Autoschieber geständig und aus der U-Haft entlassen
Luxusautos
Jener 43-jährige Georgier, der gestohlene Luxusautos über mehrere Grenzen verschoben hatte, gestand sein Fehlverhalten endlich ein.
Zum letzten Mal wurde der Angeklagte in Handschellen in den Verhandlungssaal gebracht.
© BVZ/Kirchmeir
Nachdem er sich an zwei Prozesstagen im November und Dezember 2024 nicht schuldig bekannt hatte, zeigte der 43-jährige Angeklagte am 3. Februar 2025 vor dem Schöffensenat am Landesgericht Eisenstadt erstmals Reue: „Jetzt im Nachhinein ist mir klargeworden, dass es mir hätte verdächtig vorkommen müssen und dass ich ausgenützt wurde“, ließ er die Dolmetscherin übersetzen.
Er soll an der Überstellung von vier gestohlenen Fahrzeugen beteiligt gewesen sein und wurde daher wegen Geldwäscherei, Hehlerei und Urkundenfälschung angeklagt.
Der Georgier, der bis zum Ausbruch des Krieges in der Ukraine Restaurants betrieben haben soll, war mit seiner Familie nach Spanien geflüchtet und dort im Mai 2024 an die österreichischen Behörden übergeben worden.
„Ich hätte ahnen müssen, dass ich an kriminellen Handlungen teilnehme“, präsentierte er am dritten Verhandlungstag ein Schuldeingeständnis. „Wenn ich es damals gewusst hätte, dann hätte ich das nicht gemacht“, meinte er. Er habe „nur das schnelle Geld gesehen“.
Er sei aber nie Mitglied einer kriminellen Vereinigung gewesen. Er werde aber mit der Polizei zusammenarbeiten und die Ermittler zu jenen Personen führen, „die mir das angetan haben“. „Ich will, dass sie dafür zur Verantwortung gezogen werden“, meinte der bislang in Europa unbescholtene Angeklagte.
Er wurde zu 30 Monaten Haft verurteilt, davon zehn Monate unbedingt. Da er bereits mehr als zwei Drittel dieser Haftstrafe verbüßt hat, wurde der Georgier nach Ende der Verhandlung aus der Untersuchungshaft entlassen. 8.000 Euro muss er an den Staat Österreich bezahlen, das ist jener Betrag, den er nach eigenen Angaben für die Autoschiebereien erhalten hat.
Das Urteil ist rechtskräftig.