Auch Kleinvieh macht Mist und ist für Bandenkriminalität attraktiv
Landesgericht Korneuburg
Dass Hofläden immer wieder zum Ziel von Einbruchsdiebstählen werden, ist verwerflich genug. Dass aber eine ungarische Bande das zu ihrer kriminellen Grundlage gemacht hat, ist erschreckend. Über eine Vielzahl an Delikten, die zwei Ungarn vorgeworfen wurde, musste das Landesgericht Korneuburg entscheiden.
Drei Cannabis-Pflanzen (Symbolbild) mussten als Beute herhalten, als die ungarischen Einbrecher in einem CBD-Shop ansonsten nichts Wertvolles finden konnten.
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Offenbar mit System machten sich ungarische Einbrecher zwischen Mai und September letzten Jahres in fünf Bezirken bevorzugt über Hof- und Gemüseläden her. Dazu kamen ein Autohändler, ein CBD-Shop und eine Bäckerei als Ziel der Bande. Für diese Vielzahl an Straftaten ist der Haupttäter bereits verurteilt worden. Nun mussten sich seine Komplizen (30 und 31 Jahre) am Landesgericht Korneuburg verantworten.
Insgesamt zehn Mal soll das Trio in der Nacht vom 11. auf den 12. Mai in Gänserndorf, Zwerndorf, Oberweiden, Marchegg und Baumgarten zugeschlagen haben. Dabei brachen sie jeweils die Kassen in den betroffenen Selbstbedienungsläden auf, stahlen aber auch drei Marihuana-Pflanzen aus einem CBD-Shop. Außerdem schnitten sie beim Anhänger eines 60-Jährigen die Plane auf und stahlen dann zwei Außenbootmotoren. Das sollte aber nicht die letzte Diebestour gewesen sein.
Zwei Angeklagte, zwei Verteidiger, zwei Vorgangsweisen
Für ihn schon, gab der 31-Jährige vor Richterin Astrid Frei an, einen weiteren Einbruch in Parndorf in eine Bäckerei, bei dem er dabei gewesen sein soll, nicht begangen zu haben. Dafür gab es beim 30-Jährigen, der schon auf viele Vorstrafen verweisen kann, noch weitere Anklagepunkte. Und zwar ein Autodiebstahl in der Nacht vom 23. auf den 24. Juli in Klein-Pöchlarn, eine zweite Einbruchsserie mit sechs weiteren Taten, darunter in Bad Erlach.
Sehr unterschiedlich verhielten sich die beiden Männer vor Gericht. Bei der Serie im Mai letzten Jahres dabei gewesen zu sein, leugnete er nicht, auch dass er zwei bis drei Kassen selbst aufgebrochen hätte, gab er zu. Auch mit einem kuriosen Motiv konnte er aufwarten. Er hätte damals eine schwierige Zeit gehabt, Streit mit der Freundin und habe nur raus aus dieser Stress-Situation gewollt. Er habe sich auf den Weg gemacht und unterwegs den 30-Jährigen und den Haupttäter getroffen.
Mit Bier Mut angetrunken und doch nach Hause gewollt
Die hätten gemeint, er solle doch mit ihnen mitkommen - und schon ging's los zum Stehlen nach Österreich. Zwischendurch hätte er zwei bis drei Bier getrunken, um mutiger zu werden. So mutig dann doch wieder nicht, weil er angab, nach dem ersten Einbruch hätte er wieder heimfahren wollen, aber der Haupttäter habe ihn damit beruhigt, dass er seit Jahren davon lebe. Dieser hatte auch eine Art Hofladen-Karte auf seinem GPS-System: „Er hat seine Adressen, wo er einbricht.“
Für den Einbruch in die Bäckerei in Parndorf gab es einen, der den 31-Jährigen beschuldigte, dabei gewesen zu sein, nämlich der Haupttäter - und einen, der ihn entlastete: sein damaliger Arbeitgeber, der an diesem Tag seine Mitarbeiter zu einer Gartenparty eingeladen hatte, was dieser in seiner Zeugenaussage bestätige. Dann war es an dem 30-Jährigen sich zu verantworten, was er mit „zum Teil schuldig“ auch tat. Ab jetzt machte sich die Richterin auf die Suche nach der Teilschuld.
„Wo war er dann dabei, wenn er zu allem 'nein' sagt?“
„Ja, ich war dort“, manchmal sei er auch mitgegangen oder im Auto gesessen - oder ausgestiegen, um eine zu rauchen, so weit die vagen Einlassungen. Wie es sich denn mit den Außenbootmotoren verhielte, wollte Frei wissen. Oh, das wisse er jetzt nicht mehr, er habe ein „Problem mit dem Gehirn“, und dementsprechend mit dem Kurzzeitgedächtnis. Etwas niederschwelliger versuchte es die Richterin mit dem abwechselnden Lenken des Fahrzeugs auf der Tour.
„Ich hab ja nicht mal einen Führerschein“, wiegelte der 30-Jährige ab. Warum er das dann bei der Polizei ausgesagt habe, habe er doch gar nicht. Da platzte auch Verteidiger Erich Gemeiner ein wenig der Kragen: „Wo war er dann dabei, wenn er zu allem 'nein' sagt?“ Dabei hätte sein Mandant eine geständige Verantwortung besser brauchen können als dessen Komplize. Ein bisschen besser wurde es mit der geständigen Verantwortung dann, logischer nicht unbedingt.
Aussage des Haupttäters war Höhepunkt der Amnesie
Denn er wollte für seine Mitwirkung im Mai nichts bekommen haben, weswegen sich die Frage stellte, warum er weitere Male mitgemacht habe. Auch die Frage ging mit einem glatten „Ich weiß nicht“ ins Leere. Mit der Aussage des Haupttäters, der aus der Haft vorgeführt wurde, erreichte die Verhandlung dann den Höhepunkt an Amnesie. An so gar nichts konnte, wollte er sich erinnern, er habe damals doch nur alles gestanden, um eine geringere Strafe zu bekommen.
Konnte Verteidigerin Veronika Ujvárosi für ihren Mandanten dessen geständige Verantwortung, den Versuch der Schadenswiedergutmachung und nur eine Vorstrafe in die Waagschale werfen, blieb Gemeiner nur die Bitte um eine milde Strafe für den seinen. Der 31-Jährige wurde zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, davon zwölf unbedingt, verurteilt; sein 31-jähriger Komplize zu 22 Monaten unbedingter Haftstrafe. Beide nahmen das Urteil an, oder wie es der 30-Jährige ausdrückte: „Es gibt nichts zu besprechen.“