Obdachloser stahl beim „Kastl-Greißler“ Waren um 900 Euro
Notsituation
Ein 19-Jähriger aus dem Bezirk Oberpullendorf stand wegen Warendiebstählen und Suchtgifthandels vor Gericht.
Der 19-jährige bekannte sich zu den Warendiebstählen schuldig.
© BVZ/Kirchmeir
Keine leichte Zeit hatte der 19-Jährige heuer erlebt: Nach einem Familienkrach war er obdachlos und dann sperrte ihm auch noch das Arbeitsmarktservice den Bezug.
Am 6. November 2024 stand der 19-Jährige vor Jugendrichterin Gabriele Nemeskeri. „Ein unbeschriebenes Blatt sind Sie nicht“, informierte diese den Angeklagten.
Vermerkt sei eine Vorstrafe wegen einer Körperverletzung. Außerdem hatte der Angeklagte bereits Verfahren wegen Suchtgiftkonsums, Betrugs, Diebstahls, unbefugter Inbetriebnahme eines Fahrzeugs und Sachbeschädigung gehabt. Eine Strafe hatte er jedoch wegen seines jugendlichen Alters noch nie bekommen.
Angeklagter soll auch Suchtgift verkauft haben
Jetzt wurde dem Angeklagten vorgeworfen, er habe an drei Personen Cannabis verkauft und in einem Selbstbedienungsladen Waren gestohlen.
Der Warendiebstahl war dem Betreiber des „Kastl-Greißlers“ im Mai 2024 aufgefallen. Er kontrollierte die Videoaufzeichnungen und stellte fest, dass der Angeklagte einmal anstatt eines Geldscheins einen zusammengefalteten Erlagschein in die Kasse geworfen hatte.
Der 19-Jährige, der damals bereits in seiner schwierigen Lebensphase steckte, hatte sich offenbar fast jeden zweiten Tag aus dem Selbstbedienungsladen Lebensmittel geholt, ohne zu bezahlen.
Von Februar bis Mai Diebstähle begangen
Von dem Betreiber des Selbstbedienungsladens mit den Diebstählen konfrontiert, gab der junge Mann sogar zu, bereits seit Februar 2024 dort Diebstähle begangen zu haben. Insgesamt soll er Waren im Wert von 900 Euro gestohlen haben.
Der Betreiber der Selbstbedienungs-Greißler verlangte zusätzlich zu diesem Betrag noch weitere 500 Euro: Dieser Schaden sei ihm durch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Klärung der Diebstähle entstanden.
Greißler bekam bereits 700 Euro zurück
Der 19-Jährige willigte ein, dem Greißler 1.400 Euro zu bezahlen. 700 Euro habe er bereits im Juni 2024 bezahlt, gab er nun bei Gericht bekannt. Für die zweite Rate fehlte ihm dann allerdings das Geld.
„Ich möchte das fertigzahlen“, kündigte er nunmehr an. Er habe seit kurzem einen Job, verdiene 2.000 Euro und wohne wieder bei seinen Großeltern.
Nicht geständig war der Angeklagte zum Vorwurf des Suchtgifthandels. Zwei Männer und eine Frau in seinem Alter hatten ihn bei der Polizei belastet und behauptet, von dem Angeklagten Cannabis gekauft zu haben.
19-Jähriger wurde von Abnehmern belastet
Der Angeklagte sagte, dass er die beiden Männer gar nicht kenne und mit der Frau, einer früheren Schulkollegin, seit drei Jahren keinen Kontakt mehr habe. Außerdem hätte er „das Geld nicht gehabt, um solche Sachen zu finanzieren“, argumentierte der Angeklagte.
„Wir haben uns einmal getroffen“, sagte einer der mutmaßlichen Abnehmer. Vier Gramm Cannabis seien damals vereinbart gewesen, der Angeklagte habe ihm und der jungen Frau dann aber nur 1,5 Gramm verkauft.
Ein weiterer Abnehmer erinnerte sich, von dem Angeklagten zweimal jeweils zehn Gramm Cannabis gekauft zu haben. Kennengelernt habe er den Angeklagten bei der Musterung.
Der 19-Jährige wurde wegen des eigenen Suchtgiftkonsums, des Suchtgifthandels und der Diebstähle zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. An den Greißler muss er die fehlenden 700 Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.