Vogelgrippe: Burgenland führt Stallpflicht in mehreren Regionen ein
Mehrere Hochrisikogebiete
Nach einem bestätigten HPAI-H5N1-Fall in einer Kleinhaltung im Bezirk Neusiedl am See verschärfen Bund und Land die Schutzmaßnahmen. Ab 20. November 2025 gelten große Teile des Burgenlandes als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“. Die Einstufung zieht Stallpflicht und zusätzliche Kontrollen nach sich.
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Mehrere Bezirke als Hochrisikogebiete eingestuft
Das Gesundheitsministerium reagiert auf den ersten bestätigten Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) in einer Kleinhaltung im Bezirk Neusiedl am See sowie auf weitere Nachweise in Österreich. Mit 20. November 2025, 0.00 Uhr, wurden mehrere Regionen als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ ausgewiesen.
Im Burgenland umfasst dies den gesamten Bezirk Neusiedl am See. Hinzu kommen die Gemeinden Breitenbrunn, Purbach, Donnerskirchen, Oggau, Mörbisch, Leithaprodersdorf, Wimpassing, Neufeld und Hornstein im Bezirk Eisenstadt-Umgebung sowie Markt St. Martin, Kaisersdorf, Neutal, Draßmarkt, Stoob, Steinberg-Dörfl, Unterfrauenhaid und Weingraben im Bezirk Oberpullendorf.

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Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren müssen ihre Bestände in Stallungen oder geschlossenen Haltungsvorrichtungen unterbringen. Kleinbetrieben und Hobbyhaltungen wird dringend empfohlen, ihre Tiere ebenfalls vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen und zumindest die erweiterten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Schutzzone und landesweite Vorgaben
Der bestätigte Ausbruch betrifft eine Kleinhaltung mit rund 170 Tieren, darunter Hühner, Enten, Gänse, Puten sowie Zier- und Hobbyvögel. Mehrere verendete Tiere führten zur sofortigen Sperre; der restliche Bestand wurde tierschutzgerecht gekeult.
Rund um den Betrieb richteten die Behörden eine dreikilometerweite Schutzzone und eine zehn Kilometer umfassende Überwachungszone ein. In der Schutzzone gilt Stallpflicht für alle Vogelhaltungen, unabhängig von der Bestandsgröße. Amtstierärztinnen und Amtstierärzte führen dort klinische Untersuchungen durch, beproben auffällige Tiere und überwachen Meldepflichten, Desinfektionsauflagen sowie ein strenges Verbringungsverbot. Auch Tiermärkte und Ausstellungen sind untersagt.
In der Überwachungszone werden Betriebe stichprobenartig kontrolliert. Die Maßnahmen sollen eine mögliche Ausbreitung frühzeitig erkennen und richten sich nach einer risikobasierten Beurteilung der Haltungen.
Im gesamten Burgenland gelten weiterhin verschärfte Biosicherheitsauflagen. Dazu zählen die strikte Trennung von Enten und Gänsen von anderen Geflügelarten, Fütterung und Tränkung ausschließlich im Stall oder unter einem Unterstand sowie gründliche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Das Land apelliert, diese Vorgaben konsequent einzuhalten – auch außerhalb der Stallpflichtgebiete.
Dynamische Lage in Österreich und Europa
Seit Ende September 2025 wurden in mehreren Bundesländern ausschließlich HPAI-positive Wildvögel nachgewiesen, zuletzt in Oberösterreich. Betroffen sind vor allem Schwäne. Der Fall im Bezirk Neusiedl am See ist der erste bestätigte Nachweis in einer Kleinhaltung der aktuellen Saison. Weitere Verdachtsfälle in österreichischen Geflügelhaltungen werden untersucht.
Europaweit zeigt sich seit September ein deutlicher Anstieg an H5N1-Ausbrüchen. Innerhalb von vier Wochen wurden 74 Ausbrüche in Geflügelhaltungen, 17 Fälle bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und 238 Nachweise bei Wildvögeln registriert. Besonders betroffen sind Regionen entlang großer Zugrouten. Fachleute beobachten, dass Wildvögel das Virus häufig symptomlos ausscheiden und schwere Krankheitsverläufe erst unter zusätzlichen Belastungen wie Kälte oder Mauser auftreten.