Prozess: Tankbetrug, Diebstahl und ein geraubtes Auto

NÖ/Bezirk Neusiedl

Mit Kfz-Einbruchsdiebstählen soll ein slowakisches Täter-Terzett gleichzeitig auch Tankbetrügereien quer-kriminalsiert haben, indem sie bei den Delikten einfach auch die Kennzeichen mitnahmen. Geografisch waren sie dabei nicht sonderlich wählerisch. In fünf Bezirken Niederösterreichs und im burgenländischen Neusiedl am See waren sie aktiv.

Tanken ja (Symbolbild), zahlen nein - so das Diebstahlmodell einer Gruppe Slowaken, die aber auch in fünf Bezirken NÖs und im Burgenland auf Einbruchstour gingen.

Tanken ja (Symbolbild), zahlen nein - so das Diebstahlmodell einer Gruppe Slowaken, die aber auch in fünf Bezirken NÖs und im Burgenland auf Einbruchstour gingen.

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Die Rollenverteilung innerhalb der drei Angeklagten bei einer Verhandlung am Landesgericht Korneuburg war eindeutig. Es gab einen Hauptdarsteller (31) und zwei Nebenrollen, 21 und 28 Jahre alt. Es ging um etliche Einbruchsdiebstähle und Tankbetrügereien in den Bezirken Gänserndorf, Mistelbach, Schwechat, Bruck, Neunkirchen und im burgenländischen Neusiedl am See. Aber zuvorderst ging es um einen Raub, der dem 31-Jährigen vorgeworfen wurde.

Diesen soll er gemeinsam mit seinem Bruder am 4. Jänner dieses Jahres in Eckartsau begangen haben. Das Objekt der Begierde war ein Auto, dass vermutlich als künftiges Tätervehikel gedacht war. Ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Franz Furtner sollte darüber urteilen, wie es sich mit diesem Tatvorwurf verhielt. Aber auch mit den weiteren Delikten, die der 31-Jährige mit den Nebendarstellern zwischen 19. Dezember letzten Jahres und dem 10. Jänner begangen haben soll.

Verteidigung etwas indifferent: „Großteils reumütig geständig“

Das Verteidigertrio bot eine wenig überzeugende Palette von „Großteils reumütig geständig“ über „er gibt fast alles zu“ bis hin zu einem Verzicht des Eröffnungsplädoyers. Angesichts der Sachlage und der Tatsache, dass alle drei Angeklagten bereits in ihrer Heimat, der Slowakei, Bekanntschaft mit dem Gericht gemacht hatten, und zumindest mit einer Vorstrafe belastet waren, kam die Rolle der Unschuldslämmer eher nicht in Frage.

„In vollem Umfang geständig“, zeigte sich nur der 28-jährige Drittangeklagte. Der 21-jährige Mittäter gab sich „zum Teil geständig“ und beim 31-Jährigen klang das so: „Den Raub gesteh ich nicht, die Diebstähle schon.“ Und es waren insgesamt deren 14, die er teils mit seinem Bruder, teils mit den Mitangeklagten begangen haben soll. Geografisch ist er dabei ganz schön rumgekommen. Von Zistersdorf, über Bullendorf, Rannersdorf und Göttlesbrunn, Scheiblingkirchen und Bruckneudorf führte die Tour.

Juristische Belehrung des Richters: „Auch Mitfahren ist strafbar“

Der 21-Jährige wäre nur im Auto dabei gewesen, so der Versuch, die eigene Rolle runterzuspielen. Dafür erntete er vom Richter umgehend die juristische Belehrung: „Auch Mitfahren ist strafbar.“ Und zwar dann, wenn man es für möglich hält, dass sich da was Kriminelles abspielt. Er hätte doch gewusst, dass es sich nicht um eine „Vergnügungsfahrt“ handeln würde, so Furtner. Es habe zuerst geheißen, man fahre auf einen Ausflug. Irgendwie habe das alles dann eine „Eigendynamik“ angenommen.

Das klang am Ende der Einvernahme des 21-Jährigen doch nach einer Art Geständnis. Blieb noch die große Frage, wie es sich mit dem Raub am 4. Jänner in Eckartsau verhielt. Zunächst hörte sich der Vorsitzende die Version des 31-Jährigen an. In einem Garten haben er und sein Bruder das Fahrzeug entdeckt. Dann habe man freundlich gefragt, ob das Auto zum Verkauf stünde. Die 43-Jährige, die tags zuvor den Wagen abgemeldet hatte, bejahte die Frage.

Kurze Probefahrt, vorgetäuschter Defekt, mit Auto davon gefahren

Man habe sich auf 500 Euro Kaufpreis geeinigt und wollte dann zur Probefahrt aufbrechen. Bei dieser sollte auch der Sohn (21) der Verkäuferin dabei sein. Bis dahin deckten sich die Aussagen des 31-Jährigen und die der Zeugen. Aber bereits bei der Frage, wer wo bei dieser Probefahrt gesessen habe, gingen die Erinnerungen auseinander. Der 31-Jährige gab an, dass sein Bruder am Beifahrersitz gesessen hätte und der 21-Jährige auf der Rückbank.

In der Version der Zeugen war es umgekehrt. Jedenfalls kam es zu dieser Probefahrt, die aber nur rund eineinhalb Kilometer dauerte. Denn der 31-Jährige soll den Motor des Fahrzeugs absichtlich abgewürgt haben, um einen Defekt vorzutäuschen. Nach erfolgloser Begutachtung der Motorhaube seien die beiden Brüder wieder eingestiegen und mit dem Auto davon gefahren. Dass der 21-Jährige dabei gestoßen worden sei, stritt der 31-Jährige energisch ab.

Mit dem geraubten Auto einen Unfall gebaut, zu Fuß weiter geflüchtet

Ob sie es mit dem geraubten Fahrzeug bis in die Slowakei geschafft hätten, wollte Richter Furtner wissen. Dem war nicht so. Denn noch in Österreich verursachte der 31-Jährige einen Unfall, woraufhin die Brüder das Auto stehen ließen, zuerst mit dem Zug Richtung Berg flüchteten um schließlich von dort zu Fuß nach Hause zu kommen. Das Fahrzeug bekam die 43-Jährige als Totalschaden zurück. Für den Schöffensenat ergab sich nach dem Beweisverfahren ein eindeutiges Bild.

Der 21-Jährige und der Komplize (28) wurden jeweils zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wobei sie den unbedingten Teil von sechs Monaten seit ihrer Verhaftung am 14. Februar bereits abgesessen haben. Für den 31-Jährigen kam es dicker. Zwei Jahre unbedingte Freiheitsstrafe, lautete das Urteil für ihn. „Ich respektiere Ihre Entscheidung“, so der 31-Jährige, stellvertretend auch für seine Komplizen sprechend. Alle drei Urteile sind rechtskräftig.