Veruntreuungsvorwurf: Kellnerinnen sollen mit Storno getrickst haben

Bezirk Mattersburg

Das ehemalige Personal einer Konditorei im Bezirk Mattersburg steht vor Gericht. Geld, das von Gästen kassiert worden war, soll nicht an das Unternehmen abgeliefert worden sein.

Von den sieben Angeklagten bekannte sich nur eine schuldig.

Von den sieben Angeklagten bekannte sich nur eine schuldig.

© BVZ/Kirchmeir

Veruntreuung wirft die Staatsanwaltschaft Eisenstadt sechs Frauen und einem Mann vor. Alle sind ungarischer Herkunft und haben früher in einer Konditorei im Bezirk Mattersburg gearbeitet.

Am Mittwoch, 14. April 2026, begann der Strafprozess gegen das ehemalige Personal einer Konditorei mit mehreren Filialen im Bezirk Mattersburg. Zahlungen seien nachträglich storniert worden, so die Staatsanwältin. Die Gäste sollen trotzdem für Kaffee und Kuchen bezahlt haben, das kassierte Bargeld soll in die Trinkgeldkassa der Mitarbeitenden geflossen sein.

Während die Frauen für die Taten direkt verantwortlich sein sollen, wird dem 38-jährigen Erstangeklagten vorgeworfen, er habe seine Kolleginnen dazu instruiert. Der Schaden soll pro Person 5.000 Euro übersteigen, sagte die Staatsanwältin.

„Sie werden sehen, wie es in der Welt der Gastronomie aussieht“, kündigte die Verteidigerin an. „Es gibt eine eigene Gastrosprache und Vorgänge bei Gastrobestellungen.“

Jenes Gerät, mit dem die Bestellungen in der Konditorei aufgenommen wurden, habe bisweilen nicht funktioniert, die Kellnerinnen vertippten sich, es habe von den Gästen gewünschte Änderungen gegeben. „Die vorgelegten Stornozeilen waren eigentlich Korrekturzeilen“, sagte die Verteidigerin.

Eine der Angeklagten - sie wird nicht von der Verteidigerin vertreten - hatte sich bei der Polizei zu den Vorkommnissen geständig gezeigt. „Der Vorwurf lautet, Sie hätten Geld von Kunden kassiert, aber nicht an das Unternehmen abgeliefert“, sagte die Richterin.

Die 36-jährige Angeklagte gab dies nun auch vor Gericht zu. Der Erstangeklagte, Filialleiter in der Konditorei, habe ihr gezeigt, wie Bestellungen nicht ins System gelangen würden, man den Kunden aber trotzdem den Preis mitteilen könne. „Er sagte, dass sie fünf bis zehn Prozent des täglichen Umsatzes nicht verbuchen“, so die Angeklagte.

„Was sagte er, warum man das macht?“, fragte die Richterin. „Er sagte, so sollen wir uns zusätzliches Geld machen, weil wir ja mit dem Auto zur Arbeit fahren“, sagte die Angeklagte. Sie habe gedacht, dass das so in Ordnung sei. „Die anderen zwei Kolleginnen in jener Filiale, in der ich arbeitete, machten das auch so.“

Am Ende des Tages wurde nur jener Betrag abgeliefert, der offiziell verbucht worden war. Trinkgeld und die Beträge aus den stornierten Bestellungen behielten sich die Mitarbeitenden. Das Geld sei danach aufgeteilt worden, sagte die geständige Angeklagte.

Der Erstangeklagte bestritt den gesamten illegalen Vorgang. Auch die anderen Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Der Prozess wurde zur Einvernahme von Zeugen vertagt.