Betrug? Wintergarten wurde nur bis zum Fundament gebaut

Landesgericht Korneuburg

Er soll seine Kunden betrogen, den Gläubigern Vermögen vorenthalten haben und mit einem gefälschten Führerschein unterwegs gewesen sein. Das alles stand für einen 36-Jährigen am Landesgericht Korneuburg zur strafrechtlichen Debatte.

Ein Kunde eines 36-Jährigen schaffte es immerhin bis zum Fundament seines Wintergartens (Symbolbild). Bei einem anderen blieb es bei einer Anzahlung für einen solchen.

Ein Kunde eines 36-Jährigen schaffte es immerhin bis zum Fundament seines Wintergartens (Symbolbild). Bei einem anderen blieb es bei einer Anzahlung für einen solchen.

© krenzer.de

2023 begann für einen 36-Jährigen eine Pechsträhne, die ihn letztlich ans Landesgericht Korneuburg bringen sollte. Da war zum einen diese Polizeikontrolle am 2. September in Schwechat, als die Beamten feststellten, dass der Führerschein des Mannes, den er vor Jahren von der Fahrschule ausgehändigt bekommen haben will, eine Fälschung ist, und ihm diesen abnahmen. Das nächste, juristisch heiklere Problem, sollte aber schon auf dem Fuß folgen.

Vorwurf des Betrugs und der betrügerischen Krida

Am 20. September wurde über die Firma des Mannes in Schwadorf, die die Errichtung von Wintergärten beziehungsweise Pergolas anbot, das Konkursverfahren eröffnet. Im Zuge dessen kam der Verdacht der betrügerischen Krida auf. Ein Kunde aus Leobendorf hatte am 7. Juli vorigen Jahres eine Anzahlung von 20.000 Euro geleistet, in der Hoffnung auf ein gemütliches Gartenhäuschen, aber nie auch nur eine Schraube des geplanten Neubaus gesehen.

Ein anderer Kunde aus Lockenhaus hatte je nach Betrachtungsweise mehr oder weniger Glück. Denn dieser darf sich jetzt mit einer allenfalls halbfertigen Pergola herumschlagen. Dazu kam der Vorwurf, drei Firmenautos der Konkursmasse entzogen zu haben und somit die Gläubiger weiter geschädigt zu haben. Die Sache mit den Fahrzeugen war vor Gericht relativ schnell aus der Welt zu schaffen. Der 36-Jährige konnte Rechnungen vorlegen, wonach die Autos nur gemietet waren.

Der Beschuldigte will von der drohenden Insolvenz nichts mitbekommen haben

Somit waren die Fahrzeuge nie Eigentum der Kommanditgesellschaft des Beschuldigten. Etwas verzwickter stellte sich die Sache mit den Betrugsvorwürfen dar. Denn der 36-Jährige will bis zum Tag X nichts von den finanziellen Schwierigkeiten seiner Firma, die er gemeinsam mit seiner Frau leitete, gewusst haben. Das fiel Richterin Astrid Frei zu Anfang des Prozesses etwas schwer zu glauben. Aber immer wieder bekräftigte der Mann, dass er die Arbeiten erledigen wollte.

Auch wollte er die Anzahlung des Kunden aus Leobendorf rücküberweisen, aber da hatte er bereits keinen Zugriff mehr auf die Firmengelder. Das Material für den Wintergarten hatte er schon bestellt und geliefert bekommen. Zum Zeitpunkt der Insolvenz lagerte es in der Firmenhalle in Schwadorf. Es stellte nur keinen Wert dar, wie ein Sachverständiger feststellte, da das Material nach Kundenwunsch speziell zugeschnitten war und somit für einen Weiterverkauf nicht in Betracht kam.

Masseverwalterin als „Kronzeugin“ für den Angeklagten

Die Masseverwalterin Elisabeth Zonsics-Kral war ebenfalls als Auskunftsperson geladen. Und eine bessere Zeugin konnte sich der Angeklagte nicht wünschen. Sie schwärmte geradezu, wie vorbildlich sich der 36-Jährige in der Abwicklung der Insolvenz verhalten hatte. Er sei auch sehr bemüht gewesen, dass es keine Geschädigten gibt. Auf die Frage der Richterin, ob sie eine betrügerische Absicht des Mannes erkennen konnte, antwortete Zonsics-Kral: „Den Eindruck hab ich nicht gewonnen.“

Letztlich wurde der Beschuldigte von den Betrugsfakten im Zweifel freigesprochen. Von der angeklagten betrügerischen Krida blieb ebenfalls nichts übrig. Was nicht zu leugnen war, war, dass es sich im September 2023 um einen gefälschten Führerschein handelte, bei dem aber selbst die Richterin zugeben musste: „Mir wär' auch nicht aufgefallen, dass der gefälscht wurde.“ Für den Gebrauch einer falschen Urkunde wurden es am Ende neun bedingte Monate Freiheitsstrafe.