Bezirk Neusiedl: Rennradfahrer von Autofahrer attackiert?
Konflikt vor Gericht
Nur „gefühlte 20 Zentimeter“ soll ein Pensionist auf einer Landesstraße Abstand gehalten haben, als er am 13. April 2024 mit seinem Auto einen Rennradfahrer überholte.
Der Pensionist am Weg in den Gerichtssaal. Er bestritt, zu knapp am Radfahrer vorbeigefahren zu sein.
© BVZ/Kirchmeir
So schilderte es der Betroffene jedenfalls am 13. September 2024 vor Gericht. Er war nach dem Vorfall, der nach dem Überholvorgang weiter eskalierte, zur Polizei gefahren und hatte Anzeige gegen den 67-Jährigen erstattet.
Dieser musste sich nun wegen Nötigung vor Gericht verantworten und bekannte sich nicht schuldig.
„Ich fuhr eine Runde mit dem Rennrad. Kurz nach einer Ortsausfahrt fuhr ein Fahrzeug gefühlte 20 Zentimeter an mir vorbei“, berichtete der 58-jährige Rennradfahrer. „Ich deutete ihm: Ein Wahnsinn! Führst du mich nieder?“, so der Sportler.
Der Fahrzeuglenker sei dann stehengeblieben, aus dem Auto gestiegen und auf ihn zugekommen. „Er rannte auf mich zu und schubste mich vom Fahrrad. Ich habe auf der Straße nichts verloren, soll da verschwinden, sagte er“, so der Rennradfahrer.
Angeklagter: „Wenn ich ein Hirn habe, benütze ich den Radlweg“
„Wenn ich ein Hirn habe, dann benütze ich den Radlweg“, sagte dazu der Angeklagte. Er bestritt, viel zu knapp an dem Radfahrer vorbeigefahren zu sein und diesen gestoßen zu haben.
„Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Rennradfahrer zu Trainingszwecken immer auf der Straße fahren“, erklärte die Richterin dem Angeklagten. „Dann soll er am Rand fahren und nicht in der Mitten“, ärgerte sich dieser.
„Ich fuhr nicht mittig“, entgegnete der Rennradfahrer. „Ich fuhr zirka einen halben Meter vom Fahrbahnrand entfernt.“
„Warum blieben Sie stehen?“, fragte die Richterin den Angeklagten.
„Weil er mir deppert gedeutet hat“, sagte der Angeklagte. „Ich fragte: Was fahrst du nicht am Radlweg? Wenn i di dawisch, bin i der Depperte und gehe wegen dir ins Gefängnis!“
„Wieso sollten Sie ihn erwischen?“, wunderte sich die Richterin. „Fuhr der Radfahrer nicht gerade?“
„Grad, grad, was ist grad?“, stellte der Angeklagte in den Raum.
„Waren Sie aufgeregt?“, fragte die Richterin.
„Na sicher war ich aufgeregt!“, antwortete der Angeklagte. „Ich fragte: Hast kane Kinder daham, die auf dich warten, wenn dich ana z'sammführt?“
Da habe der Radfahrer sein Handy genommen und sein Auto fotografiert. „Das war mir zu blöd, ich packte mich zusammen und fuhr.“
Radfahrer: „Ich wies darauf hin, dass er zwei Meter Abstand halten muss“
„Ich wies ihn darauf hin, dass er beim Überholen mindestens zwei Meter Abstand halten muss“, schilderte der Radfahrer die Diskussion. „Er schrie mich an: Du windische Sau, das nächste Mal liegst im Straßengraben“, erinnerte er sich.
„Ich sagte Leilei. Vom Reden vermutete ich, dass er ein Kärntner ist“, so der Angeklagte.
Er habe dann das Auto des Angeklagten fotografiert, „damit ich sein Kennzeichen für die Anzeige habe“, so der Radfahrer.
Dann sei er aufs Rennrad aufgestiegen und weitergefahren. „Nach 50 Metern ist er noch einmal arschknapp, verzeihen Sie den Ausdruck, vorbeigefahren“, schilderte der Radfahrer den neuerlichen Überholvorgang des Angeklagten.
„Wenn ich den linken Arm nicht angezogen hätte, dann hätte ich den Seitenspiegel an der Schulter gespürt“, so der Radfahrer. „Man erlebt alles mögliche als Rennradfahrer auf der Straße. Aber das war der Höhepunkt“, sagte er.
„Das stimmt ja hint' und vorn' nicht!“, widersprach der Angeklagte. Hätte er den Radfahrer mit dem Spiegel berührt, wäre dieser „in den Straßengraben gekugelt“.
„Sehen Sie nicht, wie die sich aufführen, wenn sie auf der Straße fahren, die Radlfahrer?“, empörte er sich im Gerichtssaal. „Stört es Sie, wenn sie auf der Straße fahren?“, fragte die Richterin.
„Wenn ein Radlweg daneben ist, schon“, sagte der Angeklagte.
Bürgermeister wurde als Zeuge befragt
Seine Anwältin hatte den Bürgermeister der Heimatgemeinde des Angeklagten als Zeuge stellig gemacht, der den Vorfall als entgegenkommender Autofahrer beobachtet haben soll.
Der Angeklagte sei ihm auf der Straße entgegengekommen, so der Bürgermeister. „Er kam über die Mitte, ich verringerte die Geschwindigkeit“, sagte er. „Ob da einer oder mehrere Radfahrer waren, darauf habe ich nicht so geachtet.“ Auch er bedauerte, dass viele Radfahrer die Landstraße anstatt des Radweges benützen.
Der Pensionist wurde wegen Nötigung durch eine gefährliche Drohung schuldig gesprochen und zu 3.780 Euro Geldstrafe verurteilt.
„Ich glaube Ihnen kein Wort“, erklärte die Richterin dem Angeklagten. Der Radfahrer habe hingegen sehr glaubwürdig gewirkt; der befragte Bürgermeister habe zum Vorfall keine Wahrnehmung gehabt.
„Ich glaube, dass Sie sich sehr aufgeregt haben und dem Radfahrer das zu verstehen geben wollten, indem Sie sehr knapp bei ihm vorbeifuhren“, führte die Richterin ihre Urteilsbegründung aus.
„Ich sehe das nicht ein“, sagte der Angeklagte und meldete mit seiner Anwältin „volle Berufung“ gegen das Urteil an. „Wo sind wir denn? Wir sind ja nicht am Balkan!“, empörte er sich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.