Neffen nackt fotografiert: Onkel verurteilt

Missbrauchsdarstellungen

Einem Mann aus dem Bezirk Mattersburg wurde vorgeworfen, seinen eigenen, erst zweijährigen Neffen missbraucht zu haben.

Der Angeklagte wurde zu einem Teil der Anklagepunkte freigesprochen.

Der Angeklagte wurde zu einem Teil der Anklagepunkte freigesprochen.

© BVZ/Kirchmeir

Im Juni 2022 soll der Angeklagte seinen Neffen nackt fotografiert haben. Außerdem soll es, so lautete am Dienstag, 13. Jänner 2026, der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, das kleine Kind durch sexuelle Handlungen schwer missbraucht haben.

Der Angeklagte soll weiters Fotos des misshandelten Buben an dessen Vater, den Bruder des Angeklagten, geschickt haben. Die Kriminalpolizei fand am Handy des Verdächtigen auch diverse Fotos von anderen sexuell missbrauchten Säuglingen und Kleinkindern.

Ein Sachverständiger stellte bei dem Angeklagten eine pädophile Neigung fest. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin die Unterbringung des Täters in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung.

Der Angeklagte bestritt vor Gericht, seinen Neffen durch sexuelle Handlungen schwer missbraucht zu haben. Er gab aber zu, den Buben nackt fotografiert zu haben. Auch habe er Fotos von anderen missbrauchten Kindern auf seinem Handy gespeichert gehabt und vier oder fünf dieser Bilder an seinen Bruder weitergeschickt.

Sein Mandant besuche bereits eine Therapie, in der auch dessen pädosexuellen Neigungen zum Thema gemacht würden, berichtete Verteidiger Florian Astl.

Der Schöffensenat sprach den Angeklagten schließlich vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs frei. Zum Vorwurf des Anfertigens und Besitzes von bildlichem Kindesmissbrauchsmaterial wurde er schuldig gesprochen und zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dieser Schuldspruch betrifft auch die vom kleinen Neffen angefertigten Bilder.

Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Einweisung wurde bedingt ausgesprochen - solange sich der Mann wohlverhält, muss er nicht in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

Der Angeklagte nahm das Urteil an.