8.400 Euro Geldstrafe für Alko-Unfall
Lenker verurteilt
Ein alkoholisierter Lenker verursachte am 13. Juli dieses Jahres auf der B63 im Bezirk Oberwart einen schweren Verkehrsunfall. Zum Strafprozess wegen fahrlässiger Körperverletzung erschien der 31-jährige Angeklagte nicht.
Um einen Unfall, der sich am 13. Juli 2024 bei Riedlingsdorf ereignet hatte, ging es jetzt vor Gericht.
© FF Riedlingsdorf
Unentschuldigt war der Angeklagte der Hauptverhandlung am Landesgericht Eisenstadt ferngeblieben. Der Ladung Folge geleistet hatte hingegen das Opfer des Verkehrsunfalls, eine 47-jährige Frau aus dem Bezirk Neunkirchen.
„Ich war am 13. Juli mit meinem Auto von Oberwart kommend auf der B63 in Richtung Pinkafeld unterwegs“, berichtete die Frau. Das entgegenkommende Auto des 31-jährigen Angeklagten war ihr schon aus der Entfernung aufgefallen, weil es mittig auf der Fahrspur unterwegs war und der Lenker offenbar direkt auf sie zusteuerte.
„Ich dachte mir noch: So ein Trottel!“, erinnerte sich die Zeugin. Sie fuhr ganz rechts, es war gegen 17.30 Uhr, an ihrem Auto seien die Scheinwerfer aufgedreht gewesen, so die Frau. „Ich dachte noch, er wird ja nicht wirklich rüberkommen, da gab es schon einen Knall und er hatte mich abgeschossen“, schilderte sie den Moment der Kollision.
Auto wurde gedreht und zur anderen Straßenseite geschleudert
Das Auto des 31-Jährigen prallte in die Fahrerseite ihres Autos. Die Lenkerin verlor kurzzeitig das Bewusstsein und kam erst wieder zu sich, als ihr Auto auf der anderen Straßenseite in der Gegenrichtung zum Stillstand gekommen war. „Wie ich auf die andere Seite kam, weiß ich nicht mehr“, sagte sie.
Sie war im Auto eingeklemmt und musste von der Feuerwehr aus dem schwer beschädigten Fahrzeug geholt werden. Ein Sprunggelenk war gebrochen, sie hatte Wunden im Gesicht, Abschürfungen am Arm und Splitter von einer Scheibe am Körper.
Sechs Wochen lang war das Bein im Gips, zur Verhandlung am Landesgericht kam die Frau auf Krücken.
Lenker hatte 0,9 Promille
Ein Alkomattest bei dem Unfallverursacher ergab eine Alkoholisierung von 0,9 Promille. Bei der Befragung durch die Polizei hatte der bislang unbescholtene 31-Jährige zugegeben, vor Antritt der Fahrt Alkohol konsumiert zu haben.
Er wurde in Abwesenheit zu 8.400 Euro Geldstrafe unbedingt und zu einer bedingten Haftstrafe in der Dauer von drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.