Informationsfreiheit im Praxistest: Erfahrungen im Bezirk Neusiedl

Neues Gesetz

Seit einem Monat gilt in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz. Im Bezirk Neusiedl am See zeigt sich nach den ersten Wochen, dass die Umstellung für Behörden und Gemeinden bisher gut bewältigbar ist.

Anfragen müssen seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes innnerhalb von vier Wochen beantwortet werden.

Anfragen müssen seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes innnerhalb von vier Wochen beantwortet werden.

© Symbolbild/Shutterstock, Nirat.pix

Auf das Amtsgeheimnis folgte das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Dieses verpflichtet Verwaltungsorgane von Bund, Ländern und Gemeinden sowie weitere mit Verwaltung betraute Stellen, seit einem Monat Auskünfte „ohne unnötigen Aufschub“ zu erteilen. Spätestens nach vier Wochen muss eine Antwort vorliegen. Ergänzend dazu müssen „Informationen von allgemeinem Interesse“ proaktiv veröffentlicht werden. Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind dazu verpflichtet, kleinere Orte hingegen nicht. Die betroffenen Orte hätten sich laut Gemeindebund gut vorbereitet und auch schon vor dem 1. September viele Daten publiziert. Beispiele dafür finden sich im bundesweiten Informationsregister data.gv.at.

Transparenz mit Augenmaß

Wie hoch ist nun aber das Interesse an Abläufen in Gemeinden und Ämtern? Bisher gering. In der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See gingen seit 1. September fünf Anfragen ein. Sie betrafen unterschiedliche Rechtsbereiche wie Familie, Gewerbe und Verkehr. Bezirkshauptfrau Ulrike Zschech erklärt: „Die Herausforderung bei der Umsetzung des Gesetzes ergibt sich aus der rechtlich notwendigen Abwägung zwischen der neuen Transparenzpflicht und dem Schutz privater, sensibler oder betrieblicher Informationen.“ Sie sieht im neuen Gesetz aber auch eine Chance: „Die Einführung der Informationsfreiheit bedeute ein neues Verständnis des modernen Staates und macht eine rechtlich abgewogene Transparenz der Verwaltung noch zielgerichteter möglich.“

Unterschiedliche Dynamik in den Gemeinden

In der Stadtgemeinde Neusiedl am See gingen bislang zwei Anfragen ein, von denen eine an die Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet wurde. Amtsleiterin Judith Siber-Reiner berichtet, dass sich der Aufwand in Grenzen halte und mit den bestehenden Ressourcen zu bewältigen sei. Auch die Frist von vier Wochen sei problemlos einzuhalten. Informationen stellt die Stadt bereits über ihre Website sowie über die Plattform offenerhaushalt.at bereit. Künftig sollen weitere Daten über das Portal data.gv.at abrufbar sein.

Deutlich mehr Anfragen verzeichnete die Gemeinde Parndorf. Vizebürgermeister Wolfgang Daniel berichtete, dass bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes erste Anliegen eingelangt seien. Insgesamt handle es sich bisher um „weniger als zehn“ Anfragen, etwa zu Kultur oder allgemeiner Verwaltung. Proaktiv veröffentlicht die Gemeinde Gemeinderatsprotokolle auf ihrer Homepage. Die Amtsleitung bezeichnet den zusätzlichen Arbeitsaufwand bislang als überschaubar.

Nach einem Monat zeigt sich damit ein klares Bild: Die Erwartungen eines Anfragen-Ansturms haben sich nicht bestätigt. Laut Gemeindebund ist so einer in ganz Österreich ausgeblieben. Für die Gemeinden im Bezirk Neusiedl bedeutet die Informationsfreiheit derzeit vor allem mehr Struktur bei der Veröffentlichung von Daten und ein schrittweises Einüben neuer Abläufe.