Psychisch Kranker würgte Richter

Bezirk Oberwart

Am 2. Jänner 2024 ging ein 33-Jähriger auf einen Pflegschaftsrichter los, fünf Tage später schlug er mit einer Machete gegen eine Kirchentür. Jetzt musste sich der psychisch kranke Mann vor Gericht verantworten.

Der Angeklagte war nach dem zweiten Vorfall in Untersuchungshaft genommen worden.

Der Angeklagte war nach dem zweiten Vorfall in Untersuchungshaft genommen worden.

© BVZ/Kirchmeir

Der 33-Jährige leidet, wie er seit seinem 18. Lebensjahr weiß, unter paranoider Schizophrenie und den Folgen starken Cannabis-Konsums. Er ist in Pension, wird in seinen Angelegenheiten von seinem Vater vertreten und sollte monatlich ein Psychopharmaka als Depotspritze erhalten.

Wegen unangenehmer Nebenwirkungen ließ sich der 33-Jährige diese Injektion im Dezember 2023 nicht mehr verabreichen. Anfang Jänner 2024 kam es im psychotischen Zustand zu zwei gewalttätigen Vorfällen. Am 15. Mai 2024 beriet ein Schöffensenat darüber, ob der 33-Jährige in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung untergebracht werden soll.

Am 2. Jänner 2024 hatte der 33-Jährige das Bezirksgericht Oberwart aufgesucht. Er hatte kurz zuvor im Rahmen des Amtstages einen Gesprächstermin bei dem für seine Anliegen zuständigen Pflegschaftsrichter gebucht.

Bei der Security am Gericht ein Messer abgegeben

An der Sicherheitsschleuse des Bezirksgerichts musste der 33-Jährige ein Springmesser abgeben. Dann suchte er den Pflegschaftsrichter auf und forderte von ihm mehr Geld.

Der Richter antwortete ihm, dass er ihm nicht mehr Geld zur Verfügung stellen könne. „Dem Angeklagten schmeckte das gar nicht“, schilderte der Staatsanwalt den weiteren Verlauf. „Das Gespräch wurde immer aggressiver, er packte den Richter am Hals, begann ihn heftig zu würgen.“ Beide Männer fielen zu Boden, der 33-Jährige trat dem Richter in die Kniekehle. „Und mietfrei gehe ich auch, sonst bringe ich dich um!“, soll der psychisch Kranke noch gedroht haben.

Weil der Richter beschwichtigend auftrat und auf die Wünsche des 33-Jährigen einging, beruhigte sich dieser wieder. „Ich schrieb gerade den Aktenvermerk, da begann er mit den Fäusten auf den Tisch zu trommeln“, berichtete der Pflegschaftsrichter. Eine Mitarbeiterin schaute bei der Tür herein, er bat sie, „den Knopf zu drücken“ und die Polizei zu verständigen.

33-Jähriger nahm Seiten aus dem Pflegschaftsakt mit

Diese sei jedoch erst eine Viertelstunde später gekommen, so der Richter. Der 33-Jährige saß zu diesem Zeitpunkt bereits im Bus nach Hause. Mit dabei hatte er einige Seiten aus dem Pflegschaftsakt, die er unbemerkt entwendet hatte, als der Richter am Boden lag.

„Es ist ja nichts passiert“, sagte der Richter als Zeuge vor Gericht. Der Angeklagte könne nichts für sein Verhalten, er sei ja psychisch krank. Die Polizei hatte nach dem Vorfall an seinem Hals Würgemale fotografiert.

Nach dem Vorfall vom 2. Jänner wurde der Angeklagte, wie es auch früher schon geschehen war, in einer psychiatrischen Krankenhausabteilung untergebracht. Da keine akute Gefährdung angenommen wurde, entschied die Staatsanwaltschaft, den 33-Jährigen am 4. Jänner 2024 wieder nach Hause zu entlassen und nicht in die Untersuchungshaft zu übernehmen.

Fünf Tage später stand er fluchend vor einer Kirche

Am 7. Jänner 2024 stand der 33-Jährige fluchend vor einer Kirche und schlug mit einer 55 Zentimeter langen Machete auf die Kirchentüre ein. Die Machete habe er sich drei Wochen zuvor auf Amazon gekauft, gab der Angeklagte vor Gericht bekannt.

Ein Anrainer verständigte die Polizei. Vier Beamte waren im Rahmen der Streifentätigkeit vor Ort und entdeckten den 33-Jährigen nahe der Kirche. Trotz der Kälte war er nur mit einer kurzen Hose und einer Jacke bekleidet.

„Ich sah, dass er die Machete aus der Scheide zog“, berichtete einer der Polizisten vor Gericht. Der 33-Jährige habe die Machete „drohend über dem Kopf erhoben“. „Ich zog die Dienstwaffe und schrie ihn an, er soll das wegwerfen“, so der Polizist weiter. Der 33-Jährige habe die Machete weggeworfen und sei in Boxerstellung bedrohlich auf ihn zugekommen.

Polizei setzte Pfefferspray ein

Daraufhin sei der Pfefferspray eingesetzt worden. „Dieser wirkte, der Mann wendete sich ab“, so der Polizist. Man habe den Gewalttätigen dann von der Fahrbahn auf den Gehsteig gelotst und ihm dort die Handschellen angelegt.

Aufgrund des neuerlichen Vorfalls wurde der 33-Jährige nunmehr in Untersuchungshaft genommen. Ein Sachverständiger wurde bestellt, der seinen psychischen Zustand beurteilte.

„Der Angeklagte ist ansich ein sehr gutmütiger Mensch“, sagte Verteidiger Josef Lagler. Sein Mandant habe die Straftaten in einem psychotischen Zustand begangen. Wenn dieser seine Medikamente nicht bekomme, handle er zwanghaft und unter Wahnvorstellungen.

Geld für Onlinespiele gebraucht

Der Angeklagte gab vor Gericht fast alles zu, er bestritt nur, den Richter mit dem Umbringen bedroht zu haben. Viel Geld habe er zum Onlinespielen gebraucht und „weil alles teurer geworden ist“.

Die Depotspritze habe ihn „müde und träge“ gemacht, das nehme er aber jetzt in Kauf, „weil die Gedanken geordneter sind“, so der Angeklagte.

Nach seiner Tagesbeschäftigung befragt, gab er an, dass ihm außer der Beschäftigung in einer Tagesbetreuungsstätte nicht sehr viele Alternativen blieben. „Was haben Sie in der Tagesbetreuung gemacht“, fragte Richterin Karin Knöchl. „Man kann mit Ton arbeiten“, sagte der Angeklagte. Das habe ihm keinen Spaß gemacht.

Der Schöffensenat verurteilte den Mann wegen schwerer Körperverletzung, versuchter Nötigung, schwerer Sachbeschädigung und Urkundenunterdrückung zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe, davon acht Monate bedingt. Außerdem wurde die strafrechtliche Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung verhängt.

Der Staatsanwalt gab dazu einen Rechtsmittelverzicht ab. Die Verteidigung und der Vater als Erwachsenenvertreter des Angeklagten kündigten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Sie hatten darauf gehofft, dass das Gericht den Vollzug der Unterbringung auf Bewährung aussetzen und den Angeklagten unter Auflagen entlassen werde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.