In Disco zu viert auf Schwangere losgegangen: Prozess

Bezirk Oberwart

Schläge und Tritte versetzten Angreiferinnen einer jungen Discobesucherin. Der Prozess wegen schwerer Körperverletzung fand jetzt ein vorläufiges Ende.

Von den vier angeklagten Frauen erhielten drei den Auftrag, an einem außergerichtlichen Tatausgleich teilzunehmen. Eine Frau wurde freigesprochen.

Von den vier angeklagten Frauen erhielten drei den Auftrag, an einem außergerichtlichen Tatausgleich teilzunehmen. Eine Frau wurde freigesprochen.

© BVZ/Kirchmeir

In der Nacht auf 4. Dezember 2022 sollen junge Frauen und ein Mann auf eine Discobesucherin eingeschlagen haben. Die Frau bekam Schläge und Tritte gegen den gesamten Körper inklusive Kopf ab. Auch sollen ihr Haarbüschel ausgerissen worden sein.

Nach dem Vorfall stellte die junge Frau fest, dass sie schwanger war. Sie entschied sich aufgrund der Medikamenteneinnahme und einer erlittenen Bauchprellung für einen Schwangerschaftsabbruch.

Angezeigt wurden vier Frauen und ein Mann, die sich am 10. Mai 2023 wegen der angeklagten Tathandlungen vor Gericht verantworten mussten. Dann wurde der Prozess vertagt und erst am 17. April 2024 wieder fortgesetzt.

Der mittlerweile 23-jährige Angeklagte blieb wegen einer Erkrankung an diesem Tag dem Prozess fern.

Opfer erlitt posttraumatische Belastungsstörung

Die vier angeklagten Frauen sind jetzt zwischen 18 und 21 Jahre alt. Ihnen wurde vorgeworfen, durch die Attacke auf die Discobesucherin bei dieser eine posttraumatische Belastungsstörung verursacht zu haben, was einer schweren Körperverletzung entspricht. Eine Sachverständige hatte die posttraumatische Belastungsstörung in einem Gutachten bestätigt.

Die 18-Jährige hatte schon am ersten Prozesstag vor knapp einem Jahr zugegeben, „zurückgeschlagen“ zu haben. Sie habe sich durch das spätere Opfer „provoziert“ gefühlt.

Nun übernahm auch die 19-jährige Mitangeklagte Verantwortung für den Vorfall. „Es wäre gescheiter gewesen, zu gehen und die Polizei zu verständigen“, sagte sie. Man habe sich in der Gruppe nicht vorab abgesprochen, auf die Discobesucherin loszugehen. Es sei ein spontaner Angriff gewesen.

Gefährliche Drohung nach der Tat

Die 18-Jährige wiederum gab nunmehr auch zu, die Cousine des Opfers am Tag nach dem Vorfall telefonisch informiert zu haben: „Das, was im Lokal passiert ist, war noch gar nichts.“ Es werde noch viel schlimmer werden und eigentlich hätte sie sie „umbringen sollen“.

Diese gefährliche Drohung hatte die 18-Jährige vor einem Jahr noch bestritten. Auch eine weitere beteiligte Frau, mittlerweile 21 Jahre alt, gab nun zu, an der Attacke beteiligt gewesen zu sein.

Security als Zeuge befragt

Befragt wurde ein Security-Mitarbeiter der Diskothek. Er konnte sich noch an die Rauferei und die Beteiligten erinnern. „Ich versuchte, sie einzeln hinauszubringen“, sagte der Security. „Wenn ich sehe, dass die vier aufeinandertreffen, passe ich auf“, berichtete er. „Da wird geschimpft und provoziert.“ Wer mit dem Streit üblicherweise anfange, wisse er nicht. „Ich sage: Gebt Ruhe oder geht raus!“, so der Security.

Wie auch das Opfer des Angriffs bestätigte auch der Security, dass die Fünftangeklagte, eine 21-jährige Frau, bei dem Vorfall am 4. Dezember 2022 nicht dabei gewesen sei.

Die Beteiligten sollen die Angelegenheit jetzt bereinigen

Die Jugendrichterin schlug vor, dass sich die drei Frauen, die sich schuldig bekannt hatten, und das Opfer gemeinsam einem Außergerichtlichen Tatausgleich (ATA) unterziehen sollen. Dieser wird mit Unterstützung der Bewährungshilfeorganisation Neustart durchgeführt.

„Sie müssen ja nicht beste Freundinnen werden, es wäre aber gescheit, sich zu einigen und die Sache zu bereinigen“, empfahl die Richterin.

Die drei Frauen stimmten diesem Vorschlag zu. Falls der ATA scheitert, wird das Strafverfahren fortgesetzt.

Freispruch für eine der Angeklagten

Die Fünftangeklagte wurde vom gegen sie erhobenen Vorwurf freigesprochen. Der Prozess gegen ihren mitangeklagten Bruder, der nicht zum Prozesstermin gekommen war, wurde vertagt.

Das Opfer wurde mit ihren Ansprüchen - ihre juristische Vertreterin hatte 3.770 Euro geltend gemacht - auf den Zivilrechtsweg verwiesen.