Burgenland-Rechnungshof vermisst Dokumentation bei Bedarfszuweisungen

Kritik von ÖVP und FPÖ

Der burgenländische Landesrechnungshof (BLRH) bemängelt in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht fehlende Dokumentation und Nachprüfungen bei den Bedarfszuweisungen, die das Land von 2021 bis 2023 an die Gemeinden ausgezahlt hat.

Burgenland-Rechnungshof vermisst Dokumentation bei Bedarfszuweisungen

© Wolfgang Millendorfer

Für 82 Prozent der Projektförderungen lag 2023 kein schriftlicher Antrag vor, hielt der BLRH fest. Zudem seien die Auszahlungen an SPÖ-Gemeinden tendenziell höher ausgefallen. Kritik kam von FPÖ und ÖVP, das Land störte sich am Prüfbericht.

Insgesamt zahlte das Burgenland in den drei Jahren rund 146,34 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen aus, ungefähr ein Drittel entfiel auf die finanzielle Unterstützung von Projekten, von der 2023 alle 171 Gemeinden profitierten. Dabei fehlten dem Rechnungshof neben den Anträgen auch Dokumentationen über die Beurteilung der beantragten Bedarfszuweisungen und die aufgrund dieser Beurteilung festgelegten Höhe der zuerkannten Mittel. Im Prüfzeitraum habe es außerdem keine Nachprüfungen über die widmungsgemäße Verwendung des Geldes gegeben, hieß es.

Höhere Auszahlungen für SPÖ-Gemeinden

Vorteile hatten laut BLRH jene Gemeinden, in denen die SPÖ den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin stellt. Sie bekamen tendenziell höhere Auszahlungen. Auch regionale Unterschiede machten die Prüfer aus: Gemeinden im Landessüden erhielten höhere Bedarfszuweisungen für Projekte pro Kopf als der Norden. Gleichzeitig nahm die Summe mit der Größe der Gemeinde ab.

BLRH-Direktor René Wenk sah insbesondere bei den Projektförderungen Verbesserungspotenzial, die immerhin knapp ein Drittel der Bedarfszuweisungen ausmachten. „Daher ist in diesem Bereich eine transparente, sachliche und nachvollziehbare Mittelverwendung notwendig“, hielt er in einer Stellungnahme fest. „Das Land Burgenland muss hier vieles verbessern.“

18,55 Millionen Euro für strukturschwache Gemeinden

Neben den Projektförderungen flossen im Prüfzeitraum rund 12,78 Millionen Euro in die Förderung interkommunaler Zusammenarbeit. Strukturschwache Gemeinden erhielten 18,55 Millionen und über den landesinternen Finanzausgleich wurden jährlich 1,5 Millionen ausgezahlt. Mangels Gemeindezusammenlegungen floss in diesem Bereich in den Jahren 2021 bis 2023 kein Geld.

Ein Teil der Bedarfszuweisungen wurde für das Schul- und Kindergartenbauprogramm und das Feuerwehrwesen bereitgestellt, nämlich 1,53 bzw. 6,56 Millionen. Diese Mittel wurden vorweg von den allgemeinen Bedarfszuweisungen abgezogen.

Land: „Keine Bevorzugung nach parteipolitischen Gesichtspunkten“Das Land Burgenland kritisierte den BLRH-Bericht in einer schriftlichen Stellungnahme als wenig aussagekräftig. Der kurze Prüfzeitraum von drei Jahren verfälsche das Ergebnis, hieß es. Sinnvoller wären aus Sicht des Landes etwa zehn Jahre gewesen. Durch die zeitliche Einschränkung würden nämlich einzelne Gemeinden, die während dieser drei Jahre keine größeren Projekte umgesetzt hätten, „massiv hervorstechen“.

Die Abweichung zwischen Gemeinden mit SPÖ-Bürgermeistern und solchen mit Ortschefs von anderen Parteien liege über zehn Jahre gesehen nur bei rund einem Prozent, meinte das Land. Die Aufteilung der Mittel entspreche zudem „sehr genau der Einwohnerverteilung“. „Es darf festgehalten werden, dass es bei den Bedarfszuweisungen keine Bevorzugung nach parteipolitischen Gesichtspunkten durch das Land gibt“, hieß es.

Stichprobenartige Nachprüfungen eingeführt

Generell bezweifelte das Land die „Sinnhaftigkeit der Analyse aufgrund der Parteizugehörigkeit“ des Bürgermeisters. Das oberste Organ in den Gemeinden sei der Gemeinderat und es gebe auch Orte, in denen die Bürgermeisterpartei über keine Mehrheit im Gemeinderat verfüge. Außerdem sei es im Prüfzeitraum nach der Gemeinderatswahl 2022 in 17 Kommunen zu einem Wechsel der Bürgermeisterpartei und in 41 Orten zu veränderten Mehrheiten gekommen.

Die Unterschiede zwischen dem Landesnorden und dem Süden begründete das Land mit dem Fokus auf kleinere und strukturschwächere Gemeinden, die vermehrt im Süden zu finden seien. Nicht nachvollziehen könne man auch die Kritikpunkte bei der mündlichen Antragsstellung, die für mehr Niederschwelligkeit ermöglicht worden sei. „Durch das Aktensystem und schlussendlich durch eine etwaige Beschlussfassung der Landesregierung ist eine volle Dokumentation stets vollumfänglich gewährleistet“, hieß es. Stichprobenartige Nachprüfungen über die widmungsgemäße Verwendung der Bedarfszuweisungen seien bereits eingeführt worden.

FPÖ und ÖVP sehen sich in Kritik bestätigt

Die Oppositionsparteien sahen sich durch die Prüfergebnisse in ihrer Kritik bestätigt. FPÖ-Klubchef Norbert Hofer erklärte in einer Aussendung: „Der Bericht zeigt glasklar auf, dass das aktuelle System unzureichend kontrolliert wird und viel zu anfällig für politische Willkür ist. Der Rechnungshof empfiehlt daher richtigerweise eine verpflichtende schriftliche Antragstellung, eine nachvollziehbare Dokumentation der Vergabeentscheidungen sowie regelmäßige Nachprüfungen.“ Diese Maßnahmen seien längst überfällig, so der Obmann des Landesrechnungshofausschusses. Gefordert seien auch objektive Kriterien und eine gerechte Verteilung nach klaren Regeln. Die Freiheitlichen kündigten dazu Reformvorschläge an.

„Damit haben wir es schwarz auf weiß: SPÖ-Bürgermeister wurden systematisch finanziell bevorzugt“, stellte auch ÖVP-Klubobmann Markus Ulram in einer Aussendung fest und forderte, die „Ungleichbehandlung“ zu beenden. Auch pochte er auf halbjährliche Transparenzberichte über die Bedarfszuweisungen aller 171 Gemeinden, damit sich die Bürger ein Bild machen können.