Rosengarten-Prozess: Nachfolgerin der Angeklagten befragt

Insolvenz verursacht?

Im Prozess gegen die Gründerin eines Seniorenheims ging es um die Zahlungen des Landes und um eine Gewinnausschüttung an die Angeklagte.

Die Gründerin der Seniorenresidenz muss sich vor Gericht verantworten.

Die Gründerin der Seniorenresidenz muss sich vor Gericht verantworten.

© BVZ/Kirchmeir

2023 hatte die Seniorenresidenz Rosengarten in Bad Sauerbrunn - damals bereits unter neuer Geschäftsführung - Insolvenz anmelden müssen. Der früheren Geschäftsführerin und Gründerin des Pflegeheims wurde danach von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt betrügerische Krida und grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen vorgeworfen.

Der Prozess gegen die 64-jährige Wienerin hatte im Februar 2026 begonnen.

Am Mittwoch, 6. Mai 2026, wurde der Prozess fortgesetzt. Die Richterin berichtete, dass der Sohn der Angeklagten von seinem Aussagebefreiungs- und der frühere Steuerberater von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätten.

Befragt wurde der Masseverwalter der Altenbetreuung GmbH, die die Seniorenresidenz zuletzt geführt hatte. „Warum schlitterte das Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit?“, fragte die Richterin. „Das Sozialeinrichtungsgesetz des Landes brachte manche dazu, sich möglichst rasch von den Einrichtungen zu verabschieden“, sagte der Masseverwalter. „Zum Moment der Insolvenzeröffnung lag meiner Meinung nach Zahlungsunfähigkeit vor.“

„Die Zahlung des Landes traf kurz danach ein?“, fragte die Richterin. Dies bestätigte der Masseverwalter. „Konnte man nicht von einer Zahlungsstockung sprechen?“, fragte die Richterin. „Bei Zahlungen des Landes kann man nie sagen, wann sie eintreffen“, sagte der Masseverwalter. „Offenbar hat es jahrelang funktioniert“, stellte die Richterin fest.

„Mussten Bewohner rasch absiedeln“

Sie wollte dann noch wissen, warum keine finanzielle Sanierung angedacht worden sei. „Wir mussten rasch die Bewohner absiedeln. Ohne Bewohner hätten wir es nicht sanieren können“, so der Masseverwalter, der auch noch angab, dass „der reale Forderungsstand nicht so hoch“ sei.

Befragt wurde eine frühere Sekretärin des Seniorenheims. Diese erklärte, dass die Angeklagte „genauer“ gearbeitet habe, als ihre Nachfolgerin. „Sie machte das immer gewissenhaft“, sagte sie über ihre frühere Chefin.

Bis zu der prekären Situation im Herbst 2023 seien die Zahlungen des Landes immer regelmäßig erfolgt, so die Zeugin.

Pflegeheim „finanziell sehr schwach“

„Finanziell sehr schwach“ sei die Betreibergesellschaft dagestanden, als sie diese als Geschäftsführerin übernommen habe, gab die Nachfolgerin der Angeklagten als Zeugin an. Rechnungen hätten nur „zu bestimmten Zeiten“ bezahlt werden können. „Es war sehr viel Fremdpersonal, das hat auch das Genick gebrochen“, sagte die Zeugin.

Von einer im August beschlossenen Gewinnausschüttung habe sie erst im Oktober 2023 erfahren.

„Am Tag der Insolvenzeröffnung kam eine Zahlung des Landes und auch in den nächsten Tagen. War das nicht ausreichend?“, fragte die Richterin. „Nein“, sagte die Ex-Geschäftsführerin. „Das waren die Standardzahlungen. Wir zogen alle Register.“ Pacht und Personalkosten seien sehr hoch gewesen.

Gemeinnützigkeit nicht bestätigt?

Man habe das Land um eine zusätzliche Unterstützung ersucht. „Es kam eine E-Mail vom Land, dass die Gemeinnützigkeit nicht bestätigt werden kann“, so die Zeugin. „Damit bestehe keine Berechtigung zu einer Ausgleichzahlung. „Da bin ich jetzt überrascht“, sagte die Richterin. „Zur Gemeinnützigkeit hatte der Verfassungsgerichtshof bereits im September 2023 die gesetzliche Bestimmung aufgehoben. Dass das im Oktober noch ein Thema war, dass das eine Voraussetzung für die Auszahlung sein soll?“

„So wurde es uns damals beantwortet“, erklärte die Ex-Geschäftsführerin.

Weil ein Zeuge nicht gekommen war und ein Sachverständiger befragt werden soll, wurde der Prozess neuerlich vertagt. Nächster Termin: September 2026.