Vater ließ Kinder „scheitlknien“: Ein Jahr Haft

Gewalt in der Familie

Ein 36-jähriger Mann schlug seine Kinder, sperrte sie in den Keller ein und ließ sie zur Strafe auf einem spitz zugeschnittenen Holzstück knien.

Der Angeklagte gab an, er sei selbst als Kind zum "Scheitlknien" gezwungen worden.

Der Angeklagte gab an, er sei selbst als Kind zum "Scheitlknien" gezwungen worden.

© BVZ/Kirchmeir

Außerdem soll er seine Ex-Frau durch Telefonanrufe kontrolliert und sie bedroht haben.

Die Gewalttaten ereigneten sich zwischen 2019 und April 2024.

Am 10. April 2025 musste sich der 36-jährige vor Gericht verantworten. „Ich bekenne mich schuldig, ja“, sagte er.

Er habe sich überlastet und überfordert gefühlt. Seit der Trennung hat der Angeklagte keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern.

„Ich habe einen Fehler gemacht, das muss ich ehrlich sagen. Ich bereue es“, sagte der 36-Jährige.

„Können Sie sich vorstellen, dass sie sich aufgrund der Vorfälle und Misshandlungen fürchteten?“, fragte die Richterin. „Ja, sicher“, meinte der Angeklagte.

„Welche Erwartungen gab es an die Kinder?“, wollte die Richterin wissen.

Vater wollte, dass die Kinder „mal brav sind“

„Dass sie mal brav sind. Dass sie mal ruhiger sind“, sagte der Angeklagte.

„Drohten Sie: Wenn'st nicht brav bist, kriegst a Watsch'n?“, fragte die Richterin.

„Ja, das ist gefallen“, antwortete der Angeklagte.

Zum „Scheitlknien“ bekannte er sich schuldig. „Ich musste es machen, als ich klein war. Ich kenne das“, sagte er. „Es war halt nicht schön, aber meine Schwester und ich haben alles gemacht, dass wir es nicht mehr kriegen. Wir waren brav.“

In den Keller habe er die Kinder nicht eingesperrt, behauptete er.

Ein Sachverständigen-Gutachten halte fest, so die Opfer-Anwältin, dass der Familienvater ein sadistischer Mensch sei. „Wie oft schlugen Sie die Kinder?“, fragte sie. „So oft war es nicht, wie es da aufgeschrieben ist“, antwortete dieser. „Wie lange mussten die Kinder scheitlknien?“, fragte die Anwältin. „Fünf Minuten, zehn Minuten“, antwortete der Angeklagte.

„Es war ein Fehler. Mir hat es selber weh getan. Aber ich wusste nicht, was ich tun soll“, sagte der 36-Jährige.

Verurteilt wegen fortgesetzter Gewalt gegenüber den Kindern

Er wurde wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegenüber seinen Kindern zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, davon ein Jahr unbedingt. Zum Vorwurf der beharrlichen Verfolgung seiner Ex-Frau wurde der Mann freigesprochen. An die beiden misshandelten Kinder muss er je 1.000 Euro bezahlen.

Außerdem erhielt der 36-Jährige die Weisung, ein Antigewalttraining zu absolvieren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Hilfe bei Gewalt

Das Gewaltschutzzentrum Burgenland erreichen Sie unter:

Telefon: 03352 31420

Informationen finden Sie unter: www.gewaltschutz.at