Zahlenzauber: So wird aus Stimmen ein Mandat

Landtagswahl 2025

Fünf Kreuzerl sind am Stimmzettel bei der Landtagswahl möglich. Diesmal spielen die Vorzugsstimmen eine zentrale Rolle. Ein Überblick zu Wahl-Arithmetik, die über die Verteilung der Landtagssitze entscheidet.

Mit ihren Stimmen entscheiden die Burgenländer über die Verteilung der Mandate auf die Parteien.

Mit ihren Stimmen entscheiden die Burgenländer über die Verteilung der Mandate auf die Parteien.

© Shutterstock, Maren Winter, Maren Winter

Zum ersten Mal kommt im Burgenland für die Mandatszuordnung auf Bezirksebene das 2021 beschlossene reine Vorzugsstimmensystem zur Anwendung. Der Listenplatz der Bezirkskandidaten am Stimmzettel spielt keine Rolle mehr.

Bis zu drei Vorzugsstimmen kann jeder Wahlberechtigte an Kandidaten vergeben, die von den Parteien für den Kreiswahlvorschlag nominiert wurden. Eine weitere Vorzugsstimme kann für einen Bewerber auf der Landesliste vergeben werden. Gemeinsam mit dem Kreuzerl für eine der sechs antretenden Parteien ergibt das fünf Möglichkeiten, am Stimmzettel von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Aber Achtung! Es gilt, dass die Vorzugsstimme die Stimme für die Partei schlägt. Das bedeutet Folgendes: Wählt man Partei X, vergibt aber eine Vorzugsstimme für einen Kandidaten der Partei Y, so wird die Stimme für die Partei Y gezählt.

Nach Schließung der Wahllokale wird am 19. Jänner mit dem Auszählen der Stimmen begonnen. Beim Berechnen der Anzahl der Mandate, die auf die wahlwerbenden Parteien entfallen, wird dann die Wahlzahl eine Rolle spielen.

Mit Hilfe der Wahlzahl werden Mandate verteilt

Für die Berechnung der Wahlzahl wird zunächst geprüft, welche Parteien landesweit die Vier-Prozent-Hürde überschritten haben. Die gültigen Stimmen, die auf diese Parteien entfallen sind, werden dann zusammengezählt. Das Ergebnis wird durch 36 geteilt und auf eine ganze Zahl aufgerundet. Diese Zahl ist dann die Wahlzahl. Bei der letzten Landtagswahl im Jahr 2020 betrug die Wahlzahl exakt 5.000.

Mit der Wahlzahl wird im ersten Ermittlungsverfahren auf Wahlkreisebene berechnet, wie viele Mandate die wahlwerbenden Parteien erhalten. Die im Bezirk abgegebenen gültigen Stimmen pro Partei werden durch die Wahlzahl dividiert, daraus ergibt sich die Zahl der erreichten Mandate. Die Zahl der Vorzugsstimmen wiederum entscheidet, welche von der Partei nominierte Person ein Mandat erhält.

Im zweiten Ermittlungsverfahren auf Landesebene kommt das D'Hondtsche System zur Anwendung. Hier nehmen nur jene Parteien teil, die landesweit mehr als vier Prozent der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und einen Landeswahlvorschlag eingebracht haben.

Bei der Landtagswahl 2020 wurden den Parteien 23 Mandate im ersten Ermittlungsverfahren und 13 Mandate im zweiten Ermittlungsverfahren zugeordnet.

Nach Berechnung der Mandatsverteilung im zweiten Ermittlungsverfahren werden die Mandate zunächst jenen Kandidaten zugeteilt, die besonders viele Vorzugsstimmen erhalten haben. Liegt die Zahl der Vorzugsstimmen bei über vier Prozent der insgesamt für die Partei des Kandidaten landesweit abgegebenen Stimmen, so ist das die Eintrittskarte in den Landtag. Die noch übrigen Mandate werden den Kandidaten dann in der Reihenfolge des Landeswahlvorschlags zugewiesen.