Schusswaffengesetz in Österreich: Was ist legal?
Nach Amoklauf in Graz
Nach dem gestrigen Amoklauf in Graz sind erste Details zur Waffe des Verdächtigen bekannt: Er besaß sie legal. Das österreichische Waffengesetz von 1996 regelt Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen. Wir haben die Gesetzeslage genau unter die Lupe genommen – inklusive internationalem Vergleich. Das Ergebnis: Österreich ist in Sachen Waffengesetze überraschend liberal.
Die Diskussion um eine Verschärfung des Waffengesetzes in Österreich ist nach dem Amoklauf in Graz wieder entfacht.
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370.000 Menschen besitzen in Österreich eine Schusswaffe, in Niederösterreich sind es rund 78.000. Das Waffengesetz regelt den Besitz und Gebrauch von Schusswaffen – insbesondere für Jagd und Sport – sowie von Gegenständen, die als Waffen eingesetzt werden können.
Schusswaffen werden als „Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden“ bezeichnet. Sie werden in drei verschiedenen Kategorien eingeteilt. In die Kategorie A fallen verbotene Waffen und Kriegsmaterial, das heißt ihr Erwerb, Besitz, Einfuhr, Überlassen und Führen ist nicht erlaubt, außer in speziellen Ausnahmefällen. Beispielsweise sind das getarnte Waffen, welche wie Alltagsgegenstände aussehen, Pumpguns und Hiebwaffen.
Kategorie B umfasst Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und Halbautomatische Schusswaffen, wenn sie nicht als Kriegsmaterial oder verbotene Waffen kategorisiert sind. Wenn alle Landesjagdverbände zustimmen, kann der Innenminister bestimmte Langwaffen verbieten, wenn sie jagdlich genutzt werden und auf maximal drei Patronen beschränkt sind. Für den Gebrauch und den Besitz ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Waffenbesitzkarte erst ab 21 Jahren
Eine Waffenbesitzkarte berechtigt zum Besitz einer Waffe, ein Waffenpass zum Führen derselben. Um diese zu erhalten, muss man mindestens 21 Jahre alt sein, zudem sind Zuverlässigkeit und ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Für berufliche Zwecke oder jagdlichen Bedarf kann das Mindestalter auf 18 Jahre herabgesetzt werden.
Standardmäßig darf man zwei Waffen besitzen, in Ausnahmefällen maximal zehn. Es ist auch möglich, die Berechtigung zum Führen und Besitzen einer Waffe zu verlieren. Beispielsweise durch eine vorsätzliche Straftat mit Freiheitsstrafe von über einem Jahr, einem gerichtlichen Waffenverbot, einer psychischen Erkrankung, wenn eine Gefahr für sich oder andere besteht, im letzten Jahr wegen Gewalt in der Familie Auffälligkeiten gab.
Die meisten Waffenzulassungen in Niederösterreich fallen unter die Kategorie C mit ca. 420. 000 Zulassungen. Dazu gehören Langwaffen die nicht vollautomatisch sind. Diese können Mehrschüssig oder Einzellader sein. Für den Erwerb ist kein Waffenpass oder eine Waffenbesitzkarte nötig, nur eine Registrierungspflicht vor dem Besitz. Der Erwerber muss außerdem über 18 Jahre alt sein. Diese Waffen dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden, außer bei Jagd- oder Schießsport.
Jagdschein versus Waffenpass
Der Jagdschein dient in Österreich in erster Linie der Berechtigung zur Ausübung der Jagd und ermöglicht dabei auch das Führen und den Besitz von Schusswaffen der Kategorie B – jedoch ausschließlich während der rechtmäßigen Jagdausübung. Inhaber einer gültigen Jagdkarte erhalten daher meist problemlos eine Waffenbesitzkarte, mit der sie Kategorie-B-Waffen besitzen und während der Jagd auch führen dürfen.
Wer hingegen eine Waffe auch außerhalb der Jagd – etwa zum Selbstschutz im Alltag – bei sich tragen möchte, benötigt zusätzlich einen Waffenpass. Dieser wird jedoch nur bei nachgewiesenem Bedarf, etwa bei konkreter Gefährdung, ausgestellt. Während der Jagdschein somit einen erleichterten Zugang zum legalen Waffenbesitz bietet, bleibt das ständige Führen einer Waffe rechtlich streng geregelt. Der Unterschied zwischen Waffenpass und Jagdschein ist für viele Jägerinnen und Jäger entscheidend – denn wer mit der Flinte durch den Wald gehen darf, darf sie noch lange nicht in der Stadt mit sich führen.
Täter in Graz hatte Waffen der Kategorie B und C
Wie berichtet, ereignete sich gestern, Dienstag an einer Grazer Schule ein Amoklauf, wo elf Personen starben. Der 21-jährige mutmaßliche Täter besaß die Tatwaffen nach Medienberichten legal. Diese gehören den Kategorien B und C des Waffengesetzes an. Er besaß eine Waffenbesitzkarte, die ihn wie oben beschrieben, zwar zum Besitzen aber nicht zum Führen einer Waffe berechtigt.
Die Forderungen nach einem Waffenverbot für Privatpersonen werden nun lauter, in der „ZIB 2“ forderte die Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ) dieses „zutiefst überzeugt“. Im Studio spricht sich auch Jugendpsychiater Paul Plener für eine Verschärfung des Gesetzes aus und begründet dies mit der internationalen Wirkung. Nach Verschärfungen seien Suizide zurückgegangen.
Österreich mit liberalem Gesetz im weltweiten Vergleich
Im internationalen Vergleich gilt das österreichische Waffengesetz als vergleichsweise liberal: Während in Deutschland der Waffenbesitz an strenge Auflagen wie Bedürfnisnachweis, Zuverlässigkeits- und Sachkundenachweise gebunden ist, sind der Erwerb und Besitz in Österreich leichter möglich. Allerdings ist das Führen einer Waffe – also das Tragen griffbereit in der Öffentlichkeit – streng geregelt und nur mit einem Waffenpass erlaubt, der nur bei konkret nachgewiesenem Bedarf ausgestellt wird.
Die USA gelten als Land mit dem liberalsten Waffengesetz weltweit. Hier ist das Führen der Waffe offen oder verdeckt in den meisten Fällen zugelassen. In Österreich dürfen Jäger ihre Waffen während der rechtmäßigen Jagdausübung auch ohne Waffenpass führen, ebenso ist der Transport von Waffen zu einem Schießstand erlaubt – allerdings nur in einem verschlossenen Behältnis und getrennt von der Munition.
Das Führen einer Waffe bedeutet im rechtlichen Sinn, dass sie griffbereit oder einsatzbereit mitgeführt wird – etwa am Körper oder im Fahrzeug.