Soldat stahl Nachtsichtgerät aus Spind

Kollege verkaufte es

Aus dem Spind eines Kameraden stahl ein 21-Jähriger in einer burgenländischen Kaserne ein Nachtsichtgerät. Danach wurde die teure Spezialbrille über eine Online-Plattform nach Frankreich verkauft.

Der 21-jährige Angeklagte übernahm nach längerem Nachdenken die Verantwortung für die Tat.

Der 21-jährige Angeklagte übernahm nach längerem Nachdenken die Verantwortung für die Tat.

© BVZ/Kirchmeir

Am Dienstag, 14. Juli 2026, stand der 21-jährige, mittlerweile vom Dienst suspendierte Zeitsoldat wegen schweren Diebstahls durch Einbruch vor der Jugendrichterin am Landesgericht Eisenstadt.

Bei der Polizei hatte der 21-Jährige behauptet, der Diebstahl sei nur ein „Streich“ gewesen, den er einem Kameraden spielen wollte. Mit einem widerrechtlich erlangten Schlüssel hatte er im Februar oder März 2026 den Spind des anderen Soldaten geöffnet und das Nachtsichtgerät im Neuwert von mehr als 10.000 Euro entnommen.

Ein anderer Soldat habe das Gerät dann eigenmächtig veräußert. Dieser Mann hatte aber wiederum den 21-Jährigen belastet: Der Verkauf des Nachtsichtgerätes habe in dessen Auftrag stattgefunden.

Franzose kaufte das Gerät um 4.000 Euro

Tatsache ist, dass sich das Nachtsichtgerät derzeit in Frankreich befindet. Es wurde zunächst um 2.000 Euro an einen Österreicher verkauft. Dieser bot es auf der Online-Plattform „Willhaben“ an und verkaufte es um 4.000 Euro an einen Franzosen.

Die Behörden nahmen mittlerweile mit dem französischen Käufer Kontakt auf und verlangten eine Übergabe des Nachtsichtgerätes unter Einbeziehung der österreichischen Botschaft in Frankreich.

Nach einigem Hin und Her vor Gericht und Beratung mit seinem Anwalt übernahm der Angeklagte schließlich die Verantwortung für die ihm vorgeworfene Tat. „Ich habe nicht an die Konsequenzen gedacht“, sagte er.

Richterin ermahnte den Angeklagten

„Sie haben beim Bundesheer nichts verloren, wenn Sie Kollegen bestehlen!“, redete die Richterin dem jungen Mann ins Gewissen. Und sie verwies auf den enormen Aufwand, den die Ermittlungen verursacht hätten.

Die Anwältin jenes Österreichers, der das Nachtsichtgerät nach Frankreich verkauft hatte, verlangte für diesen 4.000 Euro - also 2.000 Euro für den Kaufpreis, den der Österreicher bezahlt hatte, plus 2.000 Euro für den „entgangenen Gewinn“, denn sie gehe davon aus, so die Anwältin, dass der Franzose auf Rückerstattung der von ihm bezahlten Summe bestehen würde.

Ein Vertreter des Bundesheeres bezifferte den Zeitwert des verschwundenen Geräts mit 6.430 Euro. „In erster Linie will das Bundesheer das Nachtsichtgerät zurück“, sagte er. „Wenn das nicht funktioniert, gibt es ein Schadenersatzverfahren.“

Diversion mit gemeinnütziger Arbeit

Der 21-jährige Angeklagte bekam aufgrund seiner Verantwortungsübernahme eine Diversion. Er muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeiten leisten und 250 Euro Kostenbeitrag ans Gericht zahlen.

Dem Gericht liegt mittlerweile ein Antrag des Bundesheeres auf europäische Sicherstellung und Rückführung des entwendeten Bundesheergutes vor. Ob es mit der Rückgabe klappt, ist offen.