Kölly verzichtet auf Einspruch zur Bürgermeisterwahl in Deutschkreutz

Kein zweiter Urnengang

Der dreiseitige schriftliche Einspruch an die Gemeindewahlbehörde war bereits vorbereitet. Am Freitag kurz vor Ende der Einspruchsfrist, entschied sich Manfred Kölly (LBL) dann allerdings, diesen doch nicht zu unterschreiben.

Manfred Kölly unterschrieb den Einspruch nicht, wird die Unterlagen aber dem Leiter der Gemeindewahlbehörde, dem die Amtsgeschäfte führenden Vizebürgermeister Jürgen Hofer übermitteln.

Manfred Kölly unterschrieb den Einspruch nicht, wird die Unterlagen aber dem Leiter der Gemeindewahlbehörde, dem die Amtsgeschäfte führenden Vizebürgermeister Jürgen Hofer übermitteln.

© Michaela Grabner

„Mir ist wichtig, dass die Bevölkerung und meine Familie nicht belastet wird“, begründet Kölly, dessen Ankündigung eines möglichen Einspruchs schon Kreise zog, warum er das Ergebnis der Wahl nun doch nicht beeinspruchen wird. „Ich halte das aus, aber das spüren auch meine Familie, meine Kinder und Enkelkinder.“ Außerdem wolle er der Bevölkerung das ganze Procedere nicht ein weiteres Mal zumuten, zumal nächstes Jahr ohnehin Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen anstehen, und die Durchführung einer Wahl koste schließlich auch öffentliches Geld.

Im vorbereiteten Einspruch-Schreiben, das er nun nicht offiziell einbringen wird, aber in nicht unterfertigter Form an Gemeindewahlbehörde-Leiter Jürgen Hofer übergeben will, ist von einer „bedenklichen Kamerasituation“ sowohl bei der vorgezogenen Stimmabgabe am 4. September als auch am regulären Wahltag am 13. September die Rede. Konkret geht es dabei um Kameras im Vorbereich zu den Wahllokalen im Gemeindeamt und Turnsaal.

Während Hofer bereits in einem Statement versichert hatte, dass der Wahlvorgang dadurch nicht beeinträchtigt worden sei, sieht Kölly Bestimmungen der Burgenländischen Gemeindewahlordnung hinsichtlich der Wahrung des Wahlgeheimnisses und der unbeeinflussten Stimmabgabe nicht erfüllt, da in Wahlräumen (bei der Wahlbehörde/Urne) das Aufstellen von festen Überachungskameras (Videoüberwachung) unzulässig sei. Seiner Meinung nach kann die sichtbare Überwachung einer Wahlkabine, einer Wahlurne oder des Zugangs zu einem Wahllokal ein Gefühl der Überwachung und Kontrolle erzeugen, wodurch das Wahlgeheimnis, die freie Willensbildung und die unbeeinflusste Stimmabgabe beeinträchtigt werden könne. „Ich fordere die Behörden auf, einmal nachzudenken, ob es hier nicht Gesetzesänderungen bedarf“, so Kölly.

Ob bei den Gemeinderatswahlen nächstes Jahr im Herbst Manfred Kölly oder jemand anderer als Spitzenkandidat für die LBL antreten wird, werde erst entschieden. „Wir haben viele motivierte Leute und werden bis dahin für Deutschkreutz arbeiten und unsere Ideen einbringen.“

Jürgen Hofer (SPÖ), der mit 52,57 Prozent im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit erhalten hatte, wird nun als Bürgermeister von Deutschkreutz angelobt werden.