Es ging so leicht: 20-Jähriger bestellte im Internet Drogen
Bezirk Oberwart
Cannabis, Ecstasy, Kokain und Amphetamin ließ sich ein 20-Jähriger nach Hause liefern. Erst nach Monaten wurde der Zoll auf eines der Drogenpakete aufmerksam. Jetzt stand der 20-Jährige vor Gericht.
Der 20-Jährige bekannte sich reumütig schuldig. Die Haftstrafe kann er auf Antrag mit Fußfessel verbüßen.
© BVZ/Kirchmeir
Es war ein unscheinbarer Brief aus Madrid, der im November 2022 im Zollamt die Ermittler auf die Spur des heute 20-Jährigen aus dem Bezirk Oberwart brachte. Ein Drogenspürhund hatte bemerkt, dass der Brief mit dem exotischen Absender keine harmlosen Waren sondern Drogen enthielt.
100 Gramm Cannabisharz fielen den Zollbeamten in die Hände. Im März 2023 fand beim Empfänger der Lieferung eine Hausdurchsuchung statt.
Die Kriminalbeamten stellten Suchtmittel und zwei Handys sicher, deren Auswertung ergab, dass der 20-Jährige Kontakt zu 60 Suchtmittellieferanten im Ausland gehabt hatte. Von 21 dieser Lieferanten hatte er Drogen bestellt.
Am 23. Februar 2024 musste sich der bislang unbescholtene 20-Jährige vor Gericht verantworten. Er bekannte sich reumütig schuldig.
Richterin: „Es geht offenbar zu leicht“
„Wie kann es sein, dass ein junger Mann so lange Drogen im Internet bestellen kann?“, wunderte sich Richterin Birgit Falb. „Es geht offenbar zu leicht“, bedauerte sie.
„Auf TikTok gab es ein Video, wo das gefilmt wurde. In den Kommentaren war dann ein Link zu Telegram und schon war ich drinnen“, berichtete der Angeklagte. Er habe dafür nicht einmal das „Darknet“ betreten müssen.
„Es waren kleine Pakete, die ins Postkastl passten“, schilderte der Angeklagte die Vorgangsweise. Die Drogenlieferungen seien von der Post oder anderen Zustellfirmen gebracht worden.
Zunächst hatte der Angeklagte Drogen für sich selbst bestellt, dann größere Mengen, die er an Dutzende Abnehmer verkaufte.
20-Jähriger wollte geerbtes Haus allein erhalten
„Ich brauchte das Geld für zuhause“, sagte der Angeklagte. Er hatte ein Haus geerbt, das er alleine erhalten wollte. Auf die Unterstützung des Vaters wollte er nicht angewiesen sein, mit der Mutter redete er nichts.
„Die Einfuhr ist schlimm, noch schlimmer ist die Weitergabe“, ermahnte die Richterin den 20-Jährigen.
„Man kann sich nicht vorstellen, wie viele Suchtmittelpakete da unterwegs sind“, berichtete jener Kriminalbeamte, der die Ermittlungen geführt hatte. „Es ist schlimm. Das ist der Kampf des 21. Jahrhunderts“, sagte er.
Zollbeamte und Suchtgifthunde im Dauereinsatz
Die „Kollegen beim Zoll und die Suchtgifthunde“ seien im „Dauereinsatz“, aber es sei „ein Ding der Unmöglichkeit“, alle Drogenlieferungen ausfindig zu machen. „Das ist wie eine Nadel im Heuhaufen, das zu finden“, sagte der Kriminalbeamte.
Als bereits die Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten durchgeführt worden war, kamen bei diesem noch zwei Lieferungen mit 300 Stück Ecstasy und 100 Gramm MDMA an. Einmal waren die Drogen in einem Brettspiel versteckt.
Der Kriminalbeamte lobte den Angeklagten: Dieser sei zunächst „bockig, dann vernünftig“ gewesen und habe freiwillig zugegeben, dass noch Lieferungen unterwegs waren. Nur zu den Abnehmern gab der 20-Jährige keine Auskunft. „Ich bin ein Mann, ich werde dazu nichts sagen“, habe er gegenüber der Polizei geäußert.
Ermittler werteten Chats auf Handys aus
Monatelang dauerte es, bis die Chats auf den Handys des Angeklagten ausgewertet waren. „Das waren Millionen Datensätze“, sagte der Ermittler. 50 Abnehmer mit Wohnsitz in den Bezirken Oberwart, Güssing, in der angrenzenden Steiermark und in Niederösterreich konnten ausgeforscht werden. Bei persönlichen Treffen hatte der Angeklagte ihnen die Drogen verkauft.
Gegen diese Abnehmer wurden ebenfalls Strafverfahren eingeleitet.
Die Drogen kamen - vorwiegend per Luftpost - aus Deutschland, Holland und Spanien, berichtete der Kriminalbeamte. Ein Umschlagplatz sei Rotterdam, wo Lieferungen aus Südamerika ankommen.
Ermittler: „Wer schlechte Qualität verkauft, fliegt raus.“
Die Händler werden auf den Verkaufsplattformen bewertet: „Das ist wie bei Amazon“, so der Ermittler. Wer schlechte Qualität verkauft, fliege raus.
„Deshalb ist die Ware sehr hochprozentig, das ist natürlich schlecht für die Jugendlichen, die diese Drogen konsumieren“, warnte der Kriminalbeamte.
Der 20-Jährige wurde wegen des Verkaufs von 5.250 Gramm Amphetamin, 951 Stück Ecstasy, 300 Stück Ecstasy, 105 Gramm Kokain, 1.460 Gramm Cannabiskraut und weiterer Wirkstoffe zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, davon 16 Monate bedingt.
5.000 Euro für verfallen erklärt
5.000 Euro wurden für verfallen erklärt, diesen Betrag muss der Angeklagte an den Staat bezahlen. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet.
Diese soll ihn auch dabei unterstützen, einen Antrag auf Verbüßen der Haftstrafe mit Fußfessel zu stellen. Damit könnte der 20-Jährige seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen.
„Sie dürfen nichts mehr anstellen!“, ermahnte die Richterin abschließend den 20-Jährigen. Dieser nahm das Urteil an, auch die Staatsanwältin gab einen Rechtsmittelverzicht ab. Das Urteil ist somit rechtskräftig.