Frau getötet: 5 Monate Haft unbedingt für 22-jährigen Alkolenker

Bezirk Oberwart

Am 4. August 2024 hatte ein 22-Jähriger mit 1,87 Promille Alkohol im Blut auf der Oberwarter Umfahrungsstraße B63a einen Verkehrsunfall verursacht. Eine Ungarin wurde dabei getötet.

Der 22-jährige Angeklagte wurde wegen grobfahrlässiger Tötung verurteilt.

Der 22-jährige Angeklagte wurde wegen grobfahrlässiger Tötung verurteilt.

© BVZ/Kirchmeir

Bis in die Morgenstunden hatten der 22-Jährige und seine Freunde gefeiert. Dann setzte sich der junge Mann hinters Steuer eines Opel. Auf der Rückbank nahmen ein 23-Jähriger und ein 27-Jähriger Platz.

Auf der B63a verlor der Lenker bei einer Geschwindigkeit von 157 km/h die Kontrolle über sein Fahrzeug. Erlaubt sind auf dieser Umfahrungsstraße maximal 100 km/h. Das Auto kollidierte zunächst mit einem Steher auf der linken Fahrbahnseite und krachte dann gegen ein entgegenkommendes Auto, das von einer 48-jährigen Ungarin gelenkt wurde. Die Frau starb bei dem Unfall aufgrund eines Genick- und Schädelbasisbruches.

Das Auto des 22-Jährigen touchierte danach das Fahrzeug eines hinter der Ungarin fahrenden 52-jährigen Mannes. Dieser erlitt eine Kopfprellung und eine Rissquetschwunde. Ebenfalls verletzt wurden die Beifahrer des Unfalllenkers, einer von ihnen schwer.

Richterin: „Warum fuhren Sie noch mit dem Auto?“

„Warum fuhren Sie an diesem Tag noch mit dem Auto?“, fragte die Richterin den 22-Jährigen, der sich wegen des Alkounfalls am 3. März 2025 vor Gericht verantworten musste.

„Ich wollte eigentlich nicht mehr fahren“, sagte der Angeklagte. Er habe bei dem Fest sein Auto umgeparkt und erst danach begonnen, Alkohol zu trinken.

„Wie kam es dazu, dass Sie doch noch einstiegen?“, erkundige sich die Richterin.

Angeklagter: „Ich dachte, es geht noch“

„Ich dachte, es geht noch“, meinte der Angeklagte. Er habe den 23-jährigen Freund nach Haus bringen wollen.

„Sie waren ziemlich flott unterwes“, stellte die Richterin fest. Der Sachverständige habe in seinem Gutachten eine Aufprallgeschwindigkeit von 157 km/h festgestellt. Der Angeklagte muss ungebremst in den Gegenverkehr gerast sein.

„Ich habe eine Automatik und glaube, dass ich beim Einschlafen das Gaspedal durchgetreten habe“, meinte der Angeklagte.

Lenker war offenbar nicht nur betrunken, sondern auch müde

„Also waren Sie müde auch noch? Nicht nur alkoholisiert?“, wunderte sich die Richterin.

Die beiden Freunde seien hinten gesessen, weil ursprünglich noch ein weiterer Festbesucher am Beifahrersitz habe mitfahren wollen, gab der Angeklagte an. Dieser sei jedoch wieder ausgestiegen.

Der 22-Jährige war bei dem Unfall selbst verletzt worden: Er hatte Brüche an einem Sprunggelenk und an einer Hand erlitten. Er musste aus dem beschädigten Fahrzeug geschnitten und mit dem Rettungshubschrauber abtransportiert werden.

„Den Hubschrauber und die Leitplanke musste ich bereits bezahlen“, sagte der Angeklagte. Sonstige Kosten seien ihm noch nicht verrechnet worden.

Unfalllenker hat als Kind die Mutter verloren

Er sei, so der Angeklagte, in Therapie und müsse Tabletten nehmen. Seit dem Unfall gehe es ihm nicht gut. Sein Anwalt hatte zu Beginn des Prozesses darauf verwiesen, dass sein Mandant mit drei Jahren die Mutter verloren habe. „Er weiß, was das bedeutet“, so der Verteidiger.

„Es war das erste Mal, dass ich nach dem Genuss von Alkohol gefahren bin“, sagte der Angeklagte. „Ich war eigentlich immer der Fahrer und immer nüchtern.“

Aufgrund des Unfalls war ihm der Führerschein abgenommen worden. Der 22-Jährige ist nun für das Projekt Close To tätig und warnt Fahrschüler vor dem Risiko, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen.

Beifahrer konnten sich an nichts mehr erinnern

Der 23-Jährige gab, als Zeuge befragt, an, er wisse nicht mehr, warum ihn der 22-Jährige nach Hause bringen sollte. Der 27-jährige Beifahrer gab an, er könne sich nicht mehr erinnern, warum er ins Auto des Angeklagten stieg. Er habe eine Kopfverletzung erlitten.

„Zum zweiten Mal zog ihm ein Unfall den Boden unter den Füßen weg“, sagte abschließend der Verteidiger. Er kenne den Angeklagten seit seiner Geburt und wisse, dass er ein „äußerst gewissenhafter Mensch“ sei.

Der Angeklagte wandte sich zum Schluss des Prozesses an den im Saal anwesenden Ehemann der getöteten Frau und deren Sohn: „Es tut mir von Herzen leid, was passiert ist. Ich weiß, wie es ist, wenn man die Mutter verliert. Es war der größte Blödsinn...“

15 Monate Haft, davon fünf Monate unbedingt als Zeichen für die Allgemeinheit

Der 22-Jährige wurde wegen grobfahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon zehn Monate bedingt. Durch das Zusammenspiel von gefahrenerhöhenden Momenten sei eine grobe Fahrlässigkeit gegeben, erläuterte die Richterin und zählte die Gefahrenmomente auf: „Alkoholisierung, erhöhte Geschwindigkeit, Übermüdung und Dunkelheit.“

Es sei eine „dumme Idee“ gewesen, dass der 22-Jährige doch noch gefahren sei. Dadurch habe er den Tod der Lenkerin, die schwere Verletzung eines Beifahrers und zwei weitere leichte Verletzungen verursacht.

Ein Teil der Haftstrafe sei unbedingt auszusprechen gewesen, so die Richterin, und zwar aus general- und spezialpräventiven Gründen. „Sie sind ein erhöhtes Risiko und man muss ein Zeichen für die Allgemeinheit setzen, dass bei so einer Alkoholisierung mit Haftstrafen zu rechnen ist“, erklärte die Richterin.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Weder der Verteidiger noch die Staatsanwältin gaben eine Erklärung ab.