreies Bauen aus Graz.