Commerzialbank Urteil: lange Haftstrafen als Abschreckung
Noch nicht rechtskräftig
Sechs Jahre und vier Monate Haft für Ex-Vorständin Franziska Klikovits, 2,5 Jahre Haft für einen mitangeklagten 72-jährigen Ex-Unternehmer: Das sind die Urteile im aktuellen Commerzialbank-Prozess, der Mitte Jänner 2025 begonnen hat. Nicht rechtskräftig.
Am 18. Februar fielen die Schuldsprüche im Verfahren gegen den 72-jährigen pensionierten Unternehmer und Ex-Bankvorständin Franziska Klikovits.
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Angeklagt wurden in diesem Verfahren, das einen Schaden von 70 Millionen Euro betrifft, Ex-Commerzialbank-Direktor Martin Pucher, die zweite Vorständin Franziska Klikovits und drei pensionierte Unternehmer aus dem Bezirk Mattersburg. Der große Abwesende, aber vielfach Angesprochene in diesem Prozess war Martin Pucher, dem ein Sachverständigengutachten Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt.
Für Klikovits und einen der angeklagten Unternehmer endete der Prozess am 18. Februar 2025 mit Schuldsprüchen. Gegen zwei weitere angeklagte Unternehmer wird nächste Woche weiterverhandelt.
„Martin Pucher war nicht die Commerzialbank und die Commerzialbank war nicht Martin Pucher“, wies Oberstaatsanwalt Wolfgang Handler zu Beginn seines Schlussvortrags auf einen wichtigen Unterschied hin. Die Commerzialbank sei von ihren Vorständen vertreten worden, und diese hätten der Bank keinen Schaden zufügen dürfen.
„Nicht die Bank war die Verbrecherin,sondern ein Bankdirektor wurde zum Verbrecher, oder, wenn Sie es umgekehrt haben wollen, ein Verbrecher wurde zum Bankdirektor“, sagte der Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
39 Millionen Euro Bargeld seien von 2007 bis 2019 von Martin Pucher an die drei angeklagten Unternehmer übergeben worden, so der Oberstaatsanwalt. Geld, das ihm von der Commerzialbank anvertraut worden sei. Franziska Klikovits habe zur Veruntreuung dieser Summe beigetragen, indem sie das Bargeld aus dem Tresor holte und dafür sorgte, dass die Barentnahmen nicht in der Buchhaltung aufschienen.
Außerdem habe sie als Vorständin wirtschaftlich nicht vertretbare Kredite an die drei Unternehmen vergeben und die Ansprüche der Gläubiger der Bank um 70 Millionen Euro geschmälert, so Handler. „Darunter sind ganz viele Einlagenkunden, die am Ende des Tages zum Großteil durch die Finger geschaut haben“, so der Staatsanwalt.
„Ich habe selten ein reumütigeres Geständnis gehört in meiner Laufbahn“, hielt er Klikovits zugute. Dennoch sei ihr vorzuwerfen, dass sie die Malversationen nicht selbst aufdeckte, sondern „auf den Tag X wartete“. Klikovits habe zur Wahrheitsfindung beigetragen.
Der 72-jährige Unternehmer habe mit 2,9 Millionen Euro zum angeklagten Schaden beigetragen und die Herkunft des Geldes verschleiert, indem er fingierte Rechnungen ausstellte, wofür er Adressen und Leistungen erfand.
„Die erste Fehlentscheidung traf sie 1985, da war ich eineinhalb Jahre alt und es gab in der Bank keinen Computer“, sagte Johann Pauer, Verteidiger von Franziska Klikovits. „Als sie mit 19 Jahren in die Bank eintrat, konnte sie nicht wissen, dass diese ihr Leben und das Leben vieler Menschen ruinieren würde“, führte er in seinen Schlussworten weiter aus.
Bereits 1981 seien „Fake-Konten“ angelegt worden. „Martin Pucher konnte den Menschen ein A für ein O vormachen, er brachte es bis zum Bundesliga-Präsidenten. Alles auf Luft“, so der Anwalt. Klikovits habe als 19-Jährige nicht einschätzen können, was „so eine Fehlentscheidung“ mit sich bringt: „Man begibt sich in ein Abhängigkeitsverhältnis“, so Pauer.
Im Laufe der Jahre sei die „Arbeit, das Bilanzdelta zu verschleiern, immer mehr geworden“, so Pauer weiter. Seine Mandantin habe sich „im Treibsand befunden“, sich „abgestrampelt“ und sei dadurch immer tiefer hineingeraten.
„Sie hatte nichts von dem Ganzen, außer dass sie den Dreck wegräumen musste, den Pucher angerichtet hat“, so der Verteidiger. Klikovits habe sieben Tage die Woche gearbeitet, nur mehr vier Stunden geschlafen, sich von Kaffee und Zigaretten ernährt und bei Aufdecken des Skandals nur mehr 49 Kilo gewogen.
„Sie hat für Martin Pucher ihr Leben weggeworfen“, sagte der Verteidiger.
„Gott weiß alles. Pucher weiß es besser“, zitierte der Verteidiger des 72-jährigen Unternehmers aus der Aussage eines Mitangeklagten. „Das beschreibt die Person und Persönlichkeit von Martin Pucher prägnant“, sagte er. Pucher sei ein „Despot und Machtmensch“ gewesen, dem man nicht zu widersprechen wagte. „Er war aber auch ein Messias: Er zahlte über Jahre hinweg Zinsen, die unüblich waren“, erwähnte der Verteidiger des Unternehmers.
Sein Mandant sei nur für 0,3% des Gesamtschadens von insgesamt 840 Millionen Euro verantwortlich, so der Anwalt weiter. Dafür würde diesem dieselbe Höchststrafe drohen, wie Ex-Bankdirektor Martin Pucher, nämlich zehn Jahre Haft.
„Wenn Pucher zehn Jahre bekommen würde, dann sind 0,3% elf Tage“, zeigte der Anwalt die Größenordnung auf.
Während Franziksa Klikovits auf eigene Schlussworte verzichtete, sagte der 72-jährige Unternehmer: „Zu dem Zeitpunkt, als ich die Scheinrechnungen ausstellte, habe ich nicht im Geringsten geahnt, was ich machte.“ Es tue ihm leid für alle Menschen, die durch die Misere Geld verloren haben.
Nach zirka 45-minütiger Beratung wurden die Urteile verkündet: Franziska Klikovits und der Unternehmer wurden zu Veruntreuung, Untreue, betrügerischer Krida und Geldwäscherei schuldig gesprochen. Franziska Klikovits wurde zu sechs Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe unbedingt verurteilt, der Unternehmer zu zweieinhalb Jahren Haft.
Mit unbedingten Strafen war, so die Richterin, vorzugehen, „um Vermögensdelinquenz in Millionenhöhe nicht zu bagatellisieren“, wobei auch die geschädigten Einleger und Gläubiger zu berücksichtigen seien. Die unbedingten Strafen sollen ein klares Zeichen für Täter und potenzielle weitere Täter sein. Eine bedingte oder teilbedingte Strafnachsicht seien aus Spezial- und Generalprävention nicht in Frage gekommen, so die Richterin in ihren Ausführungen zum Urteil.
Die Privatbeteiligten und die Einlagensicherung wurden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Beim Unternehmer, der sich durch die Malversationen bereichert hatte, wurde von einem Verfall der Schadenssumme abgesehen, weil dieses Geld nicht einbringbar wäre, so die Richterin.
Die Angeklagten gaben keine Erklärung ab, ebenso Staatsanwalt und Privatbeteiligtenvertreter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.