Sexueller Übergriff? Freispruch für 23-Jährigen

Im Zweifel

Gegen ihren Willen habe ihr damaliger Freund an ihr eine sexuelle Handlung vollzogen, hatte eine junge Frau bei der Polizei angegeben. Vor Gericht erfolgte ein Freispruch.

Vor Gericht musste sich ein 23-Jähriger verantworten. Er war von seiner Ex-Freundin angezeigt worden.

Vor Gericht musste sich ein 23-Jähriger verantworten. Er war von seiner Ex-Freundin angezeigt worden.

© BVZ/Kirchmeir, BVZ/Kirchmeir

Wegen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung musste sich ein 23-Jähriger vor Gericht verantworten. Am 18. Dezember 2021 soll er die Alkoholisierung seiner Freundin ausgenützt und sexuelle Handlungen gesetzt haben, die sie nicht wollte.

Die Frau hatte diesen angeblichen Vorfall jedoch erst im Mai 2023 bei der Polizei angezeigt. Da war die Beziehung bereits rund ein Jahr lang zu Ende.

Kurz zuvor war das Auto des 23-Jährigen bei einem Kirtag im Bezirk Mattersburg beschädigt worden. Zuvor habe es eine Auseinanderetzung gegeben, an der der neue Freund seiner Ex-Freundin beteiligt gewesen sei, gab der Angeklagte vor Gericht an. Auch seine Ex-Freundin war damals anwesend.

„Ich fand danach mein Auto total demoliert vor und rief die Polizei“, berichtete der Angeklagte. Steine, die in seinem Auto gelegen seien, seien auf DNA-Spuren überprüft worden. Am Auto sei ein Schaden von 7.000 Euro entstanden.

Anzeige erfolgte nach Beschädigung des Autos des Angeklagten

Am 27. Mai 2023 habe ihn seine Ex-Freundin wegen des eineinhalb Jahre zurückliegenden angeblichen sexuellen Übergriffs angezeigt.

Die junge Frau warf ihrem Ex-Freund vor, dieser habe in der Nacht auf den 18. Dezember 2021 ihre Betrunkenheit ausgenützt. „Sie habe Schmerzen gehabt und geweint“, zitierte Richterin Doris Halper-Praunias aus dem Protokoll.

Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück. Es habe keinen Geschlechtsverkehr gegen den Willen seiner damaligen Freundin gegeben. „Im späteren Verlauf des Abends weinten wir beide“, sagte er. Es sei damals „um Eifersucht gegangen“.

Im Zweifel sprach die Richterin den 23-Jährigen von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen frei. Es sei nicht nachweisbar, dass die sexuelle Selbstbestimmung seiner Ex-Freundin verletzt worden sei. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.