Wände mit Ketchup und Nutella beschmiert
Haus verwüstet
Vermieter fand Haus verwüstet vor. Geschwisterpaar und Mutter angeklagt.
Das Geschwisterpaar bekannte sich nicht schuldig.
© BVZ/Kirchmeir
Am 31. Oktober 2023 fiel ein 56-jähriger Hausbesitzer aus allen Wolken, als er sein Haus im Bezirk Güssing betrat. „Ich sah die Verwüstung und rief gleich die Polizei“, sagte er am 16. April 2024 vor Gericht.
Auf der Anklagebank saßen eine 36-jährige Frau und ihr 28-jähriger Bruder. Die Mutter der beiden war dem Prozess ferngeblieben. Sie leide an Narkolepsie, einer Störung der Schlafphasen, und sitze, so berichtete der Verteidiger, die meiste Zeit im Rollstuhl. Die dreistündige Anreise aus dem Raum Stegersbach sei der Frau nicht zumutbar.
Auch den beiden Kindern geht es nicht gut. „Ich habe von der Österreichischen Gesundheitskasse ein Attest, dass ich arbeitsunfähig bin“, sagte die 36-Jährige. Sie lebe von 346 Euro Sozialhilfe pro Monat. Ihr Bruder ist mit seinen 28 Jahren nach eigenen Angaben bereits Pensionist. „Ich habe chronische Borreliose“, gab er bekannt.
„Sie können nie wieder arbeiten gehen?“, wunderte sich Richterin Birgit Falb. „Das kann sich noch ändern“, meinte der Angeklagte. Er beziehe monatlich 2.300 Euro Invaliditätspension inklusive Pflegegeld der Stufe 6.
Drei Monatsmieten blieben offen
Die 36-Jährige und ihre Mutter hatten im September 2022 das Haus im Bezirk Güssing gemietet, später zog auch der 28-Jährige ein. Bis August 2023 wurde die Miete rechtzeitig bezahlt. Am Ende blieben aber drei Monatsmieten offen.
Auch soll die Familie eine Holzlieferung, die der Vermieter zugestellt hatte, nur zur Hälfte bezahlt haben.
Im August 2023 wurden dann auch noch Kanalgebühren nicht bezahlt.
„Wir haben alles bezahlt, ich bin mir ganz sicher“, sagte die 36-Jährige zur offenen Holzrechnung.
Es sei ihr auch klar gewesen, dass sie die Miete für September bis November 2023 noch hätte bezahlen müssen. „Er hat sich auf nichts eingelassen, man konnte mit ihm kein normales Gespräch führen“, sagte sie über den Vermieter. „Er ging immer gleich in die Luft. Er hätte uns ja nicht gleich rausschmeißen müssen.“
Streit wegen versperrter Zufahrt
Zum Eklat war es im August 2023 gekommen, als der Vermieter von der nicht vermieteten vorderen Parzelle ein Gerät abholen wollte und das Zufahrtstor mit einem Vorhängeschloss versperrt vorfand.
Weil er die Mieter nicht erreichte, rief er die Polizei. Rund eine Woche später habe er den Mietern schriftlich die Kündigung ausgesprochen, so der Vermieter. „Ich bekam die Kündigung zerrissen zurück. Dann reichte ich beim Bezirksgericht eine Räumungsklage ein“, schilderte er den weiteren Verlauf.
Die 36-Jährige gab an, sie seien am 31. August 2023 aus dem gemieteten Haus ausgezogen. „Offiziell sind sie noch immer nicht ausgezogen“, erklärte der Vermieter. Er habe auch die beiden Schlüssel, die er den Mietern gegeben habe, noch nicht zurückbekommen.
Trotz laufendem Mietvertrag hatte die Familie am 6. August 2023 einen neuen Mietvertrag für eine Wohnung in der Nähe von Jennersdorf abgeschlossen. „Da war eigentlich noch alles in Ordnung“, wunderte sich die Richterin.
Am 31. Oktober war Geschwisterpaar beim Haus
Am 31. Oktober 2023 sei sie, so die 36-Jährige, mit ihrem Bruder noch einmal mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxi zum Haus im Bezirk Güssing angereist. Sie warteten bei der Garage auf den Postboten. „Ich holte von der Mama die Pensionsanweisung ab, mein Bruder bekam die Pension per Post“, sagte die 36-Jährige.
