Vier Jahre Haft für Drogendealer!

Nicht rechtskräftig

Rund 2,5 Kilo Speed und 150 LSD Trips soll ein 42-jähriger Invaliditätspensionist an andere Personen weitergegeben haben. Er wurde jetzt zu vier Jahren Haft verurteilt und will dieses Urteil bekämpfen.

Der 42-Jährige (im roten Hemd) wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, der 39-jährige Angeklagte zu neun Monaten bedingt.

Der 42-Jährige (im roten Hemd) wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, der 39-jährige Angeklagte zu neun Monaten bedingt.

© Foto: BVZKirchmeir

Mitangeklagt war ein 39-jähriger Mann aus dem Bezirk Oberpullendorf, bei dem die Polizei bei einer Hausdurchsuchung 30 Cannabispflanzen und ein Drogendepot mit Speed, Kokain, Ecstasy, LSD und Cannabiskraut gefunden hatte. Diesen „Suchtgiftsupermarkt“, wie ein Verteidiger später sagte, habe sein Freund und Mitangeklagter bei ihm „gebunkert“ gehabt, behauptete der 39-Jährige.

Der 42-Jährige hatte nur die Weitergabe geringer Mengen Speed zugegeben und zwar im Zuge gemeinsamer Konsumationen.

Dem hatte zunächst ein mutmaßlicher Abnehmer widersprochen, der noch vor Gericht zugab, 2020 zirka 430 Gramm Speed von dem 42-Jährigen gekauft zu haben. Minuten später widerrief er diese Aussage: Eigentlich habe er gar kein Speed von dem Angeklagten gekauft.

Zeuge widerrief seine Angaben und riskierte eigenes Strafverfahren

Dem Zeugen droht jetzt ein Strafverfahren wegen falscher Zeugenaussage.

Belastet war der 42-Jährige auch von seiner Ex-Freundin worden, die bei dem Angeklagten zwei Kilo Speed in einem Gurkenglas gesehen haben will.

Am zweiten Prozesstag, Donnerstag, 15. Juni, wurden Polizeibeamte befragt, die bei den Hausdurchsuchungen in den Wohnungen der Angeklagten dabei gewesen waren.

Cannabispflanzen zum Trocknen aufgehängt

Einer der Polizisten berichtete von einem Trockungsraum, wo sich THC-hältige Cannabispflanzen befanden. Der 39-Jährige habe „gerade mit dem Rebeln begonnen“, so der Polizist.

Der Cannabiszüchter hatte behauptet, dass er aus den Cannabispflanzen ein Öl habe herstellen wollen, das er zur Behandlung schwer erkrankter Familienangehöriger verwenden wollte.

Die Telefonate der beiden Verdächtigen waren von der Polizei überwacht worden, die Mitschnitte dürften aber nicht sehr ergiebig gewesen sein. „Es wird nicht mehr gesprochen“, berichtete einer der Ermittler über die Gewohnheiten der Drogendealer. Diese kommunizierten hauptsächlich über Nachrichtendienste wie Telegram und WhatsApp, wobei die Nachrichten nach dem Lesen gleich wieder gelöscht wurden.

Was die Ermittler hingegen bei der Telefonüberwachung hörten, waren Streitgespräche zwischen dem 42-Jährigen und seiner Freundin.

Staatsanwältin: Der 42-Jährige „ist ein anderes Kaliber“

Die Staatsanwältin hielt die Anklage vollinhaltlich aufrecht. Der 42-Jährige mit zwei einschlägigen Vorstrafen sei jedenfalls „ein anderes Kaliber“ als der bislang unbescholtene 39-Jährige. „Ich glaube ihm sogar, dass er überwiegend CBD-Öl produzieren wollte“, sagte die Staatsanwältin. Aber der 39-Jährige habe zugleich die Produktion illegaler Substanzen in Kauf genommen.

Sein Mandant sei durch einen schweren Unfall wieder in den Drogenkonsum gerutscht, sagte abschließend der Verteidiger des 42-Jährigen. Und sein Kollege verwies hinsichtlich des 39-jährigen Angeklagten darauf, dass dieser bei der Polizei „reinen Tisch“ machen wollte und freiwillig einen Cannabisanbau im Jahr 2021 zugegeben habe. „Er ist ein Künstler, kein klassisches Bild eines Straftäters“, sagte der Verteidiger.

Ein Schöffensenat verurteilte den 42-jährigen zu vier Jahren Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte Berufung anmeldete.

Der bislang unbescholtene 39-Jährige erhielt eine bedingte Haftstrafe von neun Monaten. Er muss eine Therapie absolvieren und wird durch einen Bewährungshelfer unterstützt. Der Mann nahm dieses Urteil an.