Kind gequält? Prozess gegen Pflegeeltern fortgesetzt
Massive Vorwürfe
Ein 2002 geborener Bub soll von seinen Pflegeeltern im Südburgenland gequält, vernachlässigt und misshandelt worden sein. Am 2. Juli 2024 wurde der Prozess gegen die Pflegeeltern fortgesetzt.
Die mittlerweile geschiedenen Pflegeeltern blieben bei ihrer Verantwortung: Die Vorwürfe seien nicht richtig.
© BVZ/Kirchmeir
Am ersten Prozesstag - im Oktober 2023 - hatten sich die 46-jährige Pflegemutter und ihr 58-jähriger Ex-Mann nicht schuldig bekannt. Sie bestritten, den Bub, der 2007 mit fünf Jahren zu ihnen gekommen war, eingesperrt, geschlagen, unter die kalte Dusche gestellt und nicht ausreichend mit Nahrung versorgt zu haben.
Zeuginnen hatten am ersten Prozesstag ihre Wahrnehmungen geschildert. Die Leiterin jener Schule, die der Bub besucht hatte, sagte damals: „Es war bedrückend und ist heute noch Thema im Lehrerkollegium.“
Von der Richterin zu Eintragungen in einem Akt bei der Bezirkshauptmannschaft befragt, gab der Pflegevater beim Prozesstermin am 2. Juli an, man habe das Pflegekind „nicht in den Griff bekommen“.
Dazu von der Staatsanwältin näher befragt, erklärte der Angeklagte: „Am Schluss war viel Davonlaufen. Er wurde um sechs, sieben Uhr früh schlendernd an der Landstraße angetroffen und von der Polizei gebracht. Wenn wir auf der Terrasse saßen, hätten wir einen Spiegel gebraucht, um zu sehen, was hinter dem Haus vorging.“
Der Bub soll an ADHS gelitten und das Medikament Ritalin bekommen haben.
Aus den Eintragungen im Akt bei der Bezirkshauptmannschaft ging hervor, dass sich die Pflegeeltern überfordert fühlten und einmal „dringend Urlaub“ ohne das Pflegekind brauchten. Der Bub kam nur unregelmäßig in den Kindergarten und soll einmal sein Zimmer „total verwüstet“ haben, worauf die Pflegeeltern 800 Euro für die Wiederherstellung erhielten.
„Er war sehr lebhaft und turnte auf den Möbeln herum“, sagte die Pflegemutter. „Es wird schon so gewesen sein, dass er die Bodenbretter herausriss. Er war neugierig“, berichtete sie.
Strafen habe es bei solchen Vorfällen nicht gegeben, so die Pflegemutter. „Es war ihm eh immer sehr peinlich“, meinte sie. „Es war sehr mühsam“, sagte sie. Eine Alarmglocke habe man installiert, „damit der Bub nicht in der Nacht aus dem Haus verschwindet.“ Es habe auch eine Zeit gegeben, „wo er zündelte“.
Sozialarbeiterin: Zimmer des Buben war „spartanisch“
Befragt wurde dann eine bereits pensionierte Sozialarbeiterin, die die Aktenvermerke über die Pflegefamilie angelegt hatte. Sie sei „monatlich, vielleicht zweimonatlich“ in dem Haus der Familie gewesen. „Meistens sprach ich mit den Pflegeeltern. Ich habe auch mit dem Bub das Zimmer angeschaut“, berichtete die Zeugin. Dieses sei „etwas spartanisch“ eingerichtet gewesen.
Es sei ihr berichtet worden, dass das Kind „schwieriger, verhaltensauffällig“ wurde. An viele Eintragungen aus dem Akt konnte sie sich, von der Richterin darauf angesprochen, nicht mehr erinnern. Das Kind habe nichts gesagt, „dass etwas nicht stimmt“. „Dass er geschlagen wurde, erzählte er nicht“, sagte die Sozialarbeiterin.
Die Direktorin der Sonderschule habe Meldungen wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung gemacht, erwähnte die Staatsanwältin. „Mir ist nichts in Erinnerung“, sagte dazu die Sozialarbeiterin.
Der Prozess wurde neuerlich vertagt, weil noch weitere Zeugen befragt werden sollen.