Taxifahrer soll Jugendliche sexuell belästigt haben

Lenker angeklagt

Ein 43-jähriger Taxifahrer wurde angeklagt, weil er eine 17-Jährige Kundin sexuell belästigt haben soll.

Der Angeklagte bestritt, mit der Jugendlichen in den Wald gefahren zu sein.

Der Angeklagte bestritt, mit der Jugendlichen in den Wald gefahren zu sein.

© BVZ/Kirchmeir

Während einer Taxifahrt im Bezirk Oberwart soll ein Taxifahrer mit einer 17-Jährigen in ein Waldstück gefahren und die Jugendliche sexuell belästigt haben.

Am Montag, 26. Mai 2025 stand der Mann wegen dieses Vorwurfs vor Gericht. Er bekannte sich nicht schuldig.

Die Jugendliche hatte am 23. Juli 2024 bei der Polizei angezeigt, sie sei kurz zuvor von einem Taxifahrer sexuell belästigt worden. Seither leide sie, wie ihre Anwältin ausführte, an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Diese entspricht rechtlich einer schweren Körperverletzung.

Mutmaßliches Opfer will 11.400 Euro

Der Taxifahrer wurde auch wegen dieser schweren Körperverletzung angeklagt. Er soll, so die Forderung der Privatbeteiligtenvertreterin, an das mutmaßliche Opfer 11.400 Euro bezahlen.

„In keinster Weise ist dieser Vorfall passiert, wie von der Zeugin geschildert“, erwiderte die Verteidigerin.

„Ich habe gar nichts gemacht, warum soll ich mich schuldig bekennen?“, erwiderte der Angeklagte, als er von der Richterin zu seiner Verantwortung befragt wurde. „Die Fahrt verlief ganz normal“, sagte er.

„Blieben Sie noch woanders stehen?“, fragte die Richterin. „Nein, nur an Kreuzungen natürlich“, sagte der Angeklagte.

Er habe auch nicht, wie von der 17-Jährigen geschildert, angehalten, um die Notdurft zu verrichten. Er gehe nie auf die Toilette, wenn er Fahrgäste transportiere.

Auswertung des Fahrtenschreibers zeigt vierminütige Pause

„Die Auswertung der Polizei zeigt eine vierminütige Pause“, erwähnte die Richterin. „Wie können Sie diese Pause erklären?“, fragte sie.

„Ich habe überhaupt keine Ahnung“, antwortete der Angeklagte. Möglicherweise gebe es auf der Route, die er damals gefahren sei, einen Abschnitt ohne Handyempfang.

„Motor und Zündung liefen laut der Aufzeichnung. Es gab also eine Aufzeichnung“, hielt die Richterin dieser Darstellung entgegen.

In ein Waldstück abgebogen?

Die Taxikundin hatte zu Protokoll gegeben, dass der Taxilenker in ein Waldstück abgebogen sei. Dort sei es zu den sexuellen Handlungen gekommen.

„Ich habe diese Person überhaupt nicht berührt“, sagte der Angeklagte. „Ich weiß nicht, was sie will.“

„Wieso soll das Mädchen so etwas erfinden?“, fragte die Richterin. „Ich habe keine Ahnung“, antwortete der Angeklagte.

Der Chef des Taxiunternehmens, das für die Verkehrsbetriebe Burgenland arbeitet, berichtete, er habe den Taxifahrer aufgrund des Verdachts vom Dienst freistellen müssen.

Taxifahrer macht schon wieder Dienst

Es sei dann „das GPS-System“ ausgewertet worden, so der Taxiunternehmer. Ihm gegenüber sei bestätigt worden, dass der Taxilenker „von A nach B durchfuhr“, so der Chef. „Weil alles passt“, habe er seinen Mitarbeiter dann wieder in den Dienst stellen dürfen.

Die vier Minuten Haltezeit habe sein Mitarbeiter wohl an einer Haltestelle verbracht, während er auf die Kundin wartete, mutmaßte er.

Das sei nicht logisch, meinte der ermittelnde Polizist. Er kenne die Örtlichkeit, die auf der Aufzeichnung ersichtliche Fahrtzeit bis zu dem Waldstück, wo der Vorfall passiert sein soll, sei realistisch.

Eine Sachverständige hatte das mutmaßliche Opfer begutachtet und eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt.

Die Verteidigerin forderte, dass die Sachverständige ihr Gutachten vor Gericht präsentieren solle. Außerdem verlangte sie, dass eine Mitarbeiterin der Verkehrsbetriebe Burgenland als Zeugin befragt werden soll.

Der Prozess wurde vertagt.