Vier Jahre Haft für Übergriffe auf Frau
Nicht rechtskräftig
Rasend eifersüchtig soll ein 32-jähriger Südafrikaner in der Ehe mit einer Österreicherin gewesen sein. Jetzt wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt. Er will dieses Urteil bekämpfen.
Der Angeklagte hatte sich nicht schuldig bekannt.
© BVZ/Kirchmeir
Bereits am ersten Verhandlungstag Mitte April 2024 hatte sich der Angeklagte nicht schuldig bekannt. Es gebe, sagte sein Anwalt Florian Astl, keine ärztlichen Unterlagen zu Verletzungen der Frau.
Der Südafrikaner, der im Südburgenland lebt, soll bereits kurz nach der Hochzeit im Jänner 2022 begonnen haben, seine Frau zu misshandeln. Er soll sie wie sein Eigentum behandelt und bereits bei alltäglichen Handlungen rasend eifersüchtig reagiert haben.
So soll er den Geruch der Frau kontrolliert haben, wenn sie abends von der Arbeit heimkam. Er machte ihr Vorschriften, wie sie sich kleiden und im Umgang mit Männern verhalten sollte.
Kennengelernt hatte sich das Paar im Internet.
Am Donnerstag, 23. Mai 2024, wurde der Prozess fortgesetzt.
Als Zeugen vernommen wurden die Tochter des mutmaßlichen Opfers und dessen Vater. Beide berichteten, was ihnen die Frau über die mutmaßlichen Misshandlungen durch den Ehemann erzählt hatte. Der Vater zeigte ein Selfie-Foto, das ihm seine Tochter geschickt hatte, auf dem blaue Flecken auf dem Körper der -Frau zu sehen sind.
Schließlich wurde im Verhandlungssaal das Video von der schonenden Einvernahme der Frau gezeigt. Darin schilderte sie detailreich die Misshandlungen und Kontrollmaßnahmen durch ihren Ehemann.
Sie habe lange geschwiegen, weil sie sich genierte und überlegte, ob sie überhaupt Anzeige erstatten sollte.
Der Schöffensenat erachtete die Aussagen der Frau - gerade wegen ihrer Detailliertheit - als glaubwürdig. Derartiges, hieß es in der Urteilsbegründung, könne man gar nicht erfinden.
Der Südafrikaner wurde jedoch nicht wegen fortgesetzter Gewaltausübung (Mindeststrafe fünf Jahre Haft), sondern wegen der angeklagten Einzeldelikte verurteilt, somit wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Nötigung, Vergewaltigung und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.
Das Strafausmaß wurde mit vier Jahren Haft festgesetzt. Der Anwalt des Angeklagte kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an - das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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