Flüchtling randalierte unter Drogeneinfluss: Jetzt verurteilt
Mattersburg/Neudörfl
Ein 28-jähriger Syrer hatte sich im Jänner 2022 im Zustand voller Berauschung der Hilfeleistung durch die Polizei widersetzt. Jetzt stand er vor Gericht.
Der 28-jährige anerkannte Flüchtling am Weg in den Gerichtssaal.
© BVZ/Kirchmeir
Die Vorfälle datieren auf den 15. und 22. Jänner 2022. Beide Male stand der Syrer, der sich seit drei Jahren in Österreich aufhält und einen Status als anerkannter Flüchtling hat, unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass der Angeklagte zu den Tatzeitpunkten nicht zurechnungsfähig war.
„Ich war überhaupt nicht bei Sinnen“, bestätigte der Angeklagte.
Der erste Vorfall hatte sich in Mattersburg, der zweite in Neudörfl ereignet. Beide Male musste die Polizei geholt werden, weil sich der Syrer nicht mehr unter Kontrolle hatte. Anstatt sich helfen zu lassen, widersetzte sich der Flüchtling aber den Polizeibeamten.
„Es ging mir damals psychisch schlecht, weil ich meine Eltern und Geschwister seit zehn Jahren nicht gesehen hatte“, sagte der 28-Jährige vor Gericht. Jetzt sei sein Zustand viel besser. „Ich hörte mit dem Alkohol auf, mache Sport, lerne die Sprache und habe eine gute Arbeit gefunden“, berichtete er.
Vorfall wurde auf Video aufgezeichnet
Der zweite Vorfall wurde von einem Polizeibeamten mit der Bodycam aufgezeichnet. Die Richterin zeigte das Video dem Angeklagten.
„Ich schäme mich für das Video und bin bereit, jede Strafe anzunehmen, die das Gericht ausspricht“, erklärte dieser. Auf dem Video ist zu erkennen, dass der Syrer laut schreiend am Boden sitzt und gegen die Polizeibeamten tritt. Offenbar wollte er nicht ins Krankenhaus gebracht werden. „Ich erkenne mich auf dem Video selbst nicht wieder“, sagte der Angeklagte zerknirscht.
Beim ersten Vorfall in Mattersburg hatte einer der Polizeibeamten eine Verletzung am Daumen erlitten.
Fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Der Syrer wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung im Zustand voller Berauschung zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. An den beim ersten Vorfall verletzten Beamten muss er 250 Euro bezahlen.
„In Österreich ist es auch strafbar, wenn man sich in einen Rauschzustand versetzt und Straftaten begeht“, erklärte die Richterin. „Das Video ist sehr eindrucksvoll. Mildernd war zu bewerten, dass Sie so beeinträchtigt waren, dass Sie nichtd mehr wussten, was Sie taten.“
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.