Drogenprozess: 19-Jähriger gab zu, Freund nicht geholfen zu haben

Mehrere Drogenopfer

Mit einer Verurteilung endete der Prozess gegen jenen drogensüchtigen 19-jährigen Dealer, dem vorgeworfen worden war, einem Freund nach einem Drogenexzess nicht geholfen zu haben.

Der schwer drogensüchtige Angeklagte zeigte sich am zweiten Prozesstag überraschend einsichtig.

Der schwer drogensüchtige Angeklagte zeigte sich am zweiten Prozesstag überraschend einsichtig.

© BVZ/Kirchmeir

Der Prozess gegen den 19-Jährigen hatte am 30. Mai 2025 begonnen. Vor Gericht relativierte er damals seine Angaben zu seinen Drogenverkäufen - vor der Polizei hatte er noch viel größere Mengen genannt. Und er hatte behauptet, er sei damals, im August 2024, selbst unter Drogeneinfluss gestanden, und gar nicht in der Lage gewesen, seinem Freund zu helfen.

Am Dienstag, 8. Juli 2025, wurde der Prozess fortgesetzt.

Die Richterin verwies auf die Ergebnisse eines zwischenzeitlich eingeholten Gutachtens. Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass der Angeklagte bei der Party im Haus seiner nicht anwesenden Eltern sehr wohl zurechnungsfähig gewesen sei. „Eine Hilfeleistung wäre Ihnen zumutbar gewesen“, so die Richterin zum Angeklagten.

Auch hatte der Sachverständige Behauptungen widersprochen, der 19-Jährige sei bei der Erstbefragung durch die Polizei am Tag seiner Verhaftung im April 2025 nicht in der Lage gewesen, klare Aussagen zu treffen. Dies wäre ihm nämlich sehr wohl möglich gewesen, steht in dem Gutachten, das vom Gericht eingeholt worden war.

Angeklagter: „Ich hatte viel Zeit zum Nachdenken“

„Ich möchte mich zur unterlassenen Hilfeleistung schuldig bekennen“, sagte der Angeklagte nunmehr. „Ich hatte viel Zeit zum Nachdenken und habe falsch gehandelt. Ich kann es mir nicht erklären.“

Außerdem zeigte er sich jetzt zur Überraschung der Richterin bereit, doch an einer stationären Therapie teilzunehmen. „Ich glaube, das würde mir am besten helfen“, meinte der junge Erwachsene. In früheren Aussagen hatte er erklärt, maximal eine ambulante Drogenentzugstherapie in Anspruch nehmen zu wollen.

Richterin: „Sie haben das unterschätzt“

„Bei Ihnen besteht eine hohe Abhängigkeit“, sagte die Richterin. „Sie haben das unterschätzt. Was da passiert ist in Ihrem Freundeskreis, dass so viele junge Menschen sterben, das darf einfach nicht sein. Sie können von Glück reden, dass Ihnen nichts passiert ist“, ermahnte sie den Angeklagten.

Nach weiteren Zeugeneinvernahmen, unter anderem wurden Abnehmer aus dem Freundeskreis des Angeklagten befragt, fällte der Schöffensenat sein Urteil. Der 19-Jährige wurde zu fast allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon vier Monate unbedingt.

Ein Freispruch erfolgte zu dem Vorwurf, der 19-Jährige habe an einem „Lost Place“ im Bezirk Neusiedl Beschädigungen verursacht. Dieser Lost Place hatte der Freundesgruppe als Treffpunkt und Drogenbunker gedient.

Der 19-Jährige muss jetzt eine sechsmonatige stationäre Drogenentzugstherapie und daran anschließend eine ambulante Therapie von mindestens 18 Monaten absolvieren. Das Urteil ist rechtskräftig.