Mitschüler gequält: Fünf Jugendliche vor Gericht
Im Internat
Weil sie ihren Mitschüler sexuell genötigt und vergewaltigt haben sollen, standen jetzt fünf Schüler im Alter zwischen 15 und 17 Jahren vor einem Jugendschöffensenat.
Fünf Jugendliche mussten im Saal 1 im Landesgericht Eisenstadt auf der Anklagebank Platz nehmen.
© BVZ/Kirchmeir
„Wir sind im Bereich der Schwerstkriminalität“, schickte die Staatsanwältin voraus. Vier Jugendlichen wurde sexuelle Nötigung vorgeworfen, drei der Angeklagten sollen an einer Vergewaltigung beteiligt gewesen sein.
Die erniedrigenden und traumatisierenden Vorfälle sollen sich in einem Internat in Niederösterreich ereignet haben. Weil der 16-jährige Hauptangeklagte aus dem Südburgenland stammt, fand der Prozess in Eisenstadt statt.
Mitschüler wurde zum Mobbingopfer
„Sie haben ein Mobbingopfer auserkoren“, sagte die Staatsanwältin über die fünf Angeklagten. „Wenn sie in Gruppen auftraten, war er ihnen unterlegen.“
Der Mitschüler soll mehrmals mit teilweise ätzenden Flüssigkeiten gequält worden sein. Die Staatsanwaltschaft klagte diese Übergriffe als geschlechtliche Nötigung an.
„Dann kam es zu einer Steigerung der sexualbezogenen Energie und Gewalt“, schilderte die Staatsanwältin die weitere Entwicklung. Drei der Angeklagten sollen daran beteiligt gewesen sein, den Mitschüler zu vergewaltigen. Dabei soll ein Gegenstand benutzt worden sein. Dem Opfer seien dabei Schmerzen zugefügt worden, so die Staatsanwältin.
„Es geht um die sexuelle Integrität eines anderen Menschen. Dieser wurde zutiefst erniedrigt und gemobbt“, hielt die Staatsanwältin den Jugendlichen vor.
Opfer vertraute sich seinem Vater an
Der Mitschüler habe zunächst aus Scham geschwiegen, sich dann aber seinem Vater anvertraut. Darauf folgte die Anzeigeerstattung. „Es war kein Spaß, kein Jux, keine Tollerei“, sagte die Staatsanwältin. „Es sind Sexualdelikte, die so keinen Platz haben.“
„Ich glaube nicht, dass Schwerstkriminelle vor uns stehen“, erwiderte Florian Astl, der Verteidiger des Südburgenländers. Dieser bekenne sich zu einer einfachen Nötigung und „allenfalls einer Körperverletzung“ schuldig. Der Anwalt sprach über Langeweile, die im Internat geherrscht habe, und über „einfache Späße“.
„Man macht mit, um nicht der nächste zu sein“
Der Verteidiger des Zweitangeklagten, eines Oberösterreichers, meinte: „Im Internat, durch Gruppendruck, kann so etwas mal passieren.“ Es sei „natürlich völlig überzogen“, was passiert sei. „Wahrscheinlich macht man mit, um nicht selber der nächste zu sein“, so der Verteidiger.
Der Drittangeklagte übernahm die Verantwortung zum Vorwurf der Vergewaltigung. Der Viertangeklagte, ein Niederösterreicher, gab zu, an einem Vorfall beteiligt gewesen zu sein. Der Fünftangeklagte, ebenfalls Niederösterreicher, bekannte sich nicht schuldig.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der weitere Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Gegen drei Angeklagte wurde die Verhandlung vertagt. Der Drittangeklagte wurde schuldig gesprochen - er muss sich jetzt innerhalb einer Probezeit von drei Jahren wohlverhalten. Der Viertangeklagte erhielt einen Schuldspruch mit einer Probezeit von zwei Jahren. Angeordnet wurden weiters Psychotherapie, Bewährungshilfe und Männerberatung.