Verhetzung auf Facebook: 1.000 Euro Geldbuße für Userin

Menschengruppen beleidigt

Eine 51-jährige Frau aus dem Bezirk Mattersburg beleidigte und beschimpfte auf Facebook Menschen aus der Gruppe der LGBTQIA+ Community.

"Heute weiß ich, dass es ein Fehler war", sagte die Angeklagte.

"Heute weiß ich, dass es ein Fehler war", sagte die Angeklagte.

© BVZ/Kirchmeir

Wegen ihrer Einträge auf Facebook am 17. Oktober 2023 und am 23. Dezember 2024 musste sich die Frau am 12. Mai 2025 vor Gericht verantworten. Vorgeworfen wurde ihr der Tatbestand der Verhetzung.

Einerseits behauptete die Frau, Angehörige der LGBTQIA+ Gemeinschaft würden Pädophilie betreiben, andererseits rückte sie diese Gruppe in die Nähe der Sodomie.

„Sie hat einen Sohn, der von der Schule heimkommt und berichtet, was man ihm für Fragen zum Geschlecht stellt“, sagte der Verteidiger über seine Mandantin. „Dafür hat die Angeklagte kein Verständnis.“

Diese habe „launische Bemerkungen“ gepostet. „Das kann man vielleicht am Wirtshaustisch sagen, aber im Internet ist es problematisch“, hielt der Verteidiger fest.

Angeklagte sagte: „Ich war grantig“

Die 51-Jährige bekannte sich zum Tatbestand der Verhetzung schuldig. „Ich war grantig“, meinte sie. Geärgert habe sie sich über einen Artikel, den sie gelesen habe, oder über das, was ihr Kind nach dem Schulbesuch erzählte.

Sie habe zunächst angenommen, dass ihre Äußerungen auf Facebook in den Bereich der Meinungsfreiheit fallen würden, „heute weiß ich, dass es ein Fehler war“, so die Angeklagte, die auf Facebook mit mehr als 1.000 Personen befreundet ist. Sie habe auf ihrem öffentlich einsehbaren Profil eine ganze Gruppe „schlechtgemacht“.

Richterin: „Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen“

„Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen“, ermahnte die Richterin die Angeklagte. „Man kann seine Meinung äußern, aber nicht in einer Art, die den anderen herabsetzt oder beleidigt“, erklärte sie.

Da die Frau bislang unbescholten war, erhielt sie eine Diversion: Wenn die 51-Jährige 1.000 Euro Geldbuße und 150 Euro Pauschalkosten einbezahlt, wird das Strafverfahren gegen sie eingestellt.