Tag der Entscheidung in Sicht: Was ihr zur Landtagswahl wissen müsst
Infos bis zur Wahlkabine
In den letzten Tagen bis zum Wahlsonntag geben die Parteien noch einmal alles, die Ausgangslage bleibt eine spannende. Hier findet ihr alle Infos zur Landtagswahl und auch Antwort auf die Frage, was im Wahllokal erlaubt ist - und was man lassen sollte.
Das Landhaus in Eisenstadt steht am Sonntag im Zentrum des Geschehens. Hier wird auch die BVZ live über den Ausgang der Wahl berichten.
© Wolfgang Millendorfer
34.267 Burgenländerinnen und Burgenländer haben ihre Stimme bereits am vorgezogenen Wahltag abgegeben, mit 13,7 Prozent aller Wahlberechtigten eine stolze Zahl. Bis zum Sonntag laufen die Parteien noch auf Hochtouren, die letzten Wahllokale schließen um 16 Uhr, mit der ersten Hochrechnung zeigt sich dann am späten Nachmittag, in welche Richtung es geht. Hier finden Sie die Fragen und Antworten zur Stimmabgabe.
Wo und wann kann ich wählen?
Seit Einführung der Briefwahl und des „Quasi-Wahltages“ ist die Stimmabgabe ab Zusendung oder Abholung der Wahlkarte auch am Gemeindeamt möglich. Wahlkarten können noch bis zum frühen Freitagnachmittag beantragt beziehungsweise abgeholt werden. Die amtlichen Informationen zur Wahl und zur Ausübung des Wahlrechts wurden bereits verschickt. Infos und alle Wahllokale finden Sie auch auf burgenland.at/wahl2025
Das erste Wahllokal öffnet am 19. Jänner um 6.45 Uhr in Bad Sauerbrunn. Am längsten, nämlich bis 16 Uhr, haben die Wahllokale in Rust, St. Georgen, Kleinhöflein, Eisenstadt, Neufeld an der Leitha, Donnerskirchen, Mattersburg und Walbersdorf geöffnet.
Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?
Ja, wenn Sie der Wahlbehörde nicht persönlich bekannt sind. Wichtig zu wissen: Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt und diese nicht bis Freitag (14 Uhr), an die Gemeinde retourniert haben, müssen Sie Ihre Wahlkarte am 19. Jänner ins Wahllokal mitnehmen.
Wer ist im Wahllokal zuständig?
Der „Chef“ vor Ort ist der Wahlleiter, zumeist ein Beamter oder eine Beamtin, mit den von den Parteien gestellten Beisitzern bilden sie die Wahlbehörde. Diese entscheidet zum Beispiel, ob ein Stimmzettel gültig ist. Jede kandiderende Partei kann außerdem zwei Wahlzeugen als Beobachter entsenden.
Muss ich wählen gehen?
Nein, eine Wahlpflicht besteht nicht. Das Wahlrecht gilt aber als eines der höchsten Güter.
Wie viel Zeit habe ich in der Wahlzelle?
Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung. Aber Achtung: Der Wahlleiter kann Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er den Eindruck hat, dass Sie andere Personen hindern.
Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?
Grundsätzlich heißt es ja Wahlzelle und nicht Telefonzelle :-) Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Solange Sie niemanden durch Ihr Telefonat stören und der Wahlleiter es nicht verbietet, ist Telefonieren gestattet.
Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und auf Social Media posten?
Den eigenen Stimmzettel zu veröffentlichen, ist nicht verboten. Das Wahlgeheimnis schützt Sie aber davor, dass andere Ihr Abstimmungsverhalten bekannt machen. Nicht gestattet ist es also, den ausgefüllten Stimmzettel anderer Personen ohne deren Zustimmung zu fotografieren und zu posten.
Darf ich mein Kind die Kreuze am Stimmzettel machen lassen?
Nein, das Wahlrecht ist persönlich auszuüben.
Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?
Verboten ist das nicht. Fragen Sie beim Wahlleiter nach, ob er es zulässt. Er ist dafür zuständig, dass bei der Wahlhandlung „Ruhe und Ordnung“ aufrechterhalten werden.
Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder einem Boot falten und so ins Kuvert geben?
Das ist nicht verboten, solange der Stimmzettel leserlich ist. Auch Zeichnungen am Stimmzettel sind nicht verboten, solange klar erkennbar ist, welche Partei Sie gewählt haben und an welche Kandidaten Sie Vorzugsstimmen vergeben haben. Wichtig ist aber noch zu wissen: Zeichnungen am Wahlkuvert sind verboten.
Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?
Bei der Landtagswahl können Sie eine Vorzugsstimme für einen Kandidaten oder eine Kandidatin auf der Landesliste und je eine Vorzugsstimme für bis zu drei Kandidaten und Kandidatinnen im Wahlkreis vergeben. Alle diese Personen müssen allerdings derselben Partei angehören.
Kann ich Partei A wählen, aber Vorzugsstimmen an Kandidaten der Partei B vergeben?
Hier gilt das Prinzip „Vorzugsstimme schlägt Parteistimme“: Ihre Stimme würde somit automatisch für Partei B gezählt und nicht für Partei A.
Wo finde ich die Kandidaten-Namen für die Vorzugsstimmen-Vergabe?
Die Kandidaten der für den Landtag kandidierenden Parteien stehen am Stimmzettel.
In der Aufregung habe ich die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?
Holen Sie sich beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel. Es muss eindeutig zu erkennen sein, wen Sie gewählt haben.
Ich mache am 19. Jänner einen Ausflug. Kann ich auch in einem anderen Wahllokal wählen?
Ja, aber nur in einem anderen Wahllokal in Ihrem Wahlkreis. Und Sie brauchen dazu eine Wahlkarte.

© Wolfgang Millendorfer
Wo werden die Stimmen ausgezählt, und darf ich dabei zuschauen?
Nein, das Landtagswahlgesetz schreibt vor, dass für die Auszählung das Wahllokal geschlossen werden muss. Nur die Mitglieder der Wahlbehörde, ihre Hilfsorgane und die Wahlzeugen der Parteien dürfen anwesend sein.
Wann erfahre ich, wie die Wahl ausgegangen ist?
Erste Hochrechnungen wird es am 19. Jänner ab 16 Uhr geben. Das vorläufige Endergebnis wird am Sonntagabend feststehen. Dann sind auch bereits alle Wahlkarten ausgezählt. Das amtliche Endergebnis steht dann erst am 31. Jänner nach der finalen Sitzung der Landeswahlbehörde fest.