18-Jähriger brach 21-Jährigem die Nase

Gewalttätig

Weil einer den anderen bei einer Tankstelle „blöd anschaute“, kam es im Bezirk Mattersburg zu einer folgenschweren Rauferei zwischen zwei jungen Männern. Der 18-jährige Täter erhielt jetzt vor Gericht eine Diversion.

Der 18-Jährige hatte seinem Kontrahenten mit einer "Backpfeife" die Nase gebrochen.

Der 18-Jährige hatte seinem Kontrahenten mit einer "Backpfeife" die Nase gebrochen.

© BVZ/Kirchmeir

Im April 2026 hatten sich der 18-Jährige und der 21-Jährige zufällig bei einer Tankstelle im Bezirk Mattersburg getroffen. Der wechselseitige unfreundliche Blickkontakt mündete in die Frage: „Willst' dich schlagen?“

Da bei der Tankstelle Kameras montiert sind, fuhr der 21-Jährige dem 18-Jährigen bis zu dessen Wohnadresse im Bezirk Mattersburg nach. Dort ging es hin und her, der 21-Jährige telefonierte wegen Verstärkung, der 18-Jährige fühlte sich bedroht und versetzte dem kleineren 21-Jährigen eine „Backpfeife“.

Davon trug der 21-Jährige eine gebrochene Nase davon. Die Verstärkung traf ein, der 18-Jährige lief davon und verlor einen Schuh.

Am 9. September 2026 stand der 18-Jährige wegen des Vorfalls vor Gericht. „Ich habe ihm in die Beine getreten, damit er auf Distanz bleibt“, sagte dieser. Dass die Ohrfeige dem anderen die Nase gebrochen haben könnte, war ihm nicht klar.

Der 21-Jährige hatte jedoch vor Gericht ausgesagt, dass „die Nase zu 100 Prozent nach dem ersten Schlag gebrochen war“.

Eine kurze Sequenz der Auseinandersetzung war von einem 16-jährigen Freund des 21-Jährigen auf Video aufgezeichnet worden. Dieser Jugendliche war auch schon bei der Tankstelle dabei gewesen.

„Ich hörte, dass Beleidigungen fielen“, berichtete er. „Er meinte, schlag' mich, hier sind sowieso Kameras“, sagte er über den Angeklagten.

Bei der Rauferei am Wohnort des 18-Jährigen habe er dann das kurze Video aufgenommen. Die Streiterei habe geendet, als der Bruder und der Cousin des 21-Jährigen eintrafen. „Für mich war der Kampf ziemlich eindeutig“, sagte der 16-Jährige.

Die Richterin bot dem Angeklagten eine Diversion an. Der 18-Jährige muss dem Verletzten 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeiten leisten. „Die Provokationen waren gegenseitig“, meinte die Richterin. Der erste Schlag des Angeklagten sei aber jedenfalls keine Notwehrhandlung gewesen. „Das Video zeigt, dass Sie aktiv hinschlugen“, sagte die Richterin.

Der 18-Jährige nahm nach Rücksprache mit seiner Anwältin den Diversionsvorschlag an.