Eigentlich hätte sie auch den gelben Abholschein für ihre Auszahlung erwartet, diesen aber nicht vorgefunden: „Der Briefkasten war weg. Der Postler teilte uns mit, dass der Vermieter die Post an sich genommen und auch Amazon-Bestellungen mitgenommen hat.“
Das Haus hätten sie an diesem Tag nicht betreten, so die Angeklagte. „Ich wollte da nicht mehr reingehen, damit es nicht heißt, dass wir etwas kaputt gemacht hätten“, sagte sie.
Anruf beim Vermieter: „Die Mistkübel liegen unten“
Er habe, so der Vermieter, am Nachmittag des 31. Oktober 2023 einen Anruf mit unterdrückter Telefonnummer erhalten: „Heast, schau amal zu deinem Haus. Die Mistkübel liegen unten.“
„Ich fuhr hin und sah, dass von den drei Tonnen eine umgeschmissen war“, sagte der Vermieter vor Gericht.
Er sei dann zum Haus gegangen, weil ihm die Situation „nicht koscher“ erschien. „Ich sah, dass die Eingangstüre offen stand“, so der Vermieter. Man habe Einbruchsspuren gesehen. Von der Türe aus habe er die Verwüstung gesehen und die Polizei gerufen.
Fensterscheiben waren eingeschlagen, rohe Eier an die Wände geworfen worden. Wände waren mit Ketchup, Nutella und Farbe beschmiert worden, am Parkettboden wurde Lack ausgeschüttet. Im Heizraum waren Kabel beim Heizkessel und der Pumpe abgeschnitten worden, ein Boiler war aus der Verankerung gerissen worden. Am E-Herd der neuen Küche fehlten die Griffe.
„Happy Halloween“ an die Wand geschmiert
„Happy Halloween“ hatten die Täter an die Wand geschmiert. Es war der 31. Oktober 2023. Den Schaden bezifferte der Vermieter mit rund 38.000 Euro.
„Warum glauben Sie, dass es die Angeklagten waren?“, fragte die Richterin. „Sie hatte ein satanistisches Zeichen in ihrem WhatsApp, das sah ich auch bei dem Schriftzug Happy Halloween“, sagte der Vermieter. Und er meinte: „Glauben Sie, dass ein Einbrecher da reingeht, das Haus verwüstet, Kabel abschneidet, Eier durch die ganze Wohnung und den Mist aufs Dach schießt und Happy Halloween schreibt? Das kann ich mir nicht vorstellen.“
„Wenn man sich die Bilder von der Verwüstung anschaut - das ist ganz arg!“, hielt die Richterin der Angeklagten vor. „Ich habe es nicht gemacht. Keiner von uns hat es gemacht“, beteuerte die 36-Jährige. Auch wenn sie den Vermieter „nicht leiden“ könne, „sein Haus kann nichts dafür. Wir würden nie sein Haus so hinterlassen, das wäre nicht fair“, sagte sie.
War Verwüstung eine Racheaktion?
„Es sieht so aus, als ob sich jemand am Vermieter rächen wollte“, überlegte die Richterin.
Die 36-Jährige berichtete, dass „viele Leute vorbeikamen“ und sich nach dem Vermieter erkundigt hätten.
„Sie meinen, dass er Feinde hatte?“, fragte die Richterin. „Ja, das denke ich schon“, sagte die 36-Jährige, die außerdem über Schimmel im Haus, eine verdreckte Küche und einen nicht voll funktionsfähigen Heizkessel berichtete.
„Am 31. August 2023 sind wir ausgezogen, weil dort Schimmel war“, behauptete der 28-jährige Angeklagte. „Ich bin bei Schimmel empfindlich.“ Das Haus habe man in einem sauberen Zustand hinterlassen.
Mieter hatten den Vermieter angezeigt
Die Richterin will jetzt die Unterlagen eines Parallelverfahrens beischaffen lassen: Die Mieter hatten den Vermieter wegen beharrlicher Verfolgung geklagt, die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren eingestellt. Auch soll geklärt werden, wie das an der Wand hinterlassene „satanistische Zeichen“ genau aussieht.
„Fällt Ihnen sonst noch etwas ein?“, fragte die Richterin den Vermieter. „Dass es eine Sauerei ist!“, bemerkte dieser. Der Prozess wurde vertagt.