Drogenprozess: Keine Scheu vor hohen Strafen
Landesgericht Korneuburg
Fünf Angeklagte, vier Verhandlungstage und harte Urteile im Fall einer kriminellen Vereinigung, die über Jahre hinweg harte Drogen aus der Slowakei nach Österreich geschmuggelt und verkauft hat. Das war das Resultat eines Schöffen-Prozesses am Landesgericht Korneuburg.
Ein langer Tatzeitraum, eine riesige Menge harter Drogen und eine leugnende Verantwortung ließ einen Schöffensenat am Landesgericht Korneuburg zu hohen Strafen greifen.
© Christian Pfeiffer
Vieles in einem Verfahren wegen Suchtgifthandels könnte man enorm nennen. Da wäre zum einen der Tatzeitraum, in dem drei Slowaken im Alter von 33, 38 und 39 Jahren über Jahre hinweg, seit 2014, ihren Drogenschmuggel und -handel betrieben, bis sie am 12. Juli letzten Jahres festgenommen werden konnten. Enorm war auch die Menge, mit der es selbst eine erfahrene Staatsanwältin wie Daniela Temsch äußerst selten zu tun hat: über 50 Kilo Kokain und an die 150 Kilo sogenanntes Crystal Meth.
Enorm war aber auch der Ermittlungsaufwand, der geleistet werden musste, um diese Mitglieder einer kriminellen Vereinigung, die den Grenzübergang Drasenhofen bevorzugten, ihrer Taten zu überführen. Und nicht zuletzt enorm war das Theater, das die Angeklagten zwischenzeitlich an den vier Verhandlungstagen im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Korneuburg vor dem Schöffensenat aufführten. Später sollte es Temsch in ihrem Schlussplädoyer so zusammenfassen: „Für wie blöd wollen Sie den Steuerzahler verkaufen?“
Ein Geständnis, ein Urteil - vier Unschuldige
Am ersten Verhandlungstag gab sich einzig ein 39-jähriger studierter Ingenieur, der für die Bande einen Safe mit über sechs Kilo Meth in seinem Haus in Hainburg bunkerte, geständig. Deswegen bekam der bis dahin Unbescholtene auch seine relativ milde juristische Quittung von zwei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe instant. Die restlichen Angeklagten, das slowakische Trio und die Ehefrau (33) eines der Angeklagten, sahen sich vollkommen unschuldig.
Die 33-Jährige sowieso, weil sie ganz sicher nicht im Sommer 2017 in Parndorf ein Kilo Kokain aus ihrer Handtasche geholt habe, um es einem Mittäter zu übergeben. Das sei schlicht und ergreifend „nie passiert“. Dass sie eben von diesem Mittäter aber belastet werde, beeindruckte die 33-Jährige ebenso wenig wie vieles in der Verhandlung. Kurios auch ihre Einlassung zu 140.000 Euro, die bei der Hausdurchsuchung sichergestellt wurden. Das sei ihr Geld, sie habe eben einen großzügigen Verehrer, schließlich lebe man in einer offenen Beziehung.
Vor Polizei noch partiell geständig, bei Gericht - alles falsch
Es half wenig, dass die dem Schöffensenat vorsitzende Richterin Carina Schwarz den Angeklagten immer wieder die vorhandenen Beweise vorhielt. Der 39-jährige - laut der Staatsanwältin - Haupttäter verstieg sich zu der Aussage, dass das, was er bei seiner Vernehmung bei der Polizei gesagt habe, zum Teil sogar erzwungen worden sein soll. Darüber hinaus sei er nicht über seine Rechte belehrt worden - und dann war es nicht überraschend, dass es auch noch an der übelwollenden Dolmetscherin gescheitert sein soll.
Der Grund des vehementen Leugnens war der, dass er bei der Polizei - da gab er sich partiell geständig - weitaus auskunftsfreudiger war als vor Gericht. Leidig zur Unterhaltung trug seine „Urlaubsreise“ ins Herz des Drogenhandels nach Kolumbien bei; dafür umso mehr dazu, dass sich der Prozess über vier Tage hinzog. Der Umstand, dass der Hauptbelastungszeuge einerseits auch Mitglied der kriminellen Vereinigung war, andererseits mit der slowakischen Staatsanwaltschaft einen Deal ausgehandelt hatte, machte das Verfahren inhaltlich komplizierter.
Das bot den Strafverteidigern natürlich eine Angriffsfläche, was letztlich aber nicht verfangen sollte. „Die Fakten liegen ganz klar am Tisch“, eröffnete Temsch ihr Schlussplädoyer und wandte sich an die Schöffen: „Habgier“ sei das treibende Motiv gewesen und sie forderte sie auf: „Setzen Sie ein Zeichen!“ Die Laienrichter sollen keine Scheu davor haben, hohe Strafen zu verhängen, denn diese müssten die dann Verurteilten in ihrer Heimat verbüßen.

© Christian Pfeiffer
Verteidiger Rudolf Mayer versuchte in seinen Schlussworten das Ruder für seinen Mandanten, der sich in letzter Minute sozusagen geständig gab, noch leicht herumzureißen. Während zwei Kollegen, die die anderen drei Angeklagten vertraten, die Aufmerksamkeit der Schöffen auf die - wie sie meinten - dünnen Beweise lenkten, die Raum genug ließen, an der Schuld ihrer Mandanten zu zweifeln.
Zu zweifeln gab es aber nichts, zumindest nicht für den Schöffensenat. Mit zwei Jahren teilbedingter Freiheitsstrafe, davon acht Monate unbedingt, kam die 33-Jährige am billigsten davon. Gefolgt vom 38-Jährigen, der eine untergeordnete, aber dafür verlässliche Tatrolle spielte, mit sieben unbedingten Jahren. Der durchaus erfolgreiche 33-jährige Unternehmer, der über den Kampfsport zum Kokain und von dort zu der Bande kam, und viele Lieferdienste von der Slowakei nach Österreich absolvierte, kassierte zehn unbedingte Jahre Haft.
Für den Haupttäter, den 39-Jährigen, griff der Schöffensenat fast ganz nach oben an die Strafmaßlatte: 14 Jahre Haft. Während der 33-Jährige sein Urteil annahm und es mit dem Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft auch rechtskräftig wurde, dauerte es eine Weile, bis sich die zwei Verteidiger und ihre Mandanten besprochen hatten, um dann zu verkünden, dass sie keine Erklärung abgeben.