„Pedo-Hunter“-Szene: Prozess in Eisenstadt

Gewaltexzess in Parndorf

Jugendliche lockten Opfer zu Treffpunkt und schlugen zu: 19-Jähriger muss ins Gefängnis, 16-Jähriger erhielt bedingte Haftstrafe.

Zu Prozessbeginn war nur ein Angeklagter anwesend. Auch dieser durfte wegen seines jugendlichen Alters nicht fotografiert werden.

Zu Prozessbeginn war nur ein Angeklagter anwesend. Auch dieser durfte wegen seines jugendlichen Alters nicht fotografiert werden.

© BVZ/Kirchmeir

Mit einstündiger Verspätung begann an diesem von schweren Schneefällen und Verkehrsproblemen geprägten Freitag, 20. Februar 2026, am Landesgericht Eisenstadt der Prozess gegen zwei Angeklagte aus der sogenannten „Pedo-Hunter“-Szene. Sie sollen im Juli 2024 mit Hilfe eines Fake-Profils einen jungen Mann zum alten Bahnhof in Parndorf gelockt und dort zusammengeschlagen haben. Ein weiterer Mann wurde ebenfalls zu einem Treffpunkt gelockt und durch Schläge verletzt.

Einem dritten Angeklagten wurde ausschließlich Sachbeschädigung vorgeworfen.

Von den drei Angeklagten war zum geplanten Prozessbeginn um 9 Uhr keiner und um 10 Uhr einer anwesend. Die Richterin begann die Verhandlung in weiterer Folge nur gegen diesen 16-Jährigen, dem schwere Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen wird. Der Lehrling soll nur bei einem Vorfall dabeigewesen sein.

„Rechtswidrige Selbstjustiz“

Die Staatsanwältin sprach von „beispielloser, völlig aus dem Ruder geratener, rechtswidriger Selbstjustiz“.

„Es ist nicht das Werk eines einzelnen Täters“, sagte Roland Friis, Strafverteidger des 16-Jährigen, „sondern eines Jugendkollektivs, das sich über das Gesetz stellte.“ Sein Mandant sei „ein klassischer Mitläufer“, der nicht Ort und Zeit des Treffens vorgegeben und keine Waffen besorgt habe.

Friis kündigte an, dass sich der Jugendliche „umfassend und reumütig schuldig bekennen“ werde und bereit sei, Schadenersatz zu leisten.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Die Richterin schloss daraufhin die Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal aus. Einerseits sei der Angeklagte Jugendlicher, andererseits müsse die Identität der Zeugen und die persönlichen Lebensumstände des Opfers geschützt werden.

Zu einem späteren Zeitpunkt trafen die beiden weiteren Angeklagten ein. Die Öffentlichkeit blieb weiterhin ausgeschlossen

Kurz nach Mittag war der Prozess gegen den 18-jährigen Drittangeklagten zu Ende. Er war eher zufällig in das Verfahren einbezogen worden, weil er, wie auch der 19-jährige Erstangeklagte, Graffities gesprüht und dadurch Sachbeschädigungen verursacht hatte.

Diversion für Sachbeschädigung

Wegen dieses Vorwurfs erhielt der 18-Jährige eine Diversion. Er muss 120 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen. Mit dem Hauptvorwurf, nämlich den Gewalttaten der mutmaßlichen „Pedo-Hunter“, habe sein Mandant nichts zu tun, sagte der Verteidiger des jungen Mannes.

Der Prozess gegen die beiden anderen Angeklagten wurde nach einer kurzen Mittagspause mit der Einvernahme von Zeugen fortgesetzt.

Nach mehr als vierstündigem Prozess wurde die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Die Staatsanwältin rügte in ihren Schlussworten die „heimtückische Vorgangsweise“ der beiden Haupttäter. Der 16-jährige Angeklagte mache einen „eher positiven Eindruck“, er werde offenbar vom Elternhaus unterstützt.

Schlussworte der Staatsanwältin

„Beim Erstangeklagten sehe ich das gänzlich anders“, bemerkte die Staatsanwältin. „Er hat deutlich mehr Straftaten begangen.“ Sein Geständnis sei nur teilweise erfolgt, „er wollte sich besser darstellen, ich erkenne keine Reue“, hielt die Staatsanwältin fest.

„Diese Tat ist eine völlig schockierende. Es geht nicht, dass sich jemand aufschwingt, unser aller Job hier im Saal übernimmt“, sagte sie und meinte damit die Arbeit der Justiz. „Man kann nicht einfach zur Tat schreiten“, sagte sie.

„Selbstjustiz darf bei uns nicht erfolgen“, pflichtete der Verteidiger des Erstangeklagten bei. „Das Strafverfahren hat bei meinem Mandanten Eindruck gemacht“, erklärte Roland Friis, Anwalt des Zweitangeklagten. „Es wurde ihm der Kopf gewaschen - zu Recht.“

Der Anwalt eines der Opfer verwies darauf, dass auf die Angeklagten weitere Forderungen zukommen könnten, zumal wenn aufgrund der Folgen der Tathandlungen das berufliche Leben seines Mandanten leiden könnte.

Angeklagte entschuldigten sich

„Ich kann nur sagen, dass es mir wirklich leid tut“, sagte der 19-jährige Erstangeklagte. „Große Entschuldigung an die Opfer“, fügte er hinzu.

„Es war unangebracht, was ich an dem Tag getan habe“, sagte der 16-jährige Zweitangeklagte. „Ich entschuldige mich.“

Erstangeklagter muss in Haft

Der 19-jährige Erstangeklagte, zum Zeitpunkt der beiden Taten noch minderjährig, wurde zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon zehn Monate bedingt. Der 16-Jährige erhielt eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten.

Die beiden Opfer bekamen 2.000 bzw. 5.000 Euro zugesprochen.

Erstangeklagter hatte sich als Mädchen ausgegeben

Der Erstangeklagte, so die Richterin, habe sich als Mädchen ausgegeben. Im Chat mit diesem fiktiven Mädchen habe es seitens der Opfer keine Hinweise auf Pädophilie gegeben. Trotzdem wurden sie zu den vom Erstangeklagten ausgewählten Tatorten gelockt.

„Die Opfer wurden geschlagen, getreten, beschimpft, bespuckt und gedemütigt“, sagte die Richterin. Dabei erlitten die Männer vor allem schmerzhafte Prellungen.

Bei einem Opfer sollen bis zu sechs, beim anderen bis zu acht Täter anwesend gewesen sein, „die offenbar Gewaltphantasien auslebten“, so die Richterin. Auch sie sprach von einer „heimtückischen Vorgangsweise und verwerflichen Beweggründen“.

Die Angeklagten nahmen das Urteil an, ebenso die Staatsanwältin. Das Urteil ist rechtskräftig.