Im U-Ausschuss werden jetzt alle vier Gemeinnützigen behandelt

Nach FPÖ-ÖVP-Einspruch

Das Landesverwaltungsgericht hat entschieden und der Anfechtung von FPÖ und ÖVP stattgegeben: Im Untersuchungsausschuss zur „Neuen Eisenstädter“ werden auch die drei weiteren gemeinnützigen Bauvereinigungen im Burgenland beleuchtet. Die beiden Oppositionsparteien sind zufrieden, die SPÖ reagierte ebenfalls auf den Gerichts-Entscheid: Man habe „kein Problem“ mit der Ausweitung.

„Hochzufrieden“ mit der Gerichts-Entscheidung: FPÖ-Klubobmann Christian Ries, ÖVP-Klubchef Bernd Strobl (v.l.).

„Hochzufrieden“ mit der Gerichts-Entscheidung: FPÖ-Klubobmann Christian Ries, ÖVP-Klubchef Bernd Strobl (v.l.).

© Privat

Der ergänzende Beweisbeschluss - wie es in der Sprache des U-Ausschusses heißt - war zulässig, sagt das Landesverwaltungsgericht. Volkspartei und Freiheitliche hatten zusätzlich zur Untersuchung der „Neuen Eisenstädter“ auch Unterlagen zu den anderen gemeinnützigen Bauvereinigungen eingefordert; SPÖ und Grüne hatten das abgelehnt, weil sie „keinen sachlichen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand“ sahen.

Jetzt sind im U-Ausschuss damit auch Fragen und Themen rund um die Oberwarter Siedlungsgenossenschaft, die „B-Süd“ und die EBSG (Erste burgenländische Siedlungsgenossenschaft) am Programm. Aus der Landtagsdirektion hieß es, die ergänzende Beweisanforderung sei nun bereits wirksam. Die entsprechenden Akten würden angefordert und seien in einem Zeitraum von drei Wochen zu liefern.

In der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes heißt es: Der Untersuchungsgegenstand sei weit gefasst und laute wörtlich: „die Aufsicht des Landes Burgenland über gemeinnützige Bauvereinigungen, insbesondere die Wohnbaugenossenschaft ,Neue Eisenstädter'.“ Alleine die Formulierung „insbesondere“ ermögliche bereits ergänzende Beweisanforderungen zu anderen gemeinnützigen Bauvereinigungen mit Sitz oder Tätigkeit im Burgenland, argumentierte das Landesverwaltungsgericht.

Im U-Ausschuss werden jetzt alle vier Gemeinnützigen behandelt

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ÖVP-Klubobmann Bernd Strobl sah in der Entscheidung einen „klaren Erfolg für Transparenz und parlamentarische Kontrolle“. SPÖ und Grüne hätten versucht, „den Untersuchungsausschuss politisch kleinzuhalten und unbequeme Fragen zu verhindern“, so Strobl, der der Koalition „Machtmissbrauch gegenüber Opposition und Öffentlichkeit“ vorwarf.

Auch FPÖ-Klubobmann Christian Ries sprach von einer „klaren Ohrfeige“ für Rot-Grün. „Das Gericht hat unmissverständlich festgestellt, dass hier versucht wurde, die Beweiserhebung politisch zu behindern. Wer einen Untersuchungsausschuss einsetzt, muss auch bereit sein, ihn arbeiten zu lassen“, betonte er.

Im U-Ausschuss werden jetzt alle vier Gemeinnützigen behandelt

© Wolfgang Millendorfer

SPÖ-Klubchef Roland Fürst hielt fest: „Wir haben mit der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts überhaupt kein Problem.“ Diese werde selbstverständlich umgesetzt und die SPÖ werde weiterhin „die notwendige Arbeit leisten, um gründlich aufzuklären“. In Richtung FPÖ und ÖVP merkte Fürst an, dass die Ausweitung auch einen Mehraufwand bedeute - und er skeptisch sei, ob die Opposition diesen bewältigen könne